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Sammelklage gegen Meta: Alles über Facebook-Datenleck und Schadensersatz

• 28.10.25 Im Jahr 2021 kam es zu einem massiven Facebook-Datenleck, bei dem Millionen Nutzer:innen in Deutschland und weltweit betroffen waren. Persönliche Informationen wie Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten und Wohnorte wurden öffentlich zugänglich. Die Verbraucherzentrale reagierte darauf mit einer
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Sammelklage gegen Meta, um Betroffenen die Durchsetzung von Schadensersatz-Ansprüchen zu erleichtern. Wir zeigen Ihnen -wie immer- die Hintergründe, den Prozessbeginn, die rechtlichen Grundlagen sowie die Chancen für Betroffene auf.

Sammelklage gegen Meta: Alles zum Facebook-Datenleck und möglichen Schadensersatz

Die Sammelklage gegen Meta wegen des Facebook-Datenlecks ist ein bedeutendes Verfahren für den Datenschutz in Deutschland. Sie bietet Betroffenen die Möglichkeit, ohne großen Aufwand Schadensersatz geltend zu machen und ihre Rechte zu sichern. Mit dem BGH-Urteil im Rücken stehen die Chancen gut, dass die Klage erfolgreich verläuft. Für Betroffene ist es ratsam, sich rechtzeitig einzutragen und so ihre Ansprüche zu sichern.

Sammelklage gegen Meta wegen Facebook-Datenleck 2021: Prozessbeginn, Teilnahmebedingungen, Schadensersatz bis 600 Euro und rechtliche Hintergründe.
Sammelklage gegen Meta: Alles zum Facebook-Datenleck
und möglichen Schadensersatz -Bild: ©, Tarifrechner.de

Hintergrund des Facebook-Datenlecks

Das Datenleck wurde im Jahr 2021 bekannt und betraf weltweit über 500 Millionen Nutzer:innen. In Deutschland waren mehrere Millionen Menschen betroffen. Die veröffentlichten Daten umfassten sensible Informationen, die für Cyberkriminalität wie Phishing, Identitätsdiebstahl oder Betrugsmaschen genutzt werden können. Der Kontrollverlust über persönliche Daten stellt nach Auffassung des BGH einen erheblichen Schaden dar.

Die Sammelklage der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen Meta eingereicht. Ziel ist es, dass Betroffene einfacher Schadensersatz geltend machen können. Die Höhe der Forderungen orientiert sich an der Art der veröffentlichten Daten. Bei besonders sensiblen Kombinationen fordert die Verbraucherzentrale bis zu 600 Euro pro Person.

Prozessbeginn und Zuständigkeit

Der Prozess startete am 10. Oktober vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Am ersten Verhandlungstag wird das Gericht zunächst über formelle Fragen wie die Zuständigkeit entscheiden (Az.: 11 VKI 1/24). Bereits über 14.000 Betroffene haben sich der Klage angeschlossen.

Rechtliche Grundlage: Das BGH-Urteil

Ein wegweisendes BGH-Urteil (Az.: VI ZR 10/24) bestätigte, dass allein der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen Anspruch auf Schadensersatz begründet. Damit ist es nicht erforderlich, dass Betroffene bereits konkrete finanzielle Schäden nachweisen. Dieses Urteil stärkt die Position der Kläger:innen erheblich.

Teilnahmebedingungen für Betroffene

Die Teilnahme an der Sammelklage ist kostenlos und unkompliziert. Betroffene müssen lediglich prüfen, ob ihre Daten im Jahr 2021 veröffentlicht wurden, und sich anschließend im Klageregister eintragen. Mit dem Eintrag sind ihre Ansprüche vor der Verjährung geschützt.

Fristen und Ablauf

Die Anmeldung ist noch mindestens bis zum 31. Oktober möglich. Danach wird das Gericht über die Zulässigkeit und die inhaltlichen Fragen entscheiden. Der Prozess kann sich über mehrere Jahre erstrecken, doch die Ansprüche bleiben durch die Registrierung gesichert.

