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Unwetter Katastrophe: Telekom spricht sich für Warnung per SMS mittels Cell Broadcast aus

• 23.07.21 Die Unwetter Katastrophe in der Nacht zum 15.Juli gilt nun als die schwerste Unwetter Katastrophe in Deutschland seit über 100 Jahren. Dabei gibt es auch schwere Vorwürfe gegen die ARD Sendeanstalten, welche in der Horror Nacht nicht ausreichend gewarnt haben und ihr Sendeprogramm normal weiter laufen gelassen haben. In vielen Länder gibt es auch noch die alten
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SMS-Warnnachrichten. Daher befürwortet die Telekom die Einführung eines SMS-Warnsystems in Deutschland.

Unwetter Katastrophe: Telekom spricht sich für Warnung per SMS aus

Die schwerste Unwetter Katastrophe in über 100 Jahren, und die Bevölkerung ist nicht ausreichend gewarnt worden. Daher wird derzeit wieder über den Sirenen-Einsatz und auch dem SMS-Einsatz spekuliert. Die Telekom spricht sich für "Cell Broadcast" also die Warnung per SMS aus.

Unwetter Katastrophe: Telekom spricht sich für Warnung per SMS mittels Cell Broadcast aus
Unwetter Katastrophe: Telekom spricht sich für Warnung
per SMS mittels Cell Broadcast aus -Bild: Vodafone

"Wir können das System aufbauen", schrieb Tim Höttges, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom, auf der Social-Media-Plattform LinkedIn. An einer möglichen Ausschreibung des Bundes werde sich die Telekom selbstverständlich beteiligen.

Cell Broadcast ist ein Mobilfunkdienst zum Versenden von SMS-ähnlichen Nachrichten an alle Mobiltelefone innerhalb einer Funkzelle oder einer Gruppe von Funkzellen im jeweiligen Mobilfunknetz. Die Einführung erfordert Vorsysteme. Es muss ein "Cell Broadcast Center" implementiert werden, über das zielgerichtet der Versand von Warnmeldungen angestoßen wird. Zudem muss das System gegen Angriffe Dritter geschützt werden, um den Versand falscher Meldungen zu vermeiden.

Der Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom, Tim Höttges, hatte am letzten Dienstag im Ahrtal Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Telekom für ihren Einsatz persönlich gedankt. Er kündigte auf LinkedIn weiter an, dass die Telekom eine Million Euro für die Opfer der Flutkatastrophe spenden wird.

Zerstörte Mobilfunkstandorte wieder am Netz

Bei der Telekom sind rund 90 Prozent der ursprünglich ausgefallenen Mobilfunkstandorte wieder am Netz. Ähnlich sieht es bei Vodafone aus. Hier sind 80 Prozent der Mobilfunk-Standorte wieder am Netz und 90 Prozent aller Betroffenen im Krisengebiet haben wieder Empfang.

Auch sind zerstörte Glasfaserleitungen an vielen Stellen durch Richtfunk ersetzt worden, wie bei der Telekom. ABer es sei absehbar, dass der Wiederaufbau des Festnetzes mehrere Monate dauern werde. Viele Bewohner der betroffenen Gebiete könnten dann auf "Festnetz über Mobilfunk" ausweichen.

Unwetter Katastrophe: Kritik gegen Öffentlich-Rechtliche Sender wegen fehlender Warnung in der Unwetternacht

Die Unwetter Katastrophe hatte nun schon über 150 Tote gefordert, dabei gibt es immer noch reichlich vermisste. Auch in Belgien und Holland kam es so grossen Schäden. Belgien vermeldet hier schon über 20 Tote.

Unwetter Katastrophe: Kritik gegen Öffentlich-Rechtliche Sender wegen fehlender Warnung in der Unwetternacht
Unwetter Katastrophe: Kritik gegen Öffentlich-Rechtliche Sender
wegen fehlender Warnung in der Unwetternacht
-Bild: Twitter

So wirft nun der Wetter-Dienst DWDL dem Sender von Intendant Tom Buhrow und auch amtierender ARD-Chef, "unterlassene Hilfeleistung" vor. "Der WDR betont so gerne 'Wir sind der Westen', doch genau den hat man in der Nacht zu Donnerstag im Stich gelassen.", so die starke Kritik.

Auch der bekannte Meteorologe und MDR-Moderator Jörg Kachelmann formulierte auf Twitter scharfe Kritik: "Ich hätte mich gefreut, wenn es diesmal anders gewesen wäre. Es tut weh, wenn genau die, die die Mittel hätten, um eine solche Wetterlage 24/7 zu begleiten, nichts tun, um Leben zu retten. Aber sie senden irgendeinen Scheiß und lassen die Leute ersaufen.".

Daher haben aus der Sicht von der DWDL die Öffentlich-Rechtlichen Sender in der akuten Krisensituation versagt.

Krisenpapier bzgl. Hochwassergefahr aus dem Jahr 2013 war der Regierung bekannt

Nun ist auch ein Krisenpapier aus dem Jahr 2013 aufgetaucht, welches als Bundesdrucksache der Bundesregierung vorlag. Die Wirtschaftswoche hatte darüber zuerst berichtet.

Das Strategiepapier "Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012" (Bundestagsdrucksache 17/12051) hatte die Bundesregierung vor rund acht Jahren dem Bundestag präsentiert. In dem Papier haben Experten mögliche Umweltkatastrophen simulieren und durchgespielt. Dabei geht es auch um ein Krisenszenario eines Hochwassers, welches durch Schmelzwasser in Mittelgebirgen in Verbindung mit starken Regenfällen verursacht wurde. Beim Bericht der WiWo geht man davon aus, dass, wenn einige Empfehlungen zügiger umgesetzt worden wären, schlimmeres verhindert worden wäre.

Dabei sind die betroffenden Regionen durch viele kleine Flüsse und Mittelgebirge mit steilen Hängen durchzogen. Das macht unterschiedliche Arten des Hochwassers möglich. Diesen Sachverhalt haben die Autoren in der Untersuchung auch angeführt. "Hochwasser seien Naturereignisse und könnten daher einfach nicht verhindert werden. Es gibt keinen 100-prozentigen Hochwasserschutz", laut dem Papier, welches der Bundesregierung und dem Bundestag vorlag.

NDR unterstützte mit Berichterstattung falsche Sicherheit bei Faxen

Unrühmlich ging es zuletzt auch im Norden beim NDR zu, als es um den Datenschutz bei Faxgeräten in den Gesundheitsbehörden geht. Statt Kritik vom Sender, wurden Opfer, deren Daten unverschlüsselt weitergeben wurden, einfach nur getäuscht. Auch der NDR gehört zur ARD Kette der öffentlich-rechtlichen Sender.

So hatte der NDR über sichere Faxe in Schleswig Holstein berichtet. Die Autoren des Artikels und der Chefredakteur Adrian Feuerbacher haben auf unsere Presseanfrage nicht reagiert. Dabei sind vertrauliche Personendaten im Gesundheitswesen unverschlüsselt übertragen worden. Betroffene haben sich wohl beschwert und wurden dann abgespeist mit sachlich, falschen Behauptungen der Verantwortlichen.

Damit stehen die beim NDR gemachten Aussagen im Widerspruch zu den Datenschützern. Wie sich aufgrund unserer Recherchen herausstellte, reagiert man aber darauf nicht und hat den Segen des NDR Rundfunkrates. Dabei hatte schon der Hamburger Datenschutzbeauftragte Casper im Jahresbericht 2014/2015 Telefaxe als Unsicher angesehen. Bei der NDR Stellungnahme geht man erst gar nicht auf die Rendsburg Feststellung "Informationen Ende-zu-Ende verschlüsselt" beim Fax ein.

So seien die Informationen Ende-zu-Ende verschlüsselt, heißt es aus dem Gesundheitsamt Rendsburg-Eckernförde in dem NDR-Artikel. Dieses ist eine fragwürdige Aussage aus dem Gesundheitsamt und wurde schon vom Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka beim Gesundheitsamt im Dezember 2020 hinterfragt. Eine Stellungnahme wurde von der Pressestelle Rendsburg-Eckernförde verweigert. Die Anfrage war vom 3.12.2020.

Auch wurde das Faxgerät fleißig in Neumünster eingesetzt. "Testergebnisse per E-Mail sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Das gleiche gilt für Listen und Informationen zu Kontaktpersonen. Das Fax gilt da als sicher.", so die Begründung von der Amtsärztin Alexandra Barth. Auch hier wurde eine Stellungnahme vom 3.12.2020 verweigert.

Bzgl. der sicheren Fax Daten von Neumünster gibt es die Stellungnahme vom NDR Aufsichtsrat:
"Die Amtsärztin in Neumünster hatte in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses geschildert, wie zeitraubend die Kommunikation der Gesundheitsämter derzeit abläuft. Mit Verweis auf den Datenschutz dürfte der Austausch von Rohdaten zwischen den Gesundheitsämtern und den Laboren nur via Faxgerät ablaufen. Im Ergebnis kostet es die Mitarbeiter viel Zeit, die sie in der Pandemie eigentlich nicht haben".

Und weiter "Wir haben mit zahlreichen Gesundheitsämtern und Beteiligten gesprochen, auch die Verordnungen haben wir überprüft. Insofern sind wir uns sicher, dass der Sachverhalt wie dargestellt auch stimmt".

Dabei wurde, was nahe liegt, der Hamburger Datenschutzbeauftragte Casper oder die SH Datenschutzbeauftragte nicht kontaktiert. Auch Recherchen im Internet wurden bzgl. Fax Technologie wohl nicht gemacht. Die Technik und Sicherheit ist immerhin über 50 Jahre alt. Daher ist die NDR Berichterstattung doch ziemlich einseitig. Auch gilt hier "Für die Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9, Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung ist die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig". Daher stellen die vom NDR geprüften Verordnungen wohl auch einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz dar.

Als Hintergrund diente schon der damalige Bericht des Hamburger Datenschützers Casper von 2014/2015. "Mit Umstellung der Telekommunikation auf IP-Übertragung unterscheiden sich E-Mail- und Telekommunikationsdaten faktisch nicht mehr voneinander. Wird IP-Telekommunikation unverschlüsselt übertragen, wandern die Sprach- oder Faxdaten genau wie E-Mails offen lesbar durch das Netzwerk oder Internet und können an jedem Vermittlungs- oder Knotenpunkt ausgelesen, mitgeschnitten oder verändert werden".

Infos zu Fax-Einsatz bzgl. Datenschutz und Warnungen gibt es ab den Seiten 160 im Tätigkeitsbericht.

Telefax ist nicht Datenschutzkonform: Unternehmen digitalisieren ihre Kommunikation
Bremer Datenschutzbeauftragte: Telefax ist nicht Datenschutzkonform
--Telefaxe im SH Gesundheitswesen im Einsatz
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Vor fünf Jahren hatten 79 Prozent der Unternehmen noch ein Faxgerät verwendet. Heