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TGK-Novelle: Nebenkostenprivileg bei TV-Bezahlpflicht für Mieter soll entfallen -Vorteil Telekom

• 18.12.20 Die Bundesregierung hat kurz vor Weihnachten eine neue TGK Novelle auf dem Weg gebracht. Dabei wird auch die umstrittene Umlagefähigkeit bei der TV-Pflicht der Mieter entfallen, welches als "Nebenkostenprivileg" bekannt geworden ist. Dieses war immerhin ein großer Streitpunkt zwischen den Providern wie Vodafone und der Telekom. Nun hat der ehemalige Staatskonzern gewonnen, immerhin profitiert auch hier der Bund als Grossaktionär.

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TGK-Novelle: TV-Bezahlpflicht für Mieter soll entfallen -Vorteil Telekom

Durch die neue TGK-Novelle wird auch weitreichende Folgen für Mieter haben, welche einen Kabelanschluss haben und dort dann auch einen Telefonanschluss. Immerhin sind für viele Mieter Fernsehkosten fester Bestandteil der Nebenkostenabrechnung. Damit will die Bundesregierung mit der TGK Novelle Schluss machen. Die Gegner befürchten weitreichende Konsequenzen.

TGK-Novelle: Regierung beschliesst vor Weihnachten Vorratsdatenspeicherung und Überwachung
475 Seiten Entwurf zur TKG-Novelle -Bild: bmvi.de

Die Telekom sieht hier einen Vorteil. Durch die Gesetzesänderung wird die Deutsche Telekom, die kein TV-Kabelnetz hat und beim Fernsehgeschäft auf VDSL-Kupferkabel angewiesen ist, wieder mehr Kunden bekommen. Dadurch hatte der ehemalige Staatskonzern bessere Karten im Wettbewerb bekommen. Der FDP-Abgeordnete Reinhard Houben warf der Regierung vor, den ehemaligen Staatsmonopolisten, bei dem der Bund noch immer Großaktionär ist, zu bevorteilen und sich "vor den Karren der Deutschen Telekom spannen" zu lassen.

Durch die Großkunden Verträge der Vermieter haben viele Mieter allerdings geringe Kosten pro Haushalt mit acht bis zehn Euro im Monat gehabt. Die Netzbetreiber hatten geringere Verwaltungskosten als bei Verträgen mit einzelnen Haushalten. Auf dem Telefonmarkt liegen die Preise bei rund 20 Euro aufwärts.

Die Kabelnetzbetreiber wie Vodafone, Tele Columbus und NetCologne sind dagegen. Für diese Unternehmen bedeutet es Umsatzeinbußen, wenn sich Mieter gegen den TV-Kabelbezug entscheiden und auf Alternativen setzen. Hier kommen dann Satellit oder IPTV Fernsehen in Betracht.

Auch hat der Deutsche Städtetag und viele Wohnungsbaugesellschaften diesen Wegfall der Umlagefähigkeit kritisiert. Das würde vor allem ärmere Menschen hart treffen.

Streichung der Umlagefähigkeit bremst und entwertet Investitionen in Glasfasernetze

Auch der Breitbandverband Anga, welcher die Interessen von mehr als 200 Unternehmen der deutschen Breitbandbranche vertritt, kritisiert diese neue Regelung. Der Verband sieht den Gigabit-Ausbau in den Gebäuden massiv gefährdet.

ANGA-Präsident Thomas Braun: "Die Bundesregierung fordert seit Jahren enorme Investitionen in den eigenwirtschaftlichen Gigabit-Ausbau. Gleichzeitig entzieht sie den Netzbetreibern aber die Grundlage für den weiteren Ausbau in den Häusern - und das in einer Situation, in der leistungsfähige Breitbandnetze wichtiger sind als je zuvor..

In einer deutlichen Verschärfung gegenüber dem früheren Diskussionsentwurf soll die Übergangszeit für existierende Anlagen nur noch zwei Jahre betragen. Anga-Präsident Braun sieht großen Schaden auf die Netzbetreiber zukommen: "Das ist ein schwerwiegender Eingriff in bestehende Verträge, der langfristig kalkulierte Investitionen entwertet. Schon die zunächst vorgesehenen 5 Jahre waren viel zu kurz." Der Verband sieht insbesondere die Glasfaserprojekte seiner lokalen und kommunalen Netzbetreiber gefährdet. "Mehr als 80 Prozent der existierenden Glasfaser-Ausbauprojekte unserer regionalen Anbieter basieren auf der Umlagefähigkeit," so Braun.

Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht Breitbandausbau gefährdet

Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) kritisiert dieses Vorgehen. Da es keine sichere Aussicht auf dicke Verträge mit vielen Abnehmern mehr gibt, lohnt sich das Verlegen neuer Leitungen in die Häuser nicht. Dies wiederum würde auch die Firmen treffen, die Glasfaser verlegen.

Dass der Vorschlag nicht aufgegriffen und das "Nebenkostenprivileg", wie die Regelung auch genannt wird, nach einer Übergangsphase von zwei Jahren gekippt werden soll, sieht der Verband mit Bedauern.

Bundeswirtschaftsministerium verteidigte seine Vorgehensweise

Das Bundeswirtschaftsministerium verteidigte seine Vorgehensweise. "Viele schauen TV über den Internetzugang, DVB-T2 oder Satellit, andere besitzen gar keinen Fernseher", erklärte ein Ministeriumssprecher. "Indem wir die Umlagefähigkeit der Kabelkosten über die Nebenkosten abschaffen, wollen wir die Mieter von diesem nicht mehr zeitgemäßen Automatismus befreien und für mehr Wettbewerb sorgen.".

Aber auch beim Telekommunikationsanbieter Vodafone ist man vom Gegenteil überzeugt. In Nachbarstaaten seien die Preise für die TV-Versorgung teilweise deutlich teurer, sagte ein Vodafone-Sprecher mit Verweis auf eine Studie des Analysehauses Mason. "Deutschland zählt zu den drei günstigsten TV-Ländern in Europa - auch und vor allem wegen der Umlage.".

MagentaTV Telekom
IPTV Fernsehen geht auch im Kabel und VDSL Netz -Bild: Telekom

Telekom ist der grosse Profiteur

Der alleinige Profiteur von der Gesetzesänderung ist die die Deutsche Telekom, welche kein eigenen TV-Kabelnetz hat und beim Fernsehgeschäft auf VDSL-Kupferkabel setzt. Die Telekom bietet MagentaTV über VDSL an.

Klar ist, dass der ehemalige Staatskonzern bessere Karten hätte im Werben um die Kundengunst, wenn die Umlagefähigkeit fällt. Aus dem Bundestag gab es Kritik. Der FDP-Abgeordnete Reinhard Houben warf der Regierung vor, den ehemaligen Staatsmonopolisten, bei dem der Bund noch immer Großaktionär ist, zu bevorteilen und sich "vor den Karren der Deutschen Telekom spannen" zu lassen. Entschieden ist noch nichts. Denn selbst wenn das Bundeskabinett das Vorhaben durchwinken sollte, so fehlen noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer regt sich Widerstand. So hatten sich im September auf Initiative von Nordrhein-Westfalen 13 der 16 Bauminister der Länder im September für die Beibehaltung der Umlagefähigkeit von TV-Kosten ausgesprochen. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach wiederholte heute ihre Haltung - das Vorhaben der Bundesregierung hätte "besonders für finanziell schwächer ausgestattete Haushalte negative Folgen" und das Wohnen würde teurer. "Der Weg der Bundesregierung ist in diesem Fall ein Irrweg." Scharrenbach hat das gleiche Parteibuch wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: das der CDU.

Netzpolitik sieht Routerfreiheit wieder in Gefahr

Auch sieht netzpolitik.org die Routerfreiheit wieder in Gefahr. "Zudem machten zuletzt Entwürfe des Gesetzes bisweilen Baustellen wieder auf, die eigentlich als erledigt galten. So findet sich nun eine Öffnungsklausel im Abschnitt zum passiven Netzabschlusspunkt, die ein früherer Entwurf nicht enthielt. Damit könnte die Bundesnetzagentur die Routerfreiheit einschränken."

Jahrelang vorbereitet, dann durchgepeitscht

Alles in allem ist die Novelle jedoch ein Spielball von Wirtschaftsverbänden. Das lässt sich an den knapp 100 Stellungnahmen und deren Stoßrichtung ablesen. Gut ausgestattete Rechtsabteilungen, etwa jene der Telekom Deutschland, konnten es sich zudem leisten, gleich detaillierte Änderungsvorschläge für das Gesetz mitzuliefern, so die Feststellung von Netztpolitik.

Auch gibt es Kritik an dem chaotischen Entstehungsprozess des Entwurfes, dieser Prozess sorgte für erheblichen Unmut bei Unternehmen und Verbänden. Denen standen teils nur wenige Tage zur Verfügung, unfertige Entwürfe zu lesen, zu bewerten und darauf zu reagieren. Zugleich wurde die Zeit knapp für die Regierung. Um EU-Vorgaben zu genügen, hätte das Gesetz bis Ende 2020 beschlossen werden sollen.

Angst vor einem drohenden Vertragsverletzungsverfahren zeigen Vertreter von Ministerien und Regierungsparteien jedoch nicht. Gegenüber netzpolitik.org hieß es wiederholt und übereinstimmend, dass ein eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren ausreiche, um möglichen Sanktionen der EU-Kommission aus dem Weg zu gehen.

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