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Smart Meter Rollout: Vernetzte Stromzähler sollen Energiewende beschleunigen --Stromkunden dürfen Smart Meter fordern

• 13.01.23 Die Energiekrise macht vieles möglich, was vorher für kaum realistisch gehalten wurde. So hatte der Verband der Elektrotechnik (VDE) in dieser Woche auch 800 Watt Balkonkraftwerke und Stromzähler ohne eine Rücklaufsperre erlaubt. Nun gibt es weitere Neuerungen an der Smart Meter Front. Immerhin gibt es Stromanbieter, die die intelligenten Stromzähler mit günstigen Nachtstrom unterstützen. Allerdings müssen Stromkunden auf den Einbau warten, ohne eine Frist setzen zu können. Den Schaden hatte hier der Stromkunde. Der Bundesverband der Energiewirtschaft kritisiert allerdings diesen Vorstoss.

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Smart Meter Rollout: Vernetzte Stromzähler sollen Energiewende beschleunigen --Stromkunden dürfen Smart Meter fordern

Die Digitalisierung in der Stromwirtschaft ist durch erhebliches Verschulden der Stromwirtschaft nicht beim Stromkunden angekommen. So durften Balkonkraftswerksbetreiber und Betreiber grösserer Solarstromanlagen ihre Anlagen wegen dem Stromzähler ohne Rücklaufsperre nicht anschliessen. So hatten im letzten Sommer viele Anlagenbetreiber einen wirtschaftlichen Schaden durch den Einnahmeverlust hinnehmen müssen.

Smart Meter Rollout: Vernetzte Stromzähler sollen Energiewende beschleunigen --Stromkunden dürfen Smart Meter fordern
Smart Meter Rollout: Vernetzte Stromzähler sollen Energiewende beschleunigen
--Stromkunden dürfen Smart Meter fordern -Bild: Screenshot

Bislang gab es kein Rechtsmittel den Netzbetreiber zum Einbau zu bewegen. So gab es zuletzt Druck durch die Bundesnetzagentur. Daher sollten alte Stromzähler die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern.

Mit dem neuen Gesetz werden Digitalisierung und Smart-Meter-Rollout auf eine neue Stufe gehoben, um sie für die beschleunigte Energiewende einsetzen zu können. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima sind Smart Meter als digitale Infrastruktur entscheidende Voraussetzung für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem.

Damit zeitnah Rechtssicherheit für die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts geschaffen wird, soll das Gesetz im Frühjahr 2023 in Kraft treten.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hierzu: "Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem digitalisierten Energiesystem. Es fügt sich ein in den Umbau unseres Energiesystems.". Und weiter "Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der stärkere Einsatz von Elektroautos im Verkehrsbereich und Wärmepumpen in Gebäuden erfordern eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und -Verbrauch.".

Kosten werden gerechter verteilt

Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber zahlen für ein intelligentes Messsystem künftig nicht mehr als 20 Euro pro Jahr. Dieses entspricht der heutigen Preisobergrenze für eine moderne Messeinrichtung und somit zahlen die Stromkunden in den meisten Fällen deutlich weniger als bisher.

Die Netzbetreiber werden dafür stärker an den Kosten beteiligt, denn die Netzbetreiber profitieren in besonderer Weise vom Smart-Meter-Rollout. Um diese Ziele zu erreichen, wird die Datenkommunikation bei Verbesserung des Datenschutzes.

Einführung dynamischer Tarife wird beschleunigt

Alle Stromversorger müssen ab dem Jahr 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucher den Strombezug in kostengünstigen Zeiten mit hoher EE-Erzeugung verlagern.

Derzeit müssen lediglich Lieferanten, die mehr als 100.000 Verbraucher beliefern, ihren Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Stromtarif anbieten. Mit dem Gesetz werden jetzt alle Lieferanten ab 2025 zum Angebot solcher Tarife verpflichtet, um die Prozesse zu beschleunigen.

Kritik vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

Deutliche Kritik gibt es vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Diese kritisiert, dass die Stromkunden auf Antrag zeitnah ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen sollen.

Dazu heisst es von Bundesverband: "Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf wird diesem Ziel leider nicht gerecht. Er sieht beispielsweise vor, dass jeder Kunde auf Antrag zeitnah ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen kann. Aus Sicht der Energiewirtschaft ist das in der Hochlaufphase ineffizient, weil alle Kundenwünsche vorzuziehen wären, unabhängig von ihrem Nutzen für das Gesamtsystem.".

Hier ist man dabei immer noch alte Zöpfe zu pflegen und tritt nur mit intransparenten Forderungen nach einem Gesamtsystem in den Fordergrund. Viele Stromkunden, welche viel Geld für den Klimawandel durch erneuerbare Energien ausgebeben haben, standen im letzten Sommer ohne eigenen Solarstrom mangels Zählerwechsels da. Ferner ist auch die Energiewirtschaft dafür verantwortlich, dass im Jahr 2021 6.000 GigaWatt Stunden Strom bei der Wind- und Solarenergie vernichtet wurden. Der Grund waren mangelnde Leitungskapazitäten. Funktionierende Gesamtsysteme sehen natürlich anders aus. Daher ist die Lobbyarbeit des Verbandes für die eigene Klientel auf Kosten des Staates und der Bürger deutlich zu erkennen.

800 Watt Balkonkraftwerke: VDE erlaubt bis 800 Watt und rückwärtslaufende Stromzähler

So besagt die EU-Richtlinie (EU-Richtlinie 2016/631), dass alle Erzeugungsanlagen bis 800 Watt nicht relevant für das Stromnetz sind. Daher hatte die EU daraufhin alle Meldepflichten für Minisolaranlagen und auch Balkonkraftwerke unter 800 Watt gestrichen und den Einsatz solcher Geräte freigegeben. Diese Regelung wurde aber in Deutschland bislang nicht angewandt.

Neuerungen gibt es nun durch das Positionspapier des Elektrotechnik-Verbandes (VDE). Damit soll es viele Vereinfachungen rund um die Stecker-Solar-Geräte geben. So hatte sich schon der Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller gegen einen Wieland Spezialstecker ausgesprochen und forderte einen Schuko-Stecker.

800 Watt Balkonkraftwerke: VDE erlaubt bis 800 Watt und rückwärtslaufende Stromzähler
800 Watt Balkonkraftwerke: VDE erlaubt bis 800 Watt
und rückwärtslaufende Stromzähler -Bild: © pixabay.com

"Die Grundlage für die elektrische Sicherheit der Anlagen bildet das VDE Vorschriftenwerk", sagt VDE-Chef Ansgar Hinz. "Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.".

So will VDE nun auch 800 Watt Balkonkraftwerke unterstützen und der Verband spricht sich für eine Duldung der Schuko-Stecker-Variante bis 800 Watt aus. Immerhin sind bei den rund 200.000 betriebenen und gemeldeten Balkonkraftwerken in Deutschland keine Probleme aufgetreten, obwohl viele Eigentümer einfach die Anlagen mit einem Schuko Stecker statt einem Wieland Stecker betreiben.

Auch soll nun laut VDE die 800-Watt-Bagatellgrenze eingeführt werden. Damit wären diese Anlagen nicht mehr als netzrelevant betrachtet. Dabei gibt es aber schon seit Jahren die entsprechende EU-Norm mit der 800 Watt Bagetellgrenze, welche in Deutschland unterwandert wird. Viele Anlagenbetreiber haben sich daher erfolgreich zur Wehr gesetzt. Es gibt bislang kein rechtskräfiges Urteil, welches die 600 Watt Anlagen mit einem Wieland Stecker unterstützt. Deutschland hat hier außerhalb der EU-Norm im Graubereich gehandelt.