Übersichtstabellen

Tabelle 1: Wichtige Prozessdaten

Aspekt Details
Prozessbeginn 10. Oktober
Gericht Oberlandesgericht Hamburg
Aktenzeichen 11 VKI 1/24
Kläger Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Tabelle 2: Teilnahmebedingungen

Kriterium Voraussetzung
Betroffenheit Daten im Jahr 2021 öffentlich geworden
Nachweis Kein wirtschaftlicher Schaden erforderlich
Kosten Teilnahme kostenlos
Frist Mindestens bis 31. Oktober

Tabelle 3: Schadenssummen

Art der veröffentlichten Daten Geforderter Schadensersatz
Basisdaten (Name, Telefonnummer, Facebook-ID) bis zu 300 Euro
Sensible Daten (inkl. Wohnort, E-Mail, Geburtsdatum) bis zu 600 Euro

Risiken für Betroffene

Durch das Facebook-Datenleck sind Betroffene einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Dazu zählen Phishing-Mails, Betrugsmaschen wie der Enkeltrick sowie Identitätsdiebstahl. Die Verbraucherzentrale betont, dass die Sammelklage nicht nur finanzielle Entschädigung, sondern auch ein wichtiges Signal für den Datenschutz darstellt.

Unterschied zu anderen Verfahren

Parallel zur deutschen Sammelklage läuft in Österreich ein Verfahren des Verbraucherschutzvereins VSV. Während die deutsche Klage auf Schadensersatz abzielt, richtet sich die österreichische Klage gegen das Datensammeln durch Meta selbst. Beide Verfahren sind unabhängig voneinander.

Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss

Gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) haben die Bürger und Journalisten das Recht auf einen Informationszugang bei den Behörden. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 1 IZG-SH). Diese Frist hat nun das Amt Selent/Schlesen ohne erneute Kommunikation innerhalb der 30 Tagen verstreichen lassen. Die Kommunalaufsicht Kreis Plön unterstützt nun die Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde gegen das Amt Selent/Schlesen wegen des IZG-SH Verstosses aufgrund einer Redaktionsanfrage an die Kommunalaufsicht Kreis Plön.

Die Kommunalaufsicht im Kreis Plön und im Bundesland Schleswig-Holstein ist ein zentrales Element zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit auf kommunaler Ebene. Sie sorgt für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Kreis Plön: Kommunalaufsicht unterstützt Beschwerde gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent
wegen IZG-SH Verstoss
-Bild: © Tarifrechner.de

Kommunalaufsicht im Kreis Plön und in Schleswig-Holstein

Die Kommunalaufsicht spielt eine zentrale Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Sie dient der Kontrolle der Kommunen, um eine rechtskonforme Verwaltung sicherzustellen.

Grundlagen der Kommunalaufsicht

In Deutschland basiert die Kommunalaufsicht auf dem Prinzip der kommunalen Selbstständigkeit. Dennoch unterliegen Gemeinden und Städte der Kontrolle übergeordneter Instanzen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis für die Kommunalaufsicht bildet das Kommunalverfassungsgesetz Schleswig-Holstein (KVSH). Hier werden Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahren genau definiert.

Struktur der Kommunalaufsicht in Schleswig-Holstein

Auf Landesebene

Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Diese Behörde ist zuständig für Kreise und Städte mit über 20.000 Einwohnern.

Auf Kreisebene - Beispiel Kreis Plön

Im Kreis Plön nimmt der Landrat die Rolle der unteren Kommunalaufsichtsbehörde wahr. Zuständig ist er für kleinere Städte, Gemeinden und Ämter innerhalb des Kreises.

Aufgaben der Kommunalaufsicht

Beratung der Kommunen

Ein zentraler Bestandteil ist die fachliche Beratung der kommunalen Verwaltungen. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten zu klären und Verwaltungsabläufe zu optimieren.

Prüfung von Entscheidungen

Die Kommunalaufsicht prüft Haushaltspläne, Satzungen, Wahlen sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Dabei wird besonders auf die Rechtsmäßigkeit geachtet.

Kontrollfunktion

Bei Verdacht auf Rechtsverletzungen kann die Kommunalaufsicht aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Dies kann von einfachen Beanstandungen bis hin zur Anordnung von Verwaltungshandlungen reichen.

Grenzen der Kommunalaufsicht

Keine Zweckmäßigkeitskontrolle

Die Kommunalaufsicht prüft nicht die Zweckmäßigkeit einer Entscheidung, sondern lediglich deren Rechtmäßigkeit. Dies schützt die Autonomie der Kommunen.

Fallbeispiele aus dem Kreis Plön

Haushaltsgenehmigungen

Gemeinden im Kreis Plön müssen ihre Haushaltspläne von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen. Bei Fehlbeträgen kann ein Sparhaushalt verlangt werden.

