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TKG-Gesetzes-Novelle: Kritiker sehen im Telekommunikationsgesetz neue Ausbaubremse

• 20.04.21 Immer mehr Bürger sind sensibilisiert worden, was den Datenschutz und der Nutzung von privaten Daten betrifft. Zuletzt ist bekannt geworden, dass der Innenminister Seehofer eine Personalausweis-Pflicht für E-Mail und Messenger einführen wollte über die TGK Novelle. Nun gibt ein Gutachten zum Telekommunikationsgesetz im Auftrag von Telefonica weiteren Anlass zur
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Kritik. Der Branchenverband Bitkom sieht im neuen Gesetz sogar eine Ausbaubremse.

TKG-Gesetz: Kritiker sehen im Telekommunikationsgesetz neue Ausbaubremse

So will der Bundestag dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetztes beschließen. Dabei gibt es reichlich Kritik vom Branchenverband Bitkom.

TKG-Gesetzesentwurf: Novelle verstösst gegen europäisches Recht
TKG-Gesetzesentwurf: Novelle verstößt gegen europäisches Recht
--Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Die mit der TKG-Novelle angekündigte Absage an die erleichterte Nutzung alternativer Verlegemethoden bedeutet, dass für jedes neue Kabel ganze Straßenzüge aufgerissen werden müssen, um die Netze auszubauen.

Dabei geht es um die Tiefbaukapazitäten, die kaum zur Verfügung stehen. Ferner kostet alles Zeit und Geld. "Stattdessen sollte man auf innovative und schnelle Verlegetechniken wie Microtrenching setzen. Dieses Verfahren ist etabliert und gut erprobt".

So erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg weiter: "Mit der vorgesehenen TKG-Novelle rückt das eigentliche Ziel, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu beschleunigen und die Standortbedingungen für die Digitalisierung in Deutschland zu verbessern, in sehr weite Ferne. Die neuen Vorgaben führen zu mehr Bürokratie und weniger Wettbewerb, sie verteuern und verlangsamen den Ausbau. Statt das Tempo zu erhöhen, kommt jetzt die Ausbaubremse"..

Im Verbraucherschutz bringt die TKG-Novelle viele Detailregelungen mit sich, die wenigsten nutzen den Verbrauchern wirklich, wie weitreichende zusätzliche Informationspflichten und Regeln zur Rufnummernübermittlung. Das Gesetz soll Mobilfunknetzbetreiber zudem verpflichten, Sicherheitsbehörden den Einsatz von IMSI-Catchern im Netz zu ermöglichen und Kommunikationsdienste verpflichten, zusätzliche persönliche Daten für Auskünfte gegenüber Sicherheitsbehörden zu speichern.

Auch betrachtet der Branchenverband es als "schlicht unrealistisch", solche tiefgreifenden Änderungen innerhalb von nur sechs Monaten umzusetzen. Sehr kritisch sieht man auch die "Gleichmacherei der Mobilfunknetze durch Mitnutzungspflichten" und weitere gesetzliche Auflagen. Dies verhindere den Wettbewerb, der sich bislang über Netzqualität und das Preisleistungsverhältnis definiert.

TKG-Gesetzesentwurf: Novelle verstößt gegen europäisches Recht

Dabei geht es um die Vorfestlegung auf Frequenzauktionen, welche laut Professor Christian Koenig, Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Universität Bonn, gegen das europäische Recht verstößt

Anstatt mehr Investitionen in den Netzausbau zu ermöglichen, enthält die Novelle eine Vorfestlegung auf Frequenzauktionen. Für Professor Christian Koenig, Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Universität Bonn, widerspricht dies dem europäischen Recht. Valentina Daiber, Vorständin für Recht und Corporate Affairs bei Telefónica Deutschland / O2 plädiert auch aus wirtschaftlicher Sicht für mehr Spielraum im Gesetz, damit alternative Verfahren zum Einsatz kommen können.

Daher ist ein wesentlicher Kritikpunkt am Entwurf zum neuen Telekommunikationsgesetz, den auch der Bundesrat anführt, ist die Vorfestlegung auf Auktionen.

Vorfestlegung auf Auktionen fragwürdig

Dabei wurde die Vorfestlegung auf Auktionen teilweise bereits in der Vergangenheit rechtlich in Frage gestellt. Nun sieht der 2018 verabschiedete Europäische Kodex für Elektronische Kommunikation (EECC) explizit vor, dass die nationalen Regulierungsbehörden wie die Bundesnetzagentur in Deutschland künftig weite Spielräume zur richtigen Verfahrenswahl bekommen sollen.

Dabei sollen bei frequenzregulatorischen Entscheidungen verstärkt auf Investitionsaspekte und Planungssicherheit geachtet werden. Die im TKG-Regierungsentwurf bei Frequenzknappheit trotzdem vorgesehene Vorfestlegung auf eine Auktion ist europarechtlich nicht vorgesehen und würde die Entscheidungsbefugnisse der Bundesnetzagentur unzulässig einschränken.

Professor Christian Koenig: "Nach meiner Überzeugung verstößt das klar gegen europäisches Recht".

Auch könnte es zu weiteren Problemen kommen. Wenn der TKG-Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren nicht entsprechend korrigiert wird, könnte der Europäische Gerichtshof entsprechende TKG-Vorschriften nach einem Vertragsverletzungsverfahren verwerfen oder aber durch ein Auslegungsurteil zum EECC nach einer Vorlage durch ein deutsches Gericht eine Diskrepanz zwischen dem TKG und dem EECC feststellen. In der Folge müsste dann das vorlegende deutsche Gericht die entsprechenden TKG-Vorschriften für unanwendbar erklären. Bis dahin wären bei der Frequenzregulierung jahrelange Rechtsunsicherheiten programmiert.

Frequenzauktionen treiben Kosten nach oben

Durch Auktionen treibt man den Preis unnötig in die Höhe und das Geld fehlt dann für den Netzausbau, so die Kritik in der Vergangenheit. In den vergangenen 20 Jahren mussten Mobilfunknetzbetreiber durch überteuerte Frequenzauktionen mehr als 66 Milliarden Euro für Frequenznutzungsrechte zahlen.

Daher bleibt weniger Geld für den Netzausbau. Die Folge sind negative Folgen für die digitale Infrastruktur. Bereits vor Jahren hat eine Studie der GSMA darauf hingewiesen, dass es in den international verglichenen Ländern erhebliche Wechselwirkungen zwischen Frequenzkosten und Netzqualität gibt.

Datenschutz Skandal: Seehofer will Personalausweispflicht bei Facebook und Google

So laufen aktuell nun WhatsApp nach der Ankündigung neuer Datenschutzrichtlinien die Nutzer weg. Alternative Messenger vermelden neue Rekordzahlen bei Neuanmeldungen und Nutzerzahlen. Nun ist bekannt geworden, dass der Innenminister Seehofer eine Personalausweis-Pflicht für E-Mail und Messenger einführen will. Davon profitieren natürlich Facebook und Google und würden die Gewinner dieser peinlichen Seehofer Datenschutzaktion sein.

So will nun das Bundesinnenministerium eine anlasslose Personen-Vorratsdatenspeicherung mit verifizierten Daten aller Bürger, welche im Internet über Messenger oder E-Mail kommunizieren. Diesen Forderungskatalog von Seehofer hat Netzpolitik.org nun veröffentlicht. Dabei würden die größten Datengewinner Googles E-Mail Dienst Gmail und Facebook mit dem Messenger WhatsApp sein, so nun die Kritik von Deutschlands Informatikern.

Datenschutz Skandal: Seehofer will Personalausweispflicht bei Facebook und Google
Datenschutz Skandal: Seehofer will Personalausweispflicht
bei Facebook und Google -Abbildung: pixabay

Die peinliche Posse soll dann auch gesetzlich verankert werden. So plant das Bundesinnenministerium kurzfristig die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), womit dann Nutzer vom Gmail, WhatsApp, Zoom, Skype und vielen anderen E-Mail und Messengerdiensten ihre Personalien bei den jeweiligen Anbietern verifiziert hinterlegen müssen.

Dazu führt Netzpolitik.org ein internes Papier des Ministeriums von Horst Seehofer (CSU). Das Dokument von Seehofer kann jeder nun auch online bewundern.

Die Süddeutsche Zeitung betrachtet diese Forderungen auch als "Wunschliste des Grauens".

Auch berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass Internetcafés oder Anbieter von Hotspots zu einer Ausweispflicht verpflichtet werden sollen. Dieses Daten sollen von Nutzern gesammelt werden, um für ein Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden Verwendung zu finden.

Seehofer hält seine eigenen Kollegen für Unfähig

Besonders bemerkenswert äußerte sich Seehofer vor den Kameras der Medien. Der Bundesinnenminister Horst Seehofer feixte bereits vor Kameras darüber, man müsse Gesetze nur so kompliziert machen, dass keiner ihre Folgen verstehe, dann könne man vieles durchbringen. Damit hält Seehofer seine eigenen Kollegen bei der CSU/CDU wohl für "Dummköpfe" und unfähig.

Informatiker sind entsetzt

Es handelt sich hier um den wohl massivsten Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seit bestehen der BRD, so die Kritik des Chefredakteurs vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin Kopka. Damit wird den Datenkraken Google, Facebook und Apple noch mehr Macht über die Nutzer mit Hilfe von Politikern gegeben. Erfreulicherweise verstoßen solche Regelungen auch gleich gegen Europa Recht und damit sind für "Verfassungsfeinde" in Deutschland nicht durchsetzbar.

Immerhin gilt auch in Deutschland das Prinzip der Datensparsamkeit zu beachten, so die weitere Kritik vom Chefredakteur. Auch sind derzeit schon einige Verfahren bei DS-GVO Verstößen abgeschlossen, wie zum Beispiel gegen H&M, und der AOK Baden-Württemberg, einige Verfahren fangen erst an, wie gegen die hkk Krankenkasse. Damit zeigt sich, dass die Exekutive in Deutschland bzgl. Datenschutz funktioniert Allerdings spielt die Legislative manchmal verrückt, und wird in einem funktionierenden Rechtsstaat bislang durch die Gerichte eingebremst.

Dabei geht es auch um die Kontrolle der erhobenen Daten und damit auch um die Datensparsamkeit, welche zuletzt in einer Stellungnahme die italienische Datenschützerin Alessandra Pierucci und der Datenschützer des Europarates Jean-Philipp Walter anmahnen.

Mit der aktuellen Konvention 108 haben sich 55 Länder verpflichtet die Datenschutzkonventionen zu beachten.

Bei dem Datenschutz Übereinkommen geht es um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zum Schutz des einzelnen vor Missbrauch bei der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Gleichzeitig wird die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten geregelt.

Neben den vorgesehenen Garantien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Computer verbietet das Übereinkommen die Verarbeitung "sensibler" Daten über Rasse, politische Anschauung, Gesundheit, Religion, Sexualleben, Vorstrafen usw., sofern das innerstaatliche Recht keinen geeigneten Schutz gewährleistet. Das Übereinkommen garantiert ebenfalls das Recht des einzelnen, die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erfahren und auch eine eine Berichtigungen zu fordern.

Diese Rechte können nur dann eingeschränkt werden, wenn wichtige Staatsinteressen wie die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht.

Das Übereinkommen schreibt darüber hinaus Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Datenverkehr vor, wenn Daten in Staaten übermittelt werden sollen, in denen es keinen vergleichbaren Schutz gibt.

Neue WhatsApp Datenschutzrichtlinien: Nutzer laufen WhatsApp davon

Nun will WhatsApp seine neue Datenschutzrichtlinien verschieben und wirbt im Vertrauen. WhatsApp sieht sich dabei als Opfer von falschen Informationen.

Der Schweizer Messengeranbieter Threema und viele alternative Anbieter freuen sich über neue Kunden, WhatsApp verliert hingegen seine Kunden. So wird nun der Messengerdienst WhatsApp die Einführung der neuen Datenschutzregeln nach massiver Kritik verschieben. Damit will WhatsApp weitere Kundenabwanderung verhindern.

Neue Whatsapp Datenschutzrichtlinien: Nutzer laufen WhatsApp davon
Neue WhatsApp Datenschutzrichtlinien: Nutzer
laufen WhatsApp davon -Bild: WhatsApp

So sollten die neuen Datenschutzrichtlinien schon am 8.Februar gelten, mit der Verschiebung wird es dann vielleicht der 15.Mai. Auf jeden Fall hat der Messengerdienst dafür gesorgt, dass die Nutzer sich nun nach alternativen Möglichkeiten umsehen. So sollen bei den neuen Datenschutzrichtlinien bessere Möglichkeiten für Kommunikation mit Unternehmen möglich sein. Kritiker sehen hier den Ausverkauf von Nutzerdaten an Firmen.

Die erfolgreiche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Kommunikation soll nicht verändert werden. Allerdings fordern Regierung schon Zugriff auf die WhatsApp Kommunikationsdaten im Rahmen der Strafverfolgungen

Patriot Act verpflichtet WhatsApp zur Datenweitergabe

Bislang fließen außerhalb der EU WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook zu Werbezwecken oder zur Verbesserung von Produkten. Dieses erfolgt schon seit dem Jahr 2016. Auch muss Facebook auf verlangen der US-Behörden jegliche Daten herausgeben, auch von deutschen Behörden, da Facebook als USA Unternehmen gemäß dem Patriot Act dazu verpflichtet ist. Dazu muss es richterliche oder behördliche Anweisung geben. Innerhalb der EU hingegen ist die Weitergabe von Daten unter anderem durch das Telemediengesetz sowie durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Art. 48) untersagt. Es dürfen aber auch Daten von deutschen Servern an die USA geliefert werden, was vielen Nutzer nicht klar ist. Diese Regelung gilt auch für Microsoft, Google, Apple etc.

Datenschützer Johannes Caspar kritisiert WhatsApp

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar sieht die Vorgehensweise von WhatsApp äußerst kritisch. So wird vom Datenschutzbeauftragen weiterhin kritisiert, dass die Zuständigkeit seit Inkrafttreten der DSGVO weiterhin bei der irischen Datenschutzbehörde liegt. Schon zuvor hatte Caspar in einem Verfahren eine Untersagungsverfügung der Datenzusammenführung gegen Facebook verhängt.

Auch ist die europäische Version der Datenschutzrichtlinien keineswegs unbedenklich. so Casper weiter. "Zwar wird erklärt, dass keine Informationen, die WhatsApp weitergibt, für die eigenen Zwecke der Facebook-Unternehmen Verwendung finden. Gleichzeitig erfolgt jedoch ein Hinweis darauf, dass WhatsApp mit anderen Facebook-Unternehmen Informationen teilt, u.a. um Dienste zu verbessern, bereitzustellen und zu vermarkten.".

Auch dürfen Daten innerhalb des Konzerns unbeschränkt weitergegeben werden. In den FAQ steht, dass Facebook für die Bereitstellung von Analysediensten Telefonnummer, Geräteinformation und weitere Nutzungsinformationen von WhatsApp erhält. Dabei seien ausdrücklich Personen inbegriffen, die gar nicht auf Facebook sind, sondern nur WhatsApp nutzen, so die weitere Kritik vom Datenschützer.

Das diese Daten am Ende auch bei Facebook landen, ist problematisch und bedarf einer eingehenden Untersuchung, für deren Durchführung seit Inkrafttreten der DSGVO die irische Aufsichtsbehörde zuständig ist, so Casper.

Zwei Milliarden Nutzer bei WhatsApp

Bislang ist WhatsApp mit zwei Milliarden Nutzern der weltweit erfolgreichste Messengerdienst, gefolgt vom Facebook Messenger mit 1,3 Milliarden Nutzer. Durch die neuen Datenschutzrichtlinien haben haben Alternativen wie Telegram, Signal oder Threema einen starken Zulauf gemeldet.

So soll zum Beispiel beim Schweizer Messengeranbieter Threema in den letzten Tagen sich die täglichen Download-Zahlen "vervielfacht" haben. Auch in den App-Stores in Deutschland, Schweiz und Österreich ist Threema auf Platz 1 der App-Charts gelandet.

Telegram meldete zuletzt rund 25 Millionen neue Nutzer. So soll die Plattform derzeit rund 500 Millionen monatlich aktive Nutzer haben. Zuletzt hatte Elon Musk Werbung für den Messengerdienst Signal gemacht. Auch hier gab es dann nach der Empfehlung einen Ansturm auf dem Signal-Server laut Anbieter.

Staatstrojaner: Datenschutzbeauftragter sieht Gefahr für die Demokratie

So sieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, die Pläne der Bundesregierung kritisch, den Nachrichtendiensten die Überwachung von Messengern zu ermöglichen.

Staatstrojaner: Datenschutzbeauftragter sieht Gefahr für die Demokratie
Datenschutzbeauftragter sieht Gefahr für die Demokratie
--Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Die bestehende Gesetzeslage sei nicht bereit für die Einführung solcher massiven Eingriffe in die Privatsphäre: "Die Gerichte haben einen deutlichen Reformbedarf in den Gesetzen der Nachrichtendienste aufgezeigt. Statt diese dringenden Reformen anzugehen, sollen nun neue Überwachungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ich fordere erneut ein Sicherheitsgesetz-Moratorium und eine unabhängige wissenschaftliche Analyse der bestehenden Gesetze.", so Ulrich Kelber.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sieht mehrere Mängel im aktuellen Gesetzesentwurf. Beispielsweise legt das Gesetz den Umfang der Informationserhebung nicht klar fest. Dadurch besteht die Gefahr, dass aus der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) vielmehr eine "Onlinedurchsuchung" wird, die eigentlich gerade nicht eingeführt werden soll.

Verstoss gegen Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten

Außerdem entsprechen die Voraussetzungen für die Durchführung weitgehend denen der Befugnisse zur Quellen-TKÜ im Polizeibereich. Dies verstößt nach Auffassung Kelbers gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten.

So soll es nun auch in diesem Zusammenhang eine detaillierte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für den Deutschen Bundestag geben.

Verstoss gegen Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten
Verstoss gegen Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden
und Nachrichtendiensten -Bild: Telefonica

Staatstrojaner: Kanzlerin Merkel will WhatsApp und Co. wieder belauschen

Im Sommer gab es schon einen Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, wonach die deutschen Geheimdienste das Hacken von Smartphones und Computern erlaubt bekommen sollten. Dieses gewinnt nun an Fahrt. Nun haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, Innenminister Horst Seehofer und Vizekanzler Olaf Scholz laut einem Spiegel-Bericht geeinigt.

Die neuen Staatstrojaner sollen dann für die deutschen Geheimdienste Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verfügbar sein. Dabei werden durch Sicherheitslücken bei Smartphones, Computern und Laptops die Staatstrojaner auf den Geräten installiert. Dabei sollen dann Anrufe und Nachrichten aus den Messengern mitgeschnitten werden.

Diese sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) beschränkt den Trojanereinsatz zuerst rechtlich auf das Abfangen der Telekommunikation auf dem Endgerät. So werden auch verschlüsselte Telefonate oder Messengernachrichten vom Trojaner erfasst. Damit können dann ohne Probleme auf die Daten von Journalisten, Richtern, Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsbossen und Verantwortliche von Industrie-Technologie, zugegriffen werden.

Wenn die Sicherheitslücken dann auch erst mal bekannt sind, können auch Hacker auf die Daten, von Journalisten, Richtern, Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsbossen und Verantwortliche von Industrie-Technologie zugreifen. Sicherheits-Update werden dann von der Bundesregierung nicht mehr gerne gesehen, da damit die Sicherheitslücken geschlossen werden, so die Kritik des Chefredakteurs vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Sicherheitslücken gefährden öffentliche Sicherheit

So hat die NSA zuletzt die Sicherheitslücken Eternalblue und Doublepulsar genutzt. Über diese Sicherheitslücken aus dem Jahr 2017 gab es dann erfolgreiche Angriffe mit dem Wanna-Cry Virus. Dabei wurden millionenfach, durch das Wanna-Cry-Desaster, Firmen Opfer von Hackerangriffen, die Firmendaten wurden verschlüsselt und es gab Erpresserschreiben für die Entschlüsselung der Daten und "nicht Weitergabe" der Daten.

Vertrauen in den Verfassungsschutz sinkt

Wenn es um das Vertrauen der Bürger um den Verfassungsschutz geht, ist dieses schlecht bestellt. Laut einer SWR-Umfrage hatten nur 51 Prozent der Befragten Vertrauen beim inländischen Verfassungsschutz, schlechter sah es dann noch beim im Ausland tätigen Bundesnachrichtendienst mit nur 38 Prozent aus.

Staats-Trojaner Planungen liefen schon im Sommer

Diese geht aus einem von Netzpolitik.org veröffentlichten Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervor. Dabei soll nicht nur Bundesverfassungsschutz zukünftig Staatstrojaner einsetzen dürfen, sondern alle deutschen Geheimdienste: die 16 Landesverfassungsschutzämter, der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD).

Zuletzt hatte sich die große Koalition auf Druck der SPD darauf verständigt, dem Verfassungsschutz keine Befugnis zur Onlinedurchsuchung zu gewähren. Diese Versuche gab es laut unserer Berichterstattung aus dem Jahr 2007 aber schon damals. Daher können wir nachweisen, dass die Politiker nicht in den letzten 13 Jahren klüger geworden sind.

Alle deutschen Geheimdienste sollen ferner Trojaner zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) einsetzen dürfen. Im Unterschied zur Onlinedurchsuchung ist der Trojanereinsatz damit rechtlich auf das Abfangen der Telekommunikation auf dem Endgerät beschränkt. Die Nutzung der Sicherheitslücken ist aber dabei identisch.

Kritik kommt von Informatikern, Chaos Computer Club und Bürgerrechtsorganisationen

"Primitives Ausschnüffeln durch kriminelle Hacker von Journalisten, Richtern, Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsbossen und Verantwortliche von Industrie-Technologie ist schon immer gut bezahlt worden. Der Staat will dabei nun bei kriminellen Wissen und Technologien einkaufen und gefährdet damit auch die Wirtschaft im Herzen. Das was China laut Trump will, wird dann an Wissen auch im Darknet zum Verkauf angeboten. So profitieren Hacker doppelt durch das Verkaufen von Infos über Sicherheitslücken mitsamt den brisanten Infos.", so die Kritik des Chefredakteurs vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin Kopka.

"Die Quellen-TKÜ sollte ursprünglich nur bei schweren Straftaten durch das BKA eingesetzt werden. Dann wurden die Hürden immer niedriger gesetzt", so Linus Neumann, Sprecher des Chaos Computer Clubs. "In diesen ohnehin schon kritischen Fällen gibt es aber immerhin noch eine richterliche und öffentliche Kontrolle bei der Verhandlung. Auch das fällt nun weg: Der deutsche Inlandsgeheimdienst soll hacken dürfen, wen er will.".

"Dem Verfassungsschutz das Hacken technischer Geräte zu gestatten, hat eine neue Dimension. Tritt die Regelung so in Kraft, werden wir wahrscheinlich dagegen klagen", so Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Immerhin hatte die Bürgerrechtsorganisation erst kürzlich gemeinsam mit anderen Klägern vor dem Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Auslandsspionage des Bundesnachrichtendienstes (BND) erwirkt, worüber wir berichteten.

Kritik kommt von der FDP

So kritisiert die FDP das Vorhaben. "Dass nun auch die Nachrichtendienste den Staatstrojaner einsetzen dürfen sollen, gleicht einem Ausverkauf der Bürgerrechte. Es überrascht sehr, dass Bundesjustizministerin Lambrecht als Verfassungsministerin diesen Schritt hin zum gläsernen Bürger als Ideal konservativer Sicherheitspolitik mitgeht", sagte der FDP-Vizefraktionschef Stephan Thomae."Die Überwachung verschlüsselter Kommunikation, also die Quellen-TKÜ, ist der kleine Bruder der Online-Durchsuchung und stellt ebenso einen massiven Grundrechtseingriff dar."

Staatstrojaner sind ein Schlag gegen vertrauliche Kommunikation

Zuletzt hatte der Verein Digitalcourage gegen den Staatstrojaner eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Digitalcourage kritisiert die Folgen der Staatstrojaner für Grundrechte und IT-Sicherheit. Alle Menschen, die digital kommunizieren, sind von diesem Gesetz betroffen und können die Verfassungsbeschwerde unterzeichnen.

"Staatstrojaner sind eine Hintertür in jedem unserer Smartphones und Computer, die sperrangelweit offen steht. Durch sie können staatliche Hacker und Kriminelle jederzeit einsteigen. Das haben WannaCry und NotPetya gezeigt", sagt padeluun, Gründungsvorstand von Digitalcourage.

Der Bundestag hatte den Staatstrojaner, der zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung genutzt werden kann, am Donnerstag, dem 22. Juni 2017 beschlossen. Beide Maßnahmen wurden kurz zuvor als "Formulierungshilfe" für einen Änderungsantrag in ein laufendes Gesetzesverfahren eingebracht.

Zum Installieren der Trojaner werden Sicherheitslücken in Geräten genutzt. Die Staatstrojaner werden entwickelt von dem Unternehmen "Gamma International" und von der "Zentralen Stelle für IT im Sicherheitsbereich" (ZITiS). Einem geleakten Dokument zufolge soll die neue Generation von Staatstrojanern mit erweiterten Funktionen noch 2017 zum Einsatz kommen.

Die Verfassungsrechtliche Argumente von Digitalcourage gegen den Staatstrojaner lautet dann:

    • Anlass des Eingriffs: Die Online-Durchsuchung ist laut Bundesverfassungsgericht nur bei konkreter Gefährdung eines überragend wichtigen Rechtsgutes zulässig. Das aktuelle Gesetz ignoriert diese Einschränkung, weil es Online-Durchsuchungen für einen umfangreichen Katalog von Straftaten vorsieht, unter anderem bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Schleusen von Flüchtenden.

    • Tiefe des Eingriffs: Das Bundesverfassungsgericht hat die Quellen-Telekommunikations-Überwachung untersagt, wenn dabei das gesamte informationstechnische System überwacht wird. Ob die eingesetzten Staatstrojaner das gewährleisten sich an die Vorgaben dieses Urteils halten, ist fraglich.

    • Staatliche Schutzpflicht verletzt: Schadprogramme wie WannaCry und NotPetya nutzen Sicherheitslücken. Es ist Aufgabe des Staates, diese zu schließen. Aber Staatstrojaner sind auf genau diese Sicherheitslücken angewiesen, weil sie nur auf diesem Weg in Kommunikationsgeräte eingeschleust werden können. Damit verletzt der Einsatz von Staatstrojanern das Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

    • Einschränkung von Grundrechten ist nicht verhältnismäßig: Beim Einsatz von Staatstrojanern ist die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte fraglich, weil die informationstechnischen Systeme aller Bürgerinnen und Bürger unsicher gehalten werden müssen und der Strafkatalog, bei dem diese Maßnahmen zum Einsatz kommen können, äußerst umfangreich ist.

Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Berliner Verfassungsgericht, verfaßt den Schriftsatz für die Verfassungsbeschwerde.

Staatstrojaner greift in die Privatsphäre ein

Die Thematik über den Staatstrojaner ist nicht neu. Immerhin muss der Staat dazu Sicherheitslücken bei den Systemen ausnutzen, um auf die Daten der Benutzer durch den Staatstrojaner zu kommen. Allerdings trifft es dann mitunter auch unschuldige, und daher wird es sicherlich recht spannend werden, was die Gerichte dazu sagen.

Somit haben Strafverfolger nun im Rahmen der alltäglichen Ermittlungsarbeit, verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger wie WhatsApp und Co zu belauschen. So hatte am heutigen Freitag, dem 7.Juli 2017, der Bundesrat dem zugehörigen Gesetzentwurf zum Staatstrojaner zugestimmt.

In dem Gesetz "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass "mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird". Wie man sieht, hat der Bundestag und nun auch der Bundesrat den Staatstrojaner sogar versucht zu verheimlichen, ganz so wie ein Trojaner agieren soll. Nur das hier die Öffentlichkeit und die Wähler generell hinter das Licht geführt werden sollte.

Grosse Kritik an dem neuen Staatstrojaner

"Die Anbieter von Messaging- und anderen Kommunikationsdiensten betreiben einen enormen Aufwand, um ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz für ihre Kunden herzustellen. Dies wird unter anderem mit einer so genannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erreicht. Die Bemühungen der Wirtschaft werden mit der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern konterkariert.", erklärte zuletzt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Bei der jetzt beabsichtigten Ausweitung der Quellen-Überwachung müssen technologische Sicherheitslücken und Schwachstellen genutzt oder geschaffen werden, die z.B. auch von organisierten Cyberkriminellen genutzt werden können.

Das verfassungsrechtlich geschützte Gut der Vertraulichkeit und Integrität des eigenen Informations- und Kommunikationsraums darf keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden, insbesondere dann nicht, wenn andererseits kein echter Sicherheitsgewinn erwartet werden kann, so die Bitkom Kritik weiter.

Besonders Problematisch ist auch die Vorgehensweise bei dem Gesetz. Die Gesetzesänderung wurde in einem schnellverfahren mit so weitreichenden und unkalkulierbaren Folgen betrieben. Auch wurde hier auf auf die übliche und gerade in diesem Fall unbedingt notwendige parlamentarische und öffentliche Diskussionsverfahren verzichtet.

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