Rückwärts laufende Zähler geduldet

Anlagenbetreiber wurden in der Vergangenheit von einigen Netzbetreibern kriminalisiert, wenn der Zähler bei den Kunden rückwärts lief. Der Vorwurf geht hin bis zum Steuerbetrug beim Anlagenbetreiber. Auch drohte man unverhältnismässig mit Abklemmen des Hauses vom Stromnetz. Der Stromkunde war hier Opfer bei der Willkür der Netzbetreiber.

Mit dieser Duldung schuldet man dem Umstand, dass die Netzbetreiber in der Vergangenheit die Umstellung bei den Stromkunden auf intelligente Smart Meter versäumt haben. Erst die Energiekrise macht die Balkonkraftwerke interessanter und man muss nicht mehr auf die Installation eines Smart Meters warten. Der eingespeiste Strom wird dabei nicht vergütet und fliesst zum Nachbarn und der Netzbetreiber berechnet dafür die Netzentgelte und der Stromanbieter darf den Stromtarif für den Nachbarn ohne Vorleistung abrechnen. Eine Nulleinspeisung lohnt sich in der Regel durch den hohen Aufwand und die Kosten für einen Balkonkraftwerksbetreiber bislang nicht.

Meldung beim Marktstammdatenregister reicht aus

Wer bislang ein Balkonkraftwerk anmelden wollte, musste dieses beim Marktstammdatenregister und Netzbetreiber machen. So gab es statt einer einfachen Anmeldung für das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber teilweise ein komplexes Formular mit der Forderung der Bestätigung einer Elektrofachkraft und dem Einbau eines Wieland Steckers vom Netzbetreiber. Dieses trieb die Kosten für ein Balkonkraftwerk unverhältnismässig nach oben. Auch gab es mangels Fachkraft selten einen Einbau eines Wieland-Steckers. Nun sollen nur noch die Anlagen bis 800 Watt beim Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Photovoltaik Ausbau: Im Norden Deutschlands droht Abschaltung der Solarfarmen mangels Leitungskapazitäten

Zum 1.Januar haben über 600 Stromanbieter ihre Tarife teilweise drastisch erhöht. Dabei gibt es ab dem 1.Januar rückwirkend einen Strompreisdeckel von 40 Cent, genehmigt von der Bundesregierung. Daher boomt der Solarparkausbau und private Nutzer fragen nach Balkonkraftwerken nach. allerdings könnte es trotz billigen Solarstroms, noch teurer für den Stromkunden werden, wenn die Solarfarmen nicht einspeisen dürfen. So warnt Schleswig-Holsteins Netz AG, dass der Ausbau des Stromnetzes nicht mit der Installation von Solarfarmen Schritt halten kann.

So wurden im Jahr 2021 6.000 GigaWatt Stunden Strom bei der Wind- und Solarenergie vernichtet. Der Grund waren mangelnde Leitungskapazitäten. Nun teilte die Schleswig Holstein Netz AG aus dem Norden Deutschlands mit, dass man weiss, wo der Windstrom produziert wird und kann entsprechende Leitungen installieren.

Photovoltaik Ausbau: Im Norden Deutschlands droht Abschaltung der Solarfarmen mangels Leitungskapazitäten
Photovoltaik Ausbau: Im Norden Deutschlands droht Abschaltung
der Solarfarmen mangels Leitungskapazitäten -Bild: © pixabay.com

Aber bei dem Boom der Solarfarmen greift diese Strategie nicht. Solarfarmen entstehen immer in kürzeren Zeiten, der Bau von Stromtrassen braucht hingegen mehr als 2 Jahre, Umschaltwerke mehr als 5 Jahre, so der Netz Betreiber aus dem Norden bei der Zeitung SHZ.

Immerhin will man in Schleswig Holstein 30 Gigawatt an erneuerbaren Energien installieren. So hatte man im Norden bisher vor allem Windkraftanlagen aufgestellt, nun folgen Solaranlagen mit Förderungen. Dabei starten die Förderungen ab dem 1.Januar mit 200 Euro für ein Balkonkraftwerk und gehen weiter nach oben für Solarparks.

