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1&1 Jahresbericht 2025: Mobilfunk steigt, Breitband verliert

• 11.11.25 Der aktuelle Jahresbericht 2025 von 1&1 zeigt die strategische Ausrichtung des Unternehmens im Bereich Telekommunikation. Besonders im Segment Mobilfunk und beim Breitbandausbau lassen sich deutliche Trends erkennen. Während die Zahl der Kundenverträge im Mobilfunk
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leicht steigt, verzeichnet der Bereich Breitband einen Rückgang. Der Bericht verdeutlicht, dass der Ausbau des eigenen 5G-Netzes und die Investitionen in Glasfaser zentrale Schwerpunkte bleiben.

1&1 Jahresbericht 2025 - Mobilfunk und Breitband im Fokus

Der Jahresbericht 2025 von 1&1 verdeutlicht die klare strategische Ausrichtung: Mobilfunk bleibt Wachstumstreiber, während Breitband unter Druck steht. Mit dem Ausbau des eigenen 5G-Netzes und den Investitionen in Glasfaser schafft das Unternehmen die Grundlage für zukünftiges Wachstum. Kurzfristig belasten die hohen Anlaufkosten die Ergebnisse, langfristig wird jedoch eine deutliche Kostenentlastung erwartet.

Analyse des 1&1 Jahresberichts 2025 mit Fokus auf Mobilfunk, Breitband, Kundenentwicklung und Netz-Ausbau. Zahlen, Trends und Prognosen im Überblick.
1&1 Jahresbericht 2025: Mobilfunk steigt,
Breitband verliert
-Bild: 1&1

Überblick über die Kundenentwicklung

Im Jahresbericht werden die Kundenzahlen detailliert dargestellt. Insgesamt verfügt 1&1 über 16,34 Millionen Verträge. Davon entfallen 12,48 Millionen auf den Bereich Mobilfunk und 3,86 Millionen auf den Bereich Breitband. Während der Mobilfunk ein leichtes Wachstum verzeichnet, ist im Breitband ein Rückgang zu beobachten.

Tabelle: Kundenverträge nach Segment

Segment Kundenverträge 2025 Veränderung zum Vorjahr
Mobilfunk 12,48 Mio. +40.000
Breitband 3,86 Mio. -90.000
Gesamt 16,34 Mio. -50.000

Strategischer Fokus: Mobilfunknetz

Der Ausbau des eigenen 5G-Mobilfunknetzes ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. 1&1 betreibt als erster europäischer Anbieter ein vollständig virtualisiertes 5G-Netz. Die Anlaufkosten für den Netzaufbau sind hoch, doch langfristig sollen die Vorleistungskosten für die Nutzung fremder Netze entfallen. Dies wird ab 2026 zu einer deutlichen Kostenentlastung führen.

Tabelle: Finanzkennzahlen Mobilfunk

Kennzahl 9M 2025 Veränderung
Umsatz 3,016 Mrd. EUR stabil
Service-Umsatz 2,479 Mrd. EUR leicht gestiegen
EBITDA 409,8 Mio. EUR -11,5 %
EBIT 175,4 Mio. EUR Rückgang

Entwicklung im Bereich Breitband

Der Bereich Breitband verzeichnet einen Rückgang auf 3,86 Millionen Anschlüsse. Dies ist auf Marktsättigung und intensiven Wettbewerb zurückzuführen. Dennoch investiert 1&1 weiterhin in den Ausbau von Glasfaserprojekten und Kooperationen mit Netzbetreibern. Ziel ist es, langfristig wieder Wachstum zu generieren und die Position im Markt zu stärken.

Tabelle: Breitbandentwicklung

Jahr Breitbandanschlüsse Veränderung
2024 3,95 Mio. -
2025 3,86 Mio. -90.000

Investitionen und Ausblick

Die Investitionen von 1&1 steigen im Jahr 2025 auf rund 400 Millionen EUR. Diese Mittel fließen vor allem in den Ausbau des 5G-Netzes und in Glasfaserprojekte. Der Ausblick für 2025 sieht einen stabilen Vertragsbestand und einen Service-Umsatz auf Vorjahresniveau vor. Das EBITDA wird jedoch aufgrund der hohen Netzkosten zurückgehen.

Tabelle: Prognose 2025

Kennzahl Prognose 2025
EBITDA ca. 545 Mio. EUR
Investitionen (Capex) ca. 400 Mio. EUR
Service-Umsatz stabil

Gerichtsurteil gegen 1&1: Irreführende Glasfaser-Werbung verboten

Das Landgericht Koblenz hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Werbung des Internetanbieters 1&1 für angebliche Glasfaser-Tarife wurde als irreführend eingestuft. Verbraucherinnen und Verbraucher wurden mit dem Versprechen von Highspeed-Internet zum Vertragsabschluss bewegt, obwohl technisch lediglich DSL-Anschlüsse über Kupferleitungen verfügbar waren.

Das Urteil des Landgerichts Koblenz gegen 1&1 markiert einen wichtigen Schritt in Richtung klarer Verbraucherrechte im Bereich Internetanschlüsse. Die Irreführung durch die Bewerbung von DSL-Tarifen als Glasfaser wurde eindeutig untersagt. Für die Zukunft bedeutet dies: Transparenz und Ehrlichkeit in der Werbung sind unverzichtbar, um das Vertrauen der Kundschaft zu sichern.

Das Landgericht Koblenz hat die Glasfaser-Werbung von 1&1 wegen Irreführung untersagt. Verbraucher wurden mit DSL-Tarifen getäuscht, die als Glasfaser beworben wurden.
Gerichtsurteil gegen 1&1: Irreführende
Glasfaser-Werbung verboten
-Bild: © tarifrechner.de

Hintergrund des Rechtsstreits

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Klage gegen 1&1 Telecommunication SE eingereicht. Grund war die Darstellung auf der Website des Anbieters, die bei einem positiven Verfügbarkeitscheck suggerierte, dass ein echter Glasfaseranschluss vorhanden sei. Tatsächlich handelte es sich jedoch um Vectoring-Anschlüsse, bei denen die letzte Meile weiterhin über Kupferleitungen realisiert wird.

Die Rolle des Verfügbarkeitstests

Der Online-Check von 1&1 zeigte bei Eingabe einer Adresse häufig das Ergebnis "1&1 Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar" an, versehen mit einem grünen Haken. Direkt darunter wurden Tarife mit der Bezeichnung "Glasfaser-DSL" angeboten. In Wahrheit handelte es sich jedoch um herkömmliche DSL-Tarife, die nicht die Leistungsfähigkeit eines echten FTTH-Anschlusses (Fiber to the Home) bieten.

Das Urteil des Landgerichts Koblenz

Das LG Koblenz bestätigte die Auffassung des vzbv, dass diese Form der Werbung einen klaren Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Richter stellten fest, dass die Darstellung den Eindruck erweckt, es handele sich um vollwertige Glasfaseranschlüsse, obwohl lediglich DSL über Vectoring angeboten wurde. Versteckte Hinweise auf die tatsächliche Technik reichten nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um die Irreführung aufzuheben.

Zitat der Verbraucherzentrale

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, erklärte: "Wer scheinbar Glasfaser verspricht, aber nur DSL liefern kann, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie dürfen nicht mit falschen Highspeed-Internet-Verheißungen zum Vertragsabschluss bewogen werden."

Technischer Hintergrund: Glasfaser vs. DSL

Um die Tragweite des Urteils zu verstehen, ist ein Blick auf die Unterschiede zwischen Glasfaser und DSL notwendig:

Glasfaser (FTTH)

    • Glasfaserleitungen reichen direkt bis ins Gebäude oder die Wohnung.
    • Bietet symmetrische Bandbreiten mit sehr hohen Geschwindigkeiten.
    • Zukunftssichere Technologie für Highspeed-Internet.

DSL über Vectoring

    • Glasfaser nur bis zum Verteilerkasten, letzte Meile über Kupferkabel.
    • Deutlich geringere Bandbreiten, abhängig von Leitungslänge und Qualität.
    • Kein echter Glasfaseranschluss, sondern eine Übergangstechnologie.

Rechtliche Bewertung

Das Gericht stellte klar, dass Verbraucher nicht verpflichtet sind, versteckte Hinweise zu suchen, die der durch die Werbung erzeugten Erwartung widersprechen. Ein klarer und transparenter Hinweis wäre notwendig gewesen, um die Irreführung zu vermeiden. Da dies nicht der Fall war, liegt ein eindeutiger Wettbewerbsverstoß vor.

Urteilsdaten

Das Urteil wurde am 16.09.2025 unter dem Aktenzeichen 3 HK O 69/24 gefällt. 1&1 hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt (Az. 9 U 990/25).

Auswirkungen auf die Telekommunikationsbranche

Das Urteil hat weitreichende Folgen für die gesamte Telekommunikationsbranche in Deutschland. Anbieter müssen künftig noch stärker darauf achten, dass ihre Werbung für Internetanschlüsse eindeutig und transparent ist. Besonders die Begriffe Glasfaser und DSL dürfen nicht vermischt werden, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen.

Verbraucherschutz im Fokus

Die Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz. Sie zeigt, dass Gerichte bereit sind, gegen Irreführung im digitalen Markt konsequent vorzugehen. Für Kundinnen und Kunden bedeutet dies mehr Sicherheit bei der Wahl ihres Internetanschlusses.

Signalwirkung für andere Anbieter

Das Urteil hat eine klare Signalwirkung: Auch andere Anbieter, die mit Glasfaser werben, ohne diese tatsächlich bis ins Haus zu liefern, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Transparenz in der Telekommunikation wird dadurch langfristig gestärkt.

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