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TKG-Gesetzes-Novelle beschlossen: Kritik von VATM, BUGLAS und ANGA

• 22.04.21 Immer mehr Bürger sind sensibilisiert worden, was den Datenschutz und der Nutzung von privaten Daten betrifft. Zuletzt ist bekannt geworden, dass der Innenminister Seehofer eine Personalausweis-Pflicht für E-Mail und Messenger einführen wollte über die TGK Novelle. Nun ist das neue TKG Gesetz beschlossen worden und im Rahmen eines "pawlowschen Effekts" springen die drei
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grossen Verbände VATM, BUGLAS und ANGA auf und kritisieren fleißig

TKG-Gesetzes-Novelle beschlossen: Kritik von VATM, BUGLAS und ANGA

Die Knebel Verträge für Mieter, welche zwangsweise bisher ihre Telefonrechnungen über die Nebenkostenumlagen abrechnen lassen mussten sind vorbei. Dabei geht diese Abschaffung auf die Lobbyarbeit der Telekom zurück, welche nun auch Zugriff auf weitere Kunden hat.

TKG-Gesetzes-Novelle beschlossen: Kritik von VATM, BUGLASK und ANGA
TKG-Gesetzes-Novelle beschlossen: Kritik von VATM, BUGLAS und ANGA
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Aber das ärgerliche ist und war, dass Mieter unbefristete Telekommunikationsverträge mit dem Mietvertrag zu geschustert bekamen, die Vermieter noch von den Provisionen von den Kabel- und Telefonanbietern profitierten, und der Service war oftmals miserabel, da die Mieter ja eh zahlen mussten. Vertragskostenminderungen und Sonderkündigungen laut BGB waren bei den schlechten Dienstleitungen durch die Kabelgesellschaften für den Verbraucher nicht möglich. Mieter berichten sogar davon, dass man mit einer Kündigung bedroht wurde, weil ja die Mietnebenkosten nicht bezahlt wurden.

Dieses war daher schon lange ein Verstoss gegen bestehende EU-Richtlinien und wurde bislang von den deutschen Politikern schamlos toleriert. Daher ist die Aufregung von den Verbänden VATM, BUGLAS und ANGA auch ein Indiz dafür, dass man sich nicht an bestehende EU-Richtlinien halten wollte. Wie grosse Telefonanbieter agieren, kann man beim Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön nachlesen. Auch ist Tele Columbus ein grosser Verlierer der TGK Novelle. Dafür kommt nun mehr Wettbewerb ins Haus.

Durch die neue Regelung profitiert natürlich die Telekom und viele Millionen von Mietern, die endliche ihre Rechte laut BGB einfordern können. Daher ist die Kritik von VATM, BUGLAS und ANGA nur beschämend.

Dazu Thomas Braun, ANGA Sprecher: "Jetzt muss die Praxis zeigen, ob diese Regelung tatsächlich Anreize für einen Ausbau schaffen kann." und weiter "Die angesichts laufender Verträge kurze Übergangsfrist für den Bestand gefährdet die heute gut funktionierende Versorgung in den Gebäuden. Das Kündigungsrecht ist eine einseitige Lastenverlagerung auf die Netzbetreiber, für die es keinen Anlass gibt und die dem Grundsatz fairer Bedingungen zwischen Vertragspartnern zuwiderläuft,".

Das viel diskutierte Recht auf schnelles Internet(RASI), dessen Umsetzunganteilig von Netzbetreibern finanziert werden soll, manifestiert in seiner geplanten Form nach Einschätzung des BUGLAS in eine ungerechte Kostenverteilung. "Unternehmen, die beispielweise in einem Versorgungsgebiet den Netzausbau stark vorantreiben, müssten sich dann an den Ausbaukosten in anderen Gebieten beteiligen, in denen sie aus unternehmerischer Entscheidung heraus gar nicht aktiv sind. Hier sollte einerseits das Augenmaß gewahrt bleiben und die bisherige Regelung weiter angewendet werden, die nur überregionale Anbieter zur Finanzierung heranzieht".

Auch bei VATM gibt es Kritik: "Die neuen Regelungen zum Glasfaserausbau und dessen Finanzierung durch ein Glasfaserbereitstellungsentgelt sind zum Teil sehr komplex. Daneben enthält das Gesetz viele neue Verbraucherschutzvorgaben mit hoher Komplexität und Detailtiefe, was nicht nur für deutlich mehr Bürokratie sorgt, sondern oft nicht einmal im Sinne der Kunden ist." und weiter "So führt zum Beispiel die Angabe aller ladungsfähigen Anschriften der genutzten Telefondienste zu seitenlangen Telefonrechnungen, anstatt hier auf moderne digitale Lösungen zurückzugreifen. Zusätzliche Verschärfungen bei Haftungsregelungen und Kündigungsrechten wie auch überzogene Versorgungsauflagen belasten die Unternehmen ebenfalls..

Froh ist man bei den Verbänden über den Fortbestand von erstmaligen Zweijahres-Verträgen beim Glasfaserausbau und Mobilfunkkunden. Ursprünglich sollten die TK-Verträge nur eine maximale Laufzeit von 12 Monate haben. In der Vergangenheit haben immer wieder die TK-Unternehmen, die Verbraucher versucht zu täuschen, und Verträge mit Laufzeiten von mehr als 24 Monaten untergejubelt.

Auch beim Glasfaserausbau gibt es immer noch viele Grundstücksverträge mit einer unbefristeten Laufzeit, welche einen Verstoss nach §45a Telekommunikationsgesetz darstellen. Der Gesetzgeber hatte in seinem Vertragsmuster nach §45a Telekommunikationsgesetz 6 Wochen aufgeführt "Er kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden.". So hatte die Bundesnetzagentur die Grundstücksverträge von Tele Columbus aus dem Jahr 2017 im Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön moniert.

TKG-Gesetz: Kritiker sehen im Telekommunikationsgesetz neue Ausbaubremse

Nun gibt ein Gutachten zum Telekommunikationsgesetz im Auftrag von Telefonica weiteren Anlass zur Kritik. Der Branchenverband Bitkom sieht im neuen Gesetz sogar eine Ausbaubremse.

So will der Bundestag dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetztes beschließen. Dabei gibt es reichlich Kritik vom Branchenverband Bitkom.

TKG-Gesetzesentwurf: Novelle verstösst gegen europäisches Recht
TKG-Gesetzesentwurf: Novelle verstößt gegen europäisches Recht
--Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Die mit der TKG-Novelle angekündigte Absage an die erleichterte Nutzung alternativer Verlegemethoden bedeutet, dass für jedes neue Kabel ganze Straßenzüge aufgerissen werden müssen, um die Netze auszubauen.

Dabei geht es um die Tiefbaukapazitäten, die kaum zur Verfügung stehen. Ferner kostet alles Zeit und Geld. "Stattdessen sollte man auf innovative und schnelle Verlegetechniken wie Microtrenching setzen. Dieses Verfahren ist etabliert und gut erprobt".

So erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg weiter: "Mit der vorgesehenen TKG-Novelle rückt das eigentliche Ziel, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu beschleunigen und die Standortbedingungen für die Digitalisierung in Deutschland zu verbessern, in sehr weite Ferne. Die neuen Vorgaben führen zu mehr Bürokratie und weniger Wettbewerb, sie verteuern und verlangsamen den Ausbau. Statt das Tempo zu erhöhen, kommt jetzt die Ausbaubremse"..

Im Verbraucherschutz bringt die TKG-Novelle viele Detailregelungen mit sich, die wenigsten nutzen den Verbrauchern wirklich, wie weitreichende zusätzliche Informationspflichten und Regeln zur Rufnummernübermittlung. Das Gesetz soll Mobilfunknetzbetreiber zudem verpflichten, Sicherheitsbehörden den Einsatz von IMSI-Catchern im Netz zu ermöglichen und Kommunikationsdienste verpflichten, zusätzliche persönliche Daten für Auskünfte gegenüber Sicherheitsbehörden zu speichern.

Auch betrachtet der Branchenverband es als "schlicht unrealistisch", solche tiefgreifenden Änderungen innerhalb von nur sechs Monaten umzusetzen. Sehr kritisch sieht man auch die "Gleichmacherei der Mobilfunknetze durch Mitnutzungspflichten" und weitere gesetzliche Auflagen. Dies verhindere den Wettbewerb, der sich bislang über Netzqualität und das Preisleistungsverhältnis definiert.

TKG-Gesetzesentwurf: Novelle verstößt gegen europäisches Recht

Dabei geht es um die Vorfestlegung auf Frequenzauktionen, welche laut Professor Christian Koenig, Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Universität Bonn, gegen das europäische Recht verstößt

Anstatt mehr Investitionen in den Netzausbau zu ermöglichen, enthält die Novelle eine Vorfestlegung auf Frequenzauktionen. Für Professor Christian Koenig, Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Universität Bonn, widerspricht dies dem europäischen Recht. Valentina Daiber, Vorständin für Recht und Corporate Affairs bei Telefónica Deutschland / O2 plädiert auch aus wirtschaftlicher Sicht für mehr Spielraum im Gesetz, damit alternative Verfahren zum Einsatz kommen können.

Daher ist ein wesentlicher Kritikpunkt am Entwurf zum neuen Telekommunikationsgesetz, den auch der Bundesrat anführt, ist die Vorfestlegung auf Auktionen.

Vorfestlegung auf Auktionen fragwürdig

Dabei wurde die Vorfestlegung auf Auktionen teilweise bereits in der Vergangenheit rechtlich in Frage gestellt. Nun sieht der 2018 verabschiedete Europäische Kodex für Elektronische Kommunikation (EECC) explizit vor, dass die nationalen Regulierungsbehörden wie die Bundesnetzagentur in Deutschland künftig weite Spielräume zur richtigen Verfahrenswahl bekommen sollen.

Dabei sollen bei frequenzregulatorischen Entscheidungen verstärkt auf Investitionsaspekte und Planungssicherheit geachtet werden. Die im TKG-Regierungsentwurf bei Frequenzknappheit trotzdem vorgesehene Vorfestlegung auf eine Auktion ist europarechtlich nicht vorgesehen und würde die Entscheidungsbefugnisse der Bundesnetzagentur unzulässig einschränken.

Professor Christian Koenig: "Nach meiner Überzeugung verstößt das klar gegen europäisches Recht".

Auch könnte es zu weiteren Problemen kommen. Wenn der TKG-Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren nicht entsprechend korrigiert wird, könnte der Europäische Gerichtshof entsprechende TKG-Vorschriften nach einem Vertragsverletzungsverfahren verwerfen oder aber durch ein Auslegungsurteil zum EECC nach einer Vorlage durch ein deutsches Gericht eine Diskrepanz zwischen dem TKG und dem EECC feststellen. In der Folge müsste dann das vorlegende deutsche Gericht die entsprechenden TKG-Vorschriften für unanwendbar erklären. Bis dahin wären bei der Frequenzregulierung jahrelange Rechtsunsicherheiten programmiert.

Frequenzauktionen treiben Kosten nach oben

Durch Auktionen treibt man den Preis unnötig in die Höhe und das Geld fehlt dann für den Netzausbau, so die Kritik in der Vergangenheit. In den vergangenen 20 Jahren mussten Mobilfunknetzbetreiber durch überteuerte Frequenzauktionen mehr als 66 Milliarden Euro für Frequenznutzungsrechte zahlen.

Daher bleibt weniger Geld für den Netzausbau. Die Folge sind negative Folgen für die digitale Infrastruktur. Bereits vor Jahren hat eine Studie der GSMA darauf hingewiesen, dass es in den international verglichenen Ländern erhebliche Wechselwirkungen zwischen Frequenzkosten und Netzqualität gibt.

Datenschutz Skandal: Seehofer will Personalausweispflicht bei Facebook und Google

So laufen aktuell nun WhatsApp nach der Ankündigung neuer Datenschutzrichtlinien die Nutzer weg. Alternative Messenger vermelden neue Rekordzahlen bei Neuanmeldungen und Nutzerzahlen. Nun ist bekannt geworden, dass der Innenminister Seehofer eine Personalausweis-Pflicht für E-Mail und Messenger einführen will. Davon profitieren natürlich Facebook und Google und würden die Gewinner dieser peinlichen Seehofer Datenschutzaktion sein.

So will nun das Bundesinnenministerium eine anlasslose Personen-Vorratsdatenspeicherung mit verifizierten Daten aller Bürger, welche im Internet über Messenger oder E-Mail kommunizieren. Diesen Forderungskatalog von Seehofer hat Netzpolitik.org nun veröffentlicht. Dabei würden die größten Datengewinner Googles E-Mail Dienst Gmail und Facebook mit dem Messenger WhatsApp sein, so nun die Kritik von Deutschlands Informatikern.