"So könnte sich bis zum Jahr 2030 die Erzeugung von Solarstrom verfünffachen und der Windstrom verdoppele sich", so Matthias Boxberger, Aufsichtsrat bei Schleswig-Holstein Netz AG. Und weiter "Zusätzlich zu den angeschlossenen fast 10.000 Megawatt Leistung aus Erneuerbaren gibt es beim Wind Anfragen für 5.000 Megawatt, bei Photovoltaik für 15.000.".

Ferner befürchtet der Aufsichtsrat Boxberger, dass das Netz nicht ausreicht, um den Strom abzutransportieren. Bislang mussten im Norden Deutschlands laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2021 über 5,8 Terawattstunden, im Jahr davor 5,9 Terawattstunden, abgeschaltet werden.

So warnt der Aufsichtsrat davor, dass man den Strom nicht einspeisen kann. Als Grund nennt Boxberger, dass Photovoltaikanlagen in zwei bis drei Jahren gebaut werden könnten, neue Leitungen zum Stromtransport in dieser Zeit aber nicht machbar seien.

So stellt der Aufsichtsrat fest, dass man Ziel für das Jahr 2030 nur erreichen kann, wenn jedes Jahr fast 3 Gigawatt erneuerbare Energien von den Netzen aufgenommen werden. Für die 5 Gigawatt Windenergie könne die SH Netz AG heute schon planen. Für die Photovoltaik sei das nicht möglich, weil niemand weiss, wo diese genau erzeugt werden. Auch brauchen grosse Anschlusspunkte für Photovoltaik mit neuen Umspannwerken eine Planungs- und Umsetzungsdauer von über fünf Jahren.

Energiekrise Strompreise: Strompreis-Anstieg wird mit 13 Milliarden Euro gestoppt

Da der Strom nicht eingespeist werden kann, fallen Entschädigungszahlung für die Anlagenbetreiber an. Diese werden auf die Netzentgelte umgelegt. So drohte eine Kostenexplosion bei den Netzentgelten bei der Stromdurchleitung. So würden ohne die Hilfe der Bundesregierung sich die Entgelte verdreifachen, welche aktuell bei rund 3 Cent liegen. Nun haben die Netzbetreiber erklärt, dass die Gebühren bei gut drei Cent bundesweit einheitlich bleiben.

So werden erstmals die Durchleitungskosten bundesweit einheitlich geregelt. Damit zahlen die Bürger im Norden Deutschlands weniger, in Teilen NRWs wird es dann teurer. Bislang gingen die Kosten für die Durchleitungsgebühren zu Lasten der Norddeutschen, welche aber den meisten Windstrom lieferten, dafür aber neue Netze brauchten. Die Dummen waren die Stromkunden im Norden Deutschlands, welche den teuersten Strom wegen den Durchleitungsgebühren in Deutschland hatten. Weiterhin profitieren die Norddeutschen Stromkunden nicht am billigen Windstrom vor Ort, welcher dann teuer bis nach Bayern geliefert wird, auf Kosten aller Stromkunden. Im Gegenteil, Söders Bürokratie bremst sogar die Windkraft in Bayern aus.

Energiekrise Strompreise: Strompreis-Anstieg wird mit 13 Milliarden Euro gestoppt
Energiekrise Strompreise: Strompreis-Anstieg
wird mit 13 Milliarden Euro gestoppt -Bild: Twitter

Nun gibt es sogar einen Zuschuß von 13 Milliarden Euro. Damit sollen die Gebühren für Haushalte und Industrie für die Nutzung der Übertragungsnetze auf aktuellem Niveau stabilisiert werden, bestätigte Wirtschaftsminister Robert Habeck. "Wir sorgen jetzt dafür, dass diese Kostensteigerungen aufgefangen werden und verhindern damit eine zusätzliche Belastung für Industriebetriebe, Mittelstand und Verbraucherinnen und Verbraucher", sagte Habeck. Ohne diese Hilfen hätten sich die Entgelte verdreifacht. Die Netzbetreiber begründen dieses mit den Problemen bei den AKWs in Frankreich, welche im Sommer nur unzureichend Strom nach Deutschland wegen Wartungs- und Kühlwasser-Problemen lieferten. Auch wurden Kohlekraftwerke verstärkt eingesetzt.

Derzeit schlagen die Kosten für die Übertragungsnetze bei den privaten Verbrauchern mit unter zehn Prozent des Gesamt-Strompreises zu Buche. Bei der Industrie sind es bis zu einem Drittel an Kosten. Damit profitieren überdurchschnittlich die Stromkunden mit hohen Verbräuchen.

Die vier Übertragungsnetz-Betreiber Amprion, Tennet, 50Hertz und TransnetBW berechnen die Höhe des Entgelts. Diese führen an, dass neben den ohnehin stark gestiegenen Basis-Strompreisen sich zuletzt rasant steigende Netznutzungskosten ergaben. Diese setzen sich zum einen aus denen für die großen Übertragungsleitungen und der örtlichen Verteilnetzen zusammen. Bei den Übertragungsnetzen waren es zuletzt insgesamt gut 5 Milliarden Euro, die sich auf rund 18 Milliarden erhöht hätten. Dies wird durch den Zuschuß von knapp 13 Milliarden Euro verhindert. Bislang zahlte der Stromkunde immer für die Durchleitungskosten den vollen Betrag.

Die neuen Netzentgelte würden dann im Jahr 2023 im Schnitt bei 3,12 Cent je Kilowattstunde liegen. Diese Kosten sind dann erstmals bundeseinheitlich gleich. So gibt es durch die neuen Kalkulation für das Netzgebiet des niederländischen Betreibers Tennet in Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie Teilen Hessens und Bayerns eine leichte Minderung. In den Zonen von 50Hertz (vor allem Ostdeutschland), Amprion (Großteil von NRW sowie Rheinland-Pfalz, Saarland, Teile Westbayerns) und Transnet BW (Baden-Württemberg) kommt es hingegen zu einer Erhöhung.

Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht

So werden nun viele Stromkunden aufgrund der hohen Stromkosten ab sofort auch teilweise Selbstversorger durch ein Balkonkraftwerk werden. Allerdings betont die Elektriker-Branche die Sicherheit und beruft sich auf eine VDE Norm für einen Wieland-Stecker statt einem Schuko-Stecker. Daher sollte der Zwist nicht auf Kosten der Kunden ausgetragen werden.

Die meisten Kunden werden bei einem Balkonkraftwerk den normalen Schuko-Stecker nutzen. Immerhin soll der Wieland-Stecker durch eine Elektro-Fachkraft eingebaut werden, was dann schon mal schnell mehr als über 150 Euro kostet. Bei Preisen bis zu 1000 Euro im letzten Jahr für ein Balkonkraftwerk mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 600 Watt sinkt dadurch schnell die Wirtschaftlichkeit.

Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht
Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller
will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Allerdings gibt es zum Jahreswechsel wieder reichlich Wechselrichter und ab dem 1.Januar entfallen die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke und Photovoltaikanlagen, so dass es schon Preise unter der 600 Euro Marke für ein Balkonkraftwerk gibt. Ferner gibt es Förderungen ab dem 1.Januar, so zum Beispiel in Schleswig Holstein mit 200 Euro für ein Balkonkraftwerk.

So sparen Stromkunden 600 kWh Strom im Jahr, oder rund 50 Cent oder mehr pro kWh des Stromanbieters. Da man hiermit locker 20 Prozent Strom einspart, welchen man nicht bezahlen muss und unter der 80 Prozent Regelung beim Strompreisdeckel landet, welcher 40 Cent pro kWh beträgt. Also liegt im ersten Jahr die Ersparnis bei rund 500 Euro (200 Euro Förderung plus 300 Euro Stromkosten), dann jeweils ab dem zweiten Jahr bei rund 300 Euro pro Jahr. Nach zwei Jahren hat man mehr gespart, als an Kosten für das Balkonkraftwerk gehabt hat.

Auch die Energieberater und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie halten den Wieland-Stecker und die damit verbundenen Kosten für überflüssigen Aufwand. Die Elektriker-Branche besteht auf die Sicherheit mit der VDE Norm. Eine Überprüfung der Balkonkraftwerke findet dabei nicht durch den Netzbetreiber mangels Befugnisse statt. Der Netzbetreiber darf nur bis zum Stromzähler die Leitungen überprüfen und ist für den Stromzähler verantwortlich.

Auch müssen Balkonkraftwerke nur formlos beim Netzbetreiber und beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Immerhin ist es weiterhin laut der Verbraucherzentrale strittig, ob es sich bei Stecker-Solargeräten überhaupt um "Anlagen" handelt, zumindest wenn diese Systeme nicht fest angeschlossen, sondern wie Haushaltsgeräte über einen Stecker mit dem Stromkreis verbunden sind. Aber weiterhin fordert die Bundesnetzagentur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Kontrollen und ausgefüllte Formulare sieht die Bundesnetzagentur und damit der Gesetzgeber nicht vor. Kosten für einen Zählerwechsel dürfen laut der Verbraucherzentrale nicht auf den Stromkunden umgewälzt werden, da der Stromkunde schon eine monatliche Grundgebühr für den Stromzähler zahlt. So schreibt das Messstellenbetriebsgesetz laut den Verbraucherschützern vor, dass die Kosten für den Ein- und Ausbau von Zählern im jährlichen Messpreis bereits enthalten sein müssen. Viele Netzbetreiber erklären sich schon bei der Anmeldung eines Stecker-Solargeräts bereit, auf eine Rechnung für den Zähler zu verzichten. Daher sollten zusätzliche Kosten nicht auf dem Stromkunden umgewälzt werden.

Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, mit Stellungnahme

Nun hat Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, jetzt Stellung zu den Wieland Steckern bezogen. So hatte in einer Mailing-Aktion von "MachDeinenStrom" die Bürger an die Netzagentur geschrieben und um Positionierung gebeten.

Dabei gab es kurz vor Weihnachten die erste Antwort. So teilte er die Bewertung, dass ein normaler Schuko-Stecker reiche. Ferner will sich Müller nun auch an den Verband der Elektrotechnik (VDE) wenden, welche zuständig für die Anschlussnorm ist. Er würde es begrüßen, wenn bei der Überarbeitung der Produktnorm der Schuko-Stecker "für akzeptabel" erklärt würde. Im übrigen gibt es im europäischen Ausland nicht diese "Wieland" Regelung. In den Niederlanden und Rumänien dürfen die Stromzähler auch Rückwärts laufen.

Ferner teilt Klaus Müller mit: "Für eine Mitmach-Energiewende sind die Mini-Module unverzichtbar und definitiv ein positiver optischer Reiz in vielen Fassadenbildern". Und weiter: "Private Haushalte sollten ohne Verunsicherungen und erhöhte Kosten ihr Balkonkraftwerk anschließen.".

Strompreisbremse Gesetz: Bundesregierung will illegale Strompreiserhöhungen verbieten

So könnten also viele Millionen Strompreiserhöhungen illegal sein. Dieses wird nun das Kartellamt feststellen. Laut einem Bild-Bericht geht dieses aus dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu den Preisbremsen hervor.

Energiekrise Strompreise: Strompreis-Anstieg wird mit 13 Milliarden Euro gestoppt
Energiekrise Strompreise: Strompreis-Anstieg
wird mit 13 Milliarden Euro gestoppt -Bild: Twitter

So muss nun der Versorger im Streitfall dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Börsenpreise die Erhöhung rechtfertigten, so der Bild Bericht unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.