Bürgerentscheide

Die Prüfung von Bürgerbegehren und Volksentscheiden stellt sicher, dass diese formell und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist eine entscheidende Instanz zur Durchsetzung der Informationsfreiheit. Es bietet Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit, sich gegen unrechtmäßige Informationsverweigerungen zu wehren und fördert damit die Demokratie und Offenheit im Verwaltungshandeln.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IFG Verstoss
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent
wegen IZG-SH Verstoss
-Bild: © Tarifrechner.de

Informationszugang in Schleswig-Holstein: Rechte und Wege über die Landesdatenschutzbehörde

Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) gewährt Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Wenn Behörden dieses Recht missachten oder unbegründet verweigern, stellt die Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), eine zentrale Anlaufstelle dar.

Rechtliche Grundlage des Informationszugangs

Das IZG-SH bildet die gesetzliche Basis für die Informationsfreiheit im Land Schleswig-Holstein. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, auf Anfrage amtliche Informationen bereitzustellen - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Diese Regelungen stärken die Transparenz und fördern eine verantwortungsvolle Verwaltung.

Wer kann eine Anfrage stellen?

Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, eine Anfrage zu stellen. Es spielt keine Rolle, ob die Person in Schleswig-Holstein lebt oder nicht. Es ist nicht erforderlich, ein besonderes Interesse nachzuweisen.

Rolle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)

Das ULD ist die zuständige Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, die sowohl die Einhaltung des IZG-SH kontrolliert als auch Vermittlungs- und Beratungsfunktionen übernimmt.

Prüfung von Beschwerden

Wenn eine öffentliche Stelle den Informationszugang verweigert oder nicht reagiert, können sich Antragstellende beim ULD beschweren. Die Behörde prüft dann, ob eine Verletzung der Informationsrechte vorliegt.

Vermittlung zwischen Bürger und Behörde

Das ULD übernimmt eine vermittelnde Rolle, indem es Kontakt zur betreffenden Behörde aufnimmt. Ziel ist es, ohne gerichtliche Schritte eine Lösung herbeizuführen und die Informationsherausgabe zu fördern.

Instrumente und Handlungsmöglichkeiten der Landesdatenschutzbehörde

Beratung der Antragsteller

Das ULD bietet umfassende Beratung zum IZG-SH. Antragsteller werden bei der Formulierung von Anfragen unterstützt und erhalten Hilfe bei rechtlichen Unsicherheiten.

Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen

Kommt es zum Rechtsstreit, etwa wenn die Behörde den Zugang endgültig verweigert, stellt das ULD Informationen und ggf. Argumentationshilfen bereit, um die Rechtsposition der Antragsteller zu stärken.

Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten

Das ULD veröffentlicht regelmäßig Berichte, in denen Fälle von Informationsverweigerung dokumentiert werden. Diese Berichte sind wichtige Instrumente der Kontrolle und liefern Impulse für gesetzliche Anpassungen.

Typische Herausforderungen und Empfehlungen

Verzögerung oder Ignorieren von Anfragen

Ein häufiges Problem ist das Nichtreagieren öffentlicher Stellen auf IZG-Anfragen. Das ULD empfiehlt, in solchen Fällen schriftliche Erinnerungen zu versenden und zeitnah eine Beschwerde einzureichen.

Unzulässige Ablehnungen

Oft werden Ablehnungen mit pauschalen Argumenten wie "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" begründet. Das ULD prüft solche Aussagen kritisch und klärt, ob eine gesetzliche Grundlage für die Ablehnung besteht.

Kreis Plön: Nach Selbstjustiz im Amt gegen Presse Akteneinsicht verlangt

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

So hatte zuletzt die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent/Schlesen. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft

Daher hat die Tarifrechner Redaktion nun erstmal Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft über ihre Anwaltskanzlei beantragt, damit wir exklusiv über Straftaten gegen die Pressefreiheit in Schleswig Holstein berichten können.

Die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Opfern einer Straftat in Deutschland ist in § 406e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Demnach können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, die dem Gericht vorliegen oder vorzulegen wären. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der Regel darf dem allerdings nicht Widersprochen werden, insbesondere wenn es hier um das Presserecht innerhalb der EU geht.

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön. Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Auh hier sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern. So wurden nun zum Schutz von Journalisten das Europäische Medienfreiheitsgesetz zum Schutz der Pressefreiheit initiert. Das Gesetz wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen!.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

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