Datenschutz Skandal: Seehofer will Personalausweispflicht bei Facebook und Google
Datenschutz Skandal: Seehofer will Personalausweispflicht
bei Facebook und Google -Abbildung: pixabay

Die peinliche Posse soll dann auch gesetzlich verankert werden. So plant das Bundesinnenministerium kurzfristig die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), womit dann Nutzer vom Gmail, WhatsApp, Zoom, Skype und vielen anderen E-Mail und Messengerdiensten ihre Personalien bei den jeweiligen Anbietern verifiziert hinterlegen müssen.

Dazu führt Netzpolitik.org ein internes Papier des Ministeriums von Horst Seehofer (CSU). Das Dokument von Seehofer kann jeder nun auch online bewundern.

Die Süddeutsche Zeitung betrachtet diese Forderungen auch als "Wunschliste des Grauens".

Auch berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass Internetcafés oder Anbieter von Hotspots zu einer Ausweispflicht verpflichtet werden sollen. Dieses Daten sollen von Nutzern gesammelt werden, um für ein Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden Verwendung zu finden.

Seehofer hält seine eigenen Kollegen für Unfähig

Besonders bemerkenswert äußerte sich Seehofer vor den Kameras der Medien. Der Bundesinnenminister Horst Seehofer feixte bereits vor Kameras darüber, man müsse Gesetze nur so kompliziert machen, dass keiner ihre Folgen verstehe, dann könne man vieles durchbringen. Damit hält Seehofer seine eigenen Kollegen bei der CSU/CDU wohl für "Dummköpfe" und unfähig.

Informatiker sind entsetzt

Es handelt sich hier um den wohl massivsten Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seit bestehen der BRD, so die Kritik des Chefredakteurs vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin Kopka. Damit wird den Datenkraken Google, Facebook und Apple noch mehr Macht über die Nutzer mit Hilfe von Politikern gegeben. Erfreulicherweise verstoßen solche Regelungen auch gleich gegen Europa Recht und damit sind für "Verfassungsfeinde" in Deutschland nicht durchsetzbar.

Immerhin gilt auch in Deutschland das Prinzip der Datensparsamkeit zu beachten, so die weitere Kritik vom Chefredakteur. Auch sind derzeit schon einige Verfahren bei DS-GVO Verstößen abgeschlossen, wie zum Beispiel gegen H&M, und der AOK Baden-Württemberg, einige Verfahren fangen erst an, wie gegen die hkk Krankenkasse. Damit zeigt sich, dass die Exekutive in Deutschland bzgl. Datenschutz funktioniert Allerdings spielt die Legislative manchmal verrückt, und wird in einem funktionierenden Rechtsstaat bislang durch die Gerichte eingebremst.

Dabei geht es auch um die Kontrolle der erhobenen Daten und damit auch um die Datensparsamkeit, welche zuletzt in einer Stellungnahme die italienische Datenschützerin Alessandra Pierucci und der Datenschützer des Europarates Jean-Philipp Walter anmahnen.

Mit der aktuellen Konvention 108 haben sich 55 Länder verpflichtet die Datenschutzkonventionen zu beachten.

Bei dem Datenschutz Übereinkommen geht es um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zum Schutz des einzelnen vor Missbrauch bei der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Gleichzeitig wird die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten geregelt.

Neben den vorgesehenen Garantien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Computer verbietet das Übereinkommen die Verarbeitung "sensibler" Daten über Rasse, politische Anschauung, Gesundheit, Religion, Sexualleben, Vorstrafen usw., sofern das innerstaatliche Recht keinen geeigneten Schutz gewährleistet. Das Übereinkommen garantiert ebenfalls das Recht des einzelnen, die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erfahren und auch eine eine Berichtigungen zu fordern.

Diese Rechte können nur dann eingeschränkt werden, wenn wichtige Staatsinteressen wie die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht.

Das Übereinkommen schreibt darüber hinaus Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Datenverkehr vor, wenn Daten in Staaten übermittelt werden sollen, in denen es keinen vergleichbaren Schutz gibt.

Besonders Problematisch ist auch die Vorgehensweise bei dem Gesetz. Die Gesetzesänderung wurde in einem schnellverfahren mit so weitreichenden und unkalkulierbaren Folgen betrieben. Auch wurde hier auf auf die übliche und gerade in diesem Fall unbedingt notwendige parlamentarische und öffentliche Diskussionsverfahren verzichtet.

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