Telekoms StreamON muss angepasst werden --Bundesnetzagentur will Netzneutralität
• 16.12.17 Bei der dt.Telekom gibt es seit dem 19.April die neue Optionen StreamON zu den MagentaMobil Tarifen. Mit Hilfe von StreamON bekommt man das Datenvolumen eines Online-Dienstes, ohne dass das Datenvolumen berechnet wird. Am Monatsanfang hat die Telekom stolz verkündet, 600.000 StreamOn Kunden zu haben, nun muss die Telekom das Angebot nachbessern. Sonst drohen Zwangsgelder durch die Bundesnetzagentur.
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Teilaspekte von StreamOn werden untersagt
Die Bundesnetzagentur hat nun Teilaspekte der Zubuchoption "StreamOn" der Mobilfunktarife MagentaMobil der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) untersagt. Mit der Entscheidung wird sichergestellt, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden, so die Behörde.
Telekom mit neuen TV- und Streaming Angeboten -Bild: Telekom |
"StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden. Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "StreamOn muss dem Roam-Like-At-Home-Prinzip entsprechen und Kunden muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. Im Interesse der Kunden sorgen wir dafür, dass StreamOn den Vorgaben zu Roaming und zur Netzneutralität Rechnung trägt." Bei Telekoms StreamOn wird das verbrauchte Datenvolumen nicht auf das Inklusivvolumen des Kunden angerechnet, wenn Audio- oder Videodienste von sogenannten Content-Partnern genutzt werden. In bestimmten Tarifen wird bei Videostreaming jedoch die Datenübertragungsrate gedrosselt.
Alle MagentaMobil-Tarife mit der Option StreamOn müssen so umgestaltet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der Europäischen Union vom Roam-Like-At-Home-Prinzip profitieren können. Das durch StreamOn genutzte Datenvolumen darf im EU-Ausland nicht länger vom Inklusivvolumen des MagentaMobil-Tarifs abgezogen werden.
Anpassungsbedarf beim Videostreaming
Die Bundesnetzagentur hat die Videodrossel in den Tarifen MagentaMobil-Tarifen L, L Plus, L Premium und L Plus Premium untersagt, da diese einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung des gesamten Datenverkehrs darstellt.Im Rahmen von StreamOn wird die Datenübertragungsrate bei Videostreaming in diesen MagentaMobil L-Tarifen reduziert, so dass Videos nur in SD-Qualität empfangen werden können. Nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur liegt für diese Reduzierung der Datenübertragungsrate kein objektiv technischer Grund vor, denn Videodienste erfordern keine Drosselung. Umgekehrt stellt die Leistungsfähigkeit eines individuellen Netzes nach den geltenden Vorschriften keinen Grund für die Beschränkung der Datenübertragungsrate bei datenintensiven Verkehren dar.
Die übrigen MagentaMobil-Tarife sowie die Tarife für MagentaEins-Kunden sind hinsichtlich der Netzneutralität von der Untersagung der Bundesnetzagentur nicht betroffen.
Die Telekom Deutschland GmbH hat nun bis Ende März 2018 Zeit, die Nachbesserungen umzusetzen. Für den Fall, dass sie den Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, wurde ein Zwangsgeld angedroht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Anfang Oktober hatte die Bundesnetzagentur gegenüber der Telekom Deutschland GmbH gemäß § 126 Abs. 1 TKG Verstöße gegen die Roaming- bzw. Netzneutralitätsvorgaben festgestellt und sie zur Stellungnahme und Abhilfe aufgefordert.
StreamON: Telekom Option StreamON wird von 600.000 Mobilfunkkunden genutzt
Alleine rund 100.000 Neukunden gab in den vergangenen vier Wochen bei StreamON. Auch auf Partnerseite steht das Angebot hoch im Kurs. 153 Partner-Dienste sind bereits an Bord, mehrere Dutzend befinden sich in den Startlöchern. Damit wächst StreamOn deutlich schneller als erwartet.Die StreamOn-Optionen sind zu folgenden MagentaMobil Tarifen kostenlos zubuchbar:
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• StreamOn Music: MagentaMobil M, MagentaMobil S Young, Family Card M
• StreamOn Music&Video: MagentaMobil L, MagentaMobil L Plus, MagentaMobil L Premium, MagentaMobil L Plus Premium, MagentaMobil M Young, MagentaMobil L Young, Family Card L
• StreamOn Music&Video Max: mit MagentaEins (Telekom Festnetz- und Mobilfunkanschluss) ab dem Tarif MagentaMobil M / MagentaMobil M Young
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