1&1 Jahresbericht 2025: Mobilfunk steigt, Breitband verliert
• 11.11.25 Der aktuelle Jahresbericht 2025 von 1&1 zeigt die strategische Ausrichtung des Unternehmens im Bereich Telekommunikation. Besonders im Segment Mobilfunk und beim Breitbandausbau lassen sich deutliche Trends erkennen. Während die Zahl der Kundenverträge im Mobilfunk
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1&1 Jahresbericht 2025 - Mobilfunk und Breitband im Fokus
Der Jahresbericht 2025 von 1&1 verdeutlicht die klare strategische Ausrichtung: Mobilfunk bleibt Wachstumstreiber, während Breitband unter Druck steht. Mit dem Ausbau des eigenen 5G-Netzes und den Investitionen in Glasfaser schafft das Unternehmen die Grundlage für zukünftiges Wachstum. Kurzfristig belasten die hohen Anlaufkosten die Ergebnisse, langfristig wird jedoch eine deutliche Kostenentlastung erwartet.
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1&1 Jahresbericht 2025: Mobilfunk steigt, Breitband verliert -Bild: 1&1 | |
Überblick über die Kundenentwicklung
Im Jahresbericht werden die Kundenzahlen detailliert dargestellt. Insgesamt verfügt 1&1 über 16,34 Millionen Verträge. Davon entfallen 12,48 Millionen auf den Bereich Mobilfunk und 3,86 Millionen auf den Bereich Breitband. Während der Mobilfunk ein leichtes Wachstum verzeichnet, ist im Breitband ein Rückgang zu beobachten.
Tabelle: Kundenverträge nach Segment
| Segment | Kundenverträge 2025 | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|
| Mobilfunk | 12,48 Mio. | +40.000 |
| Breitband | 3,86 Mio. | -90.000 |
| Gesamt | 16,34 Mio. | -50.000 |
Strategischer Fokus: Mobilfunknetz
Der Ausbau des eigenen 5G-Mobilfunknetzes ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. 1&1 betreibt als erster europäischer Anbieter ein vollständig virtualisiertes 5G-Netz. Die Anlaufkosten für den Netzaufbau sind hoch, doch langfristig sollen die Vorleistungskosten für die Nutzung fremder Netze entfallen. Dies wird ab 2026 zu einer deutlichen Kostenentlastung führen.
Tabelle: Finanzkennzahlen Mobilfunk
| Kennzahl | 9M 2025 | Veränderung |
|---|---|---|
| Umsatz | 3,016 Mrd. EUR | stabil |
| Service-Umsatz | 2,479 Mrd. EUR | leicht gestiegen |
| EBITDA | 409,8 Mio. EUR | -11,5 % |
| EBIT | 175,4 Mio. EUR | Rückgang |
Entwicklung im Bereich Breitband
Der Bereich Breitband verzeichnet einen Rückgang auf 3,86 Millionen Anschlüsse. Dies ist auf Marktsättigung und intensiven Wettbewerb zurückzuführen. Dennoch investiert 1&1 weiterhin in den Ausbau von Glasfaserprojekten und Kooperationen mit Netzbetreibern. Ziel ist es, langfristig wieder Wachstum zu generieren und die Position im Markt zu stärken.
Tabelle: Breitbandentwicklung
| Jahr | Breitbandanschlüsse | Veränderung |
|---|---|---|
| 2024 | 3,95 Mio. | - |
| 2025 | 3,86 Mio. | -90.000 |
Investitionen und Ausblick
Die Investitionen von 1&1 steigen im Jahr 2025 auf rund 400 Millionen EUR. Diese Mittel fließen vor allem in den Ausbau des 5G-Netzes und in Glasfaserprojekte. Der Ausblick für 2025 sieht einen stabilen Vertragsbestand und einen Service-Umsatz auf Vorjahresniveau vor. Das EBITDA wird jedoch aufgrund der hohen Netzkosten zurückgehen.
Tabelle: Prognose 2025
| Kennzahl | Prognose 2025 |
|---|---|
| EBITDA | ca. 545 Mio. EUR |
| Investitionen (Capex) | ca. 400 Mio. EUR |
| Service-Umsatz | stabil |
Gerichtsurteil gegen 1&1: Irreführende Glasfaser-Werbung verboten
Das Landgericht Koblenz hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Werbung des Internetanbieters 1&1 für angebliche Glasfaser-Tarife wurde als
Das Urteil des Landgerichts Koblenz gegen 1&1 markiert einen wichtigen Schritt in Richtung klarer Verbraucherrechte im Bereich Internetanschlüsse. Die Irreführung durch die Bewerbung von DSL-Tarifen als Glasfaser wurde eindeutig untersagt. Für die Zukunft bedeutet dies: Transparenz und Ehrlichkeit in der Werbung sind unverzichtbar, um das Vertrauen der Kundschaft zu sichern.
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Gerichtsurteil gegen 1&1: Irreführende Glasfaser-Werbung verboten -Bild: © tarifrechner.de | |
Hintergrund des Rechtsstreits
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Klage gegen 1&1 Telecommunication SE eingereicht. Grund war die Darstellung auf der Website des Anbieters, die bei einem positiven Verfügbarkeitscheck suggerierte, dass ein echter Glasfaseranschluss vorhanden sei. Tatsächlich handelte es sich jedoch um Vectoring-Anschlüsse, bei denen die letzte Meile weiterhin über Kupferleitungen realisiert wird.
Die Rolle des Verfügbarkeitstests
Der Online-Check von 1&1 zeigte bei Eingabe einer Adresse häufig das Ergebnis "1&1 Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar" an, versehen mit einem grünen Haken. Direkt darunter wurden Tarife mit der Bezeichnung "Glasfaser-DSL" angeboten. In Wahrheit handelte es sich jedoch um herkömmliche DSL-Tarife, die nicht die Leistungsfähigkeit eines echten FTTH-Anschlusses (Fiber to the Home) bieten.
Das Urteil des Landgerichts Koblenz
Das LG Koblenz bestätigte die Auffassung des vzbv, dass diese Form der Werbung einen klaren Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Richter stellten fest, dass die Darstellung den Eindruck erweckt, es handele sich um vollwertige Glasfaseranschlüsse, obwohl lediglich DSL über Vectoring angeboten wurde. Versteckte Hinweise auf die tatsächliche Technik reichten nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um die Irreführung aufzuheben.
Zitat der Verbraucherzentrale
Ramona Pop, Vorständin des vzbv, erklärte: "Wer scheinbar Glasfaser verspricht, aber nur DSL liefern kann, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie dürfen nicht mit falschen Highspeed-Internet-Verheißungen zum Vertragsabschluss bewogen werden."
Technischer Hintergrund: Glasfaser vs. DSL
Um die Tragweite des Urteils zu verstehen, ist ein Blick auf die Unterschiede zwischen Glasfaser und DSL notwendig:
Glasfaser (FTTH)
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• Glasfaserleitungen reichen direkt bis ins Gebäude oder die Wohnung.
• Bietet symmetrische Bandbreiten mit sehr hohen Geschwindigkeiten.
• Zukunftssichere Technologie für Highspeed-Internet.
DSL über Vectoring
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• Glasfaser nur bis zum Verteilerkasten, letzte Meile über Kupferkabel.
• Deutlich geringere Bandbreiten, abhängig von Leitungslänge und Qualität.
• Kein echter Glasfaseranschluss, sondern eine Übergangstechnologie.
Rechtliche Bewertung
Das Gericht stellte klar, dass Verbraucher nicht verpflichtet sind, versteckte Hinweise zu suchen, die der durch die Werbung erzeugten Erwartung widersprechen. Ein klarer und transparenter Hinweis wäre notwendig gewesen, um die Irreführung zu vermeiden. Da dies nicht der Fall war, liegt ein eindeutiger Wettbewerbsverstoß vor.
Urteilsdaten
Das Urteil wurde am 16.09.2025 unter dem Aktenzeichen 3 HK O 69/24 gefällt. 1&1 hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt (Az. 9 U 990/25).
Auswirkungen auf die Telekommunikationsbranche
Das Urteil hat weitreichende Folgen für die gesamte Telekommunikationsbranche in Deutschland. Anbieter müssen künftig noch stärker darauf achten, dass ihre Werbung für Internetanschlüsse eindeutig und transparent ist. Besonders die Begriffe Glasfaser und DSL dürfen nicht vermischt werden, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen.
Verbraucherschutz im Fokus
Die Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz. Sie zeigt, dass Gerichte bereit sind, gegen Irreführung im digitalen Markt konsequent vorzugehen. Für Kundinnen und Kunden bedeutet dies mehr Sicherheit bei der Wahl ihres Internetanschlusses.
Signalwirkung für andere Anbieter
Das Urteil hat eine klare Signalwirkung: Auch andere Anbieter, die mit Glasfaser werben, ohne diese tatsächlich bis ins Haus zu liefern, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Transparenz in der Telekommunikation wird dadurch langfristig gestärkt.
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