T-Online wegen irreführender Werbung abgemahnt
• 18.11.1999 Die Bundeszentrale für unlauteren Wettbewerb hat den Online-Dienst T-Online abgemahnt. Von seiten T-Online wurde der Internet-Zugang T-Online Pro mit 3 Monaten T-Online zum Nulltarif beworben. Es wurde aber nicht angeben, dass Telefongebühren in Höhe von 3 Pf./Min. plus eine einjährige Vertragsbindung entsteht, bei der
|
Die Bundeszentrale für unlauteren Wettbewerb wurde aufgrund von Mitteilungen von Privatperson aktiv.
In der jetzigen Werbung wird auf die anfallenden Telefongebühren und nach Ablauf der 3 Monaten die entstehende monatliche Grundgebühr von 19,90 DM hingewiesen.
Das es aber auch mit einem preisgünstigerem Angebot an monatlicher Grundgebühr bei 3 Pf./Min. Onlinekosten rund um die Uhr und einer 10-tägigen Kündigungsfrist zum Monatsende und sekundengenauer Abrechnung gibt, davon können Sie sich bei unserem telefontarifrechner.de unter Internet-Tarife überzeugen. Bei einer Bindung von einem Jahr können auf günstigere Preisbildungen von Konkurrenz-Unternehmen nicht reagiert werden, daher ist davon doch Abzuraten sich auf längere Zeit zu binden.
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |



