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Strompreiserhöhungen: Verbraucherschützer listen viele Beschwerden im Jahr 2024 auf

• 14.08.24 Auch in diesem Jahr werden von vielen Anbietern die Strompreise und auch Gaspreise erhöht. Daher kommt es auch zu viele Beschwerden, so die Verbraucherschützer. Schon im letzten Jahr waren die Strompreiserhöhungen über alle Anbieter hinweg der meist erfasste Beschwerdegrund in den Verbraucherzentralen im Bereich Energie, so die Verbraucherzentrale Bundesverband.

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Strompreiserhöhungen: Verbraucherschützer listen viele Beschwerden im Jahr 2024 auf

Strompreiserhöhungen waren im Jahr 2023 und im ersten Halbjahr 2024 ein Hauptbeschwerdegrund bei den Verbraucherzentralen. Besonders viele Beschwerden gab es über die Anbieter ExtraEnergie, voxenergie und primastrom, deren Beschwerdezahlen im Verhältnis zu ihrem Kundenanteil überproportional hoch waren, so die Verbraucherzentrale in ihrer Mitteilung.

Strompreiserhöhungen: Verbraucherschützer listen viele Beschwerden im Jahr 2024 auf
Strompreiserhöhungen: Verbraucherschützer listen viele Beschwerden
im Jahr 2024 auf -Bild: © tarifrechner.de

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rät, Preiserhöhungen genau zu prüfen und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Energieanbieter müssen Kunden rechtzeitig über Preisänderungen informieren und dürfen keine Preiserhöhungen bei vertraglich festgelegten Preisgarantien vornehmen.

Der vzbv hat festgestellt, dass nicht alle Preiserhöhungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen und geht juristisch gegen unzulässige Preiserhöhungen vor.

Ein Anbieterwechsel kann finanziell vorteilhaft sein, insbesondere nach einer Preiserhöhung. Im Juli 2024 lagen die Arbeitspreise für den günstigsten Sondervertrag bei durchschnittlich 26 Cent pro Kilowattstunde, während die Grundversorger 40 Cent pro Kilowattstunde verlangten. Ein Vergleich der Konditionen ist daher empfehlenswert.

Der vzbv hat gegen ExtraEnergie und die primaholding-Unternehmen wegen massiver und unzulässiger Preiserhöhungen im Sommer 2022 geklagt. Auch gegen primastrom und voxenergie wurden Klagen wegen unzulässiger Preiserhöhungen eingereicht. Mit diesen Anbietern wurden Vergleiche erzielt, die es Verbrauchern ermöglichen, Verträge früher zu beenden und Rückerstattungen für überhöhte Zahlungen zu erhalten.

Gas- und Stromrückzahlung: Verbraucherschützer einigen sich mit Primaholding

Statt eine Sammelklage gibt es nun vorab eine aussergerichtliche Einigung, so die Verbraucherzentrale Bundesverband. Damit bekommen Strom- und Gaskunden von primastrom, voxenergie und nowenergy nach dem Vergleich Geld zurück. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Details des Gas- und Stromrückzahlungs Vergleichs auf.

So haben die Verbraucherschützer einen Vergleich für die betroffenden Strom- und Gaskunden herausgeholt.

Gas- und Stromrückzahlung: Verbraucherschützer einigen sich mit Primaholding
Gas- und Stromrückzahlung: Verbraucherschützer einigen sich mit Primaholding
-Bild: © tarifrechner.de

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich mit den Energieanbietern primastrom, voxenergie und nowenergy außergerichtlich geeinigt, um Probleme wie eigenmächtige Preiserhöhungen und das Festhalten in gekündigten Verträgen zu lösen.

Kunden können nun schneller aus ihren Verträgen aussteigen und erhalten rückwirkend günstigere Tarife. Die Preise für Strom und Gas können sich je nach Fall mehr als halbieren.

Die wichtigsten Punkte der Einigung sind:

    • Widerrufserklärungen: Kunden, die in der Vergangenheit ihre Verträge widerrufen haben, können nun sofort oder früher als erwartet aussteigen und günstigere Tarife erhalten.• 
    • Laufzeiten nach Kündigung: Kunden, die bereits gekündigt haben, werden spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn entlassen und profitieren von günstigeren Preisen ab dem Zeitpunkt der Kündigung.• 
    • Preissenkungen: Die Anbieter dürfen Strom und Gas nur noch zu einem festgelegten Höchstpreis berechnen, was zu einer erheblichen Reduzierung der Arbeitspreise führen kann.• 

Kunden müssen aber aktiv werden

Kunden müssen aktiv werden, um von der Einigung zu profitieren. Sie müssen sich auf den Vergleich berufen, indem sie eine E-Mail an ihren Anbieter senden. Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2024. Weitere Informationen und Textbausteine sind auf der Website des vzbv unter "Sammelklage - primaholding" verfügbar.

Ein Beispiel zeigt, dass eine Kundin von nowenergy, die einen überhöhten Gaspreis zahlen sollte, nun aufgrund des Vergleichs bis zu 81 Prozent weniger zahlen muss, was zu einer erheblichen finanziellen Entlastung führt.

Zusammenfassend bietet der Vergleich den Kunden die Möglichkeit, sich von unfairen Vertragsbedingungen zu befreien und finanziell zu profitieren, während die Energieanbieter die Vereinbarungen akzeptiert haben, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

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