Erfreulich für die Stromkunden, solange der Versorger das nicht könne, bleibe die Erhöhung verboten. Dabei haben nun auch viele Stromkunden Schadensersatzforderungen angekündigt, wenn das Kartellamt die Strompreiserhöhung als rechtswidrig sieht. Immerhin haben viele Stromkunden ihren Vertrag im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes gekündigt. Dann einen Wechsel zu einem Grundversorgertarif gemacht, welcher oftmals höher ist, als der alte Strompreistarif.

Ab dem 1.Januar 2023 will die Stadtwerke München in dem Grundversorgertarif satte 61,89 Cent pro kWh verlangen. In dem der Redaktion vorliegendem Schreiben der Stadtwerke sind es sogar 66 Cent pro kWh im Tarif "M/Strom Fix". Im Monat Oktober hatte man für 6000 kWh Strom an der Strombörse laut Tibber.com 162 Euro bezahlt, im Monat November waren es 175 Euro. Setzt man die Grundversorgertarife der Stadtwerke München an, wären es dann 309,45 Euro pro Monat als Abschlag.

"Im Ergebnis muss Missbrauch ausgeschlossen werden", sagte die energiepolitische Sprecherin der SPD, Nina Scheer, in dem Bild Bericht. "Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir verhindern", so der Sprecher für Energiepolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse.

So haben zum 1.Januar 636 Stromversorger laut einem Check24 Vergleich Erhöhungen um durchschnittlich 60 Prozent für 7,5 Millionen Haushalte vorgesehen. Der Redaktion liegen Tariferhöhung von den Stadtwerken München von 28 Cent auf 66 Cent pro kWh vor.

Auch fordert die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling, in dem Bild-Bericht "Verbraucher dürfen die Zahlung der Erhöhung zurückhalten". Die geplanten Erhöhungen stünden nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. "Wir raten Verbrauchern, Widerspruch einzulegen.".

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Online-Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton --Auch Stromanbieter betroffen

Wer den Laufzeitvertrag kündigen will, ist bei vielen Online-Tarifen und Angeboten immer noch auf die umständliche Zustellung einer schriftlichen Kündigung angewiesen. So zum Beispiel bei den vielen Strompreiserhöhungen in den letzten Tagen, wo die Tarife auch Online verfügbar sind, wäre ein Kündigungsbutton hilfreich. Immerhin ist der Kündigungsbutton auf den Internet-Seiten mit Laufzeitverträgen seit dem 1. Juli 2022 verpflichtend. So haben die Verbraucherzentralen 840 Internet-Seiten überprüft.

In der Zeit vom 18. Juli bis 14. Oktober 2022 haben die Verbraucherzentralen 840 Internet-Seiten überprüft. Dabei haben nur 273 Internet-Seiten einen gesetzeskonformen Kündigungsbutton eingebaut. So sind 349 Internet-Seiten. Auch haben 65 Internet-Seiten einen versteckten Kündigungs-Button. Zum Beispiel verstecken viele Anbieter ihren Kündigungs-Button ganz unten, auf den Internet-Seiten, wie bei den Stadtwerken München.

Bei den Stadtwerken München muss man erst Kommentare lesen: "Melden Sie sich nochmal bei uns". "Sie sind mit ihrem aktuellen Tarif nicht zufrieden, dann ist ein Tarifwechsel vielleicht die richtige Lösung". Nach weiterem runterscrollen, erscheint ein "Tarifberater", dann ein Hinweis "Oder ziehen Sie um". Dann viel Prosa für "Gute Gründe für die SWM". Wer ist bis dahin geschafft hat, kann den Button "Vertrag kündigen" ganz unten vorfinden. Aber formlose Kündigung geht hier gar nicht, man kommt nur weiter, wenn man Vertragsnummer und Zählernummer hat. Auch kann man dann keine fristlose Kündigung oder einen Kündigungstermin angeben. Dieses ist besonders ärgerlich, weil die Stadtwerke München ihren Strompreis von 28 Cent auf 66 Cent zum 1.1.2023 angehoben haben. Wer will da noch Stromkunde sein?

