Schutz vor Kostenfallen --Neues Verbrauchergesetz gegen Online-Abzocke
• 02.03.12 Der Bundestag hat den Verbraucherschutz im Internet gestärkt. Damit werden in Zukunft bei den Online-Bestellung verbesserte Richtlinien zum Wohle des Verbrauchers gelten. Das neue Gesetz wurde mit breiter Mehrheit heute im Bundestag verabschiedet. Nur die Linksfraktion enthielt sich bei der Abstimmung. Kernpunkt der Neuregelung ist die
|
Trotz ihrer Zustimmung äußerten Oppositionsvertreter Kritik an dem Gesetz. So komme die Regelung zum einen zu spät und versäume es gleichzeitig, gegen unseriöse Inkassounternehmen vorzugehen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verwies darauf, dass die Bundesregierung die EU-Verbraucherrechterichtlinie habe abwarten müssen und kündigte für die nahe Zukunft auch Schritte gegen das Vorgehen unseriöser Inkassounternehmen an.
Mehr als fünf Millionen Menschen seien bisher von den Kostenfallen betroffen gewesen, da die Schutzmechanismen nicht ausreichend gewesen seien, so die Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Unternehmen müssten nun die Verbraucher im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestellung im Internet über den Preis, eventuelle weitere Folgekosten sowie über die Mindestlaufzeit von Abonnements informieren.
Dabei muss der Bestellbutton unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflichten hinweisen. Erfülle das Unternehmen diese Pflicht nicht, komme auch kein Vertrag zustande. so die Ministerin weiter. Der Verbraucher schuldet dann keine Zahlung.
Verwandte Nachrichten: |
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |