Teles erhebt Anspruch auf VoIP-Patent
• 18.10.05 Am 11.10.2005 hat die US-amerikanische Patentbehörde der TELES das Patent US 6,954,453 B1 erteilt und es veröffentlicht. Es ist das leicht modifizierte Patent zu den deutschen und europäischen "IntraStar-Patenten", deren Erfindung/Anmeldung auf das Jahr 1996 zurückgeht, deren Rechtsschutz für Deutschland bzw. Europa deshalb bis 2016 anhält. sofern nicht vorher eine der|
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Auf der Grundlage dieser deutschen und europäischen Patente hat die Teles zunächst einmal die VoIP-Produkte der AVM, Quintum und CISCO wegen Patentverletzung in Deutschland angegriffen und wird zumindest ihre beiden letztgenannten deutschen Patentverletzungs-Klagen auf ganz Europa ausdehnen, ebenso wie auf sämtliche in der VoIP-Technologie aktiven Konzerne.
Bei den von Teles gelten gemachten Ansprüchen gilt allerdings hier das begründete Interesse der Offentlichkeit an die VoIP Technologie, da hier auf einfache Art und Weise neue Wege der Kommunikation möglich sind. Daher besteht ein Interesse der Öffentlichkeit daran, dass dieses Patent nicht durchsetzbar ist. Weltweit sind gibt es schon mehrere Millionen VoIP Nutzer. Alleine der bekannteste Anbieter für VoIP Skype weisst 56 Millionen Kunden auf. Wenn man nur die VoIP Nutzerzahlen aus den Pressemitteilungen der grossen deutschen DSL Anbieter mit VoIP Nutzungsmöglichkeiten addiert, gibt es auch in Deutschland schon alleine mehrere hundertausend VoIP Nutzer. Skype und Toplink Nutzer sind dabei noch gar nicht mitgezählt. Wenn das Gericht dieses öffentliche Interesse bejaht, kann Teles seine Patentansprüche nicht durchsetzen.
Auch vor der Patentanmeldung 1996 war es möglich via verschiedener Software-Systeme über das Internet die Sprach-Kommunikation durchzuführen. Allerdings aufgrund der geringen damaligen Bandbreite nicht populär und daher nicht beachtet. Inwiefern ältere Software-Systeme das VoIP Patent von Teles tangieren, können daher aber nur aufwendige Prozesse mit Gutachten entscheiden.
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