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Online-Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton --Auch Stromanbieter betroffen
Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Online-Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton
--Auch Stromanbieter betroffen -Screenshot: Verbraucherzentrale.de

Insgesamt mahnten die Verbraucherzentralen 152 Unternehmen ab. 86 Unternehmen zeigten sich einsichtig, unterschreiben die geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben und haben ihre Websites gesetzeskonform angepasst.

Es wurden drei einstweilige Verfügungen erwirkt und in 17 Fällen mussten die Verbraucherschützer sogar klagen. Hier sind die Ergebnisse noch offen.

Bei Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben

Auch kann man die Verbraucherschützer Online über einen fehlenden Kündigungsbutton informieren.

Für den Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die Schaltfläche muss deutlich gestaltet sein und sie muss die Bezeichnung "Verträge hier kündigen" oder eine ähnliche Formulierung enthalten. Die Schaltfläche muss dann zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Verbraucher Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Die Kündigung muss mittels einer eindeutig gekennzeichneten Bestätigungsschaltfläche, etwa mit dem Hinweis "Jetzt kündigen", abgeschlossen werden können.

Beide Schaltflächen, die zur Einleitung des Kündigungsvorgangs und die zur Abgabe der Kündigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht erforderlich sein. Verbraucher müssen außerdem die Möglichkeit haben, die über die Webseite vorgenommene Kündigung abzuspeichern.

Verpflichtend ist der Kündigungsbutton für langfristige Verträge, die Sie online abschließen können. Dazu zählen beispielsweise Zeitschriftenabos, Verträge für Strom, Gas oder mit Fitnessstudios, aber auch Versicherungsverträge.

Mietverträge und Arbeitsverträge nur schriftlich kündigen

Manche Verträge können Sie ausschließlich schriftlich kündigen. So sieht es das Gesetz vor. Dazu zählen unter anderem Mietverträge und Arbeitsverträge. Für diese ist der Kündigungsbutton nicht verpflichtend.

Musterformular für fristlose Kündigung

Wer den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, kann dann laut den Verbraucherschützern auch ausserordentlich kündigen. So kann man kündigen, wenn der Kündigungs-Button fehlt. Auch darf ein vorgeschaltetes Login nicht verlangt werden.

Das Musterformular ist online bei den Verbraucherschützern zu finden.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern

Besonders beliebt sind die 600 Watt Balkonanlagen, welche aber auch entsprechende Stromzähler im Verteilerschrank brauchen. Daher kommen die Messstellenbetreiber mit dem Umbau selten hinterher und der überschüssige Photovoltaik Strom kann nicht eingespeist werden, ohne das die Anlagenbesitzer Probleme mit dem Netzbetreiber bekommen.

Was im europäischen Ausland schon teilweise gilt, könnte bald auch in Deutschland legal werden. Immerhin dürfen dort die Zähler auch bei einer EEG Einspeisung rückwärts laufen, in Deutschland ist dieses nicht erlaubt. So haben daher viele Photovoltaik Besitzer über die Langsamkeit beim Zählerwechsel geklagt. Immerhin entgeht dem Netzbetreiber die Durchleitungsgebühr für den selbst genutzten Strom und der Stromanbieter verdient weniger. Daher gab es auch entsprechende Vorwürfe der Stromkunden, dass hier vielleicht mit Vorsatz verzögert wurde.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern
Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung
nicht mehr verzögern -Bild: © pixabay.com

Mit dem neuen Positionspapier der Bundesnetzagentur mit dem Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen kommt Bewegung in den EEG Ausbau.

"Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strommengen einspeisen können, bedarf es unter anderem des Einbaus der hierfür erforderlichen Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Ohne diese Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Durch diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen kann dann keine Einspeisung erfolgen.

Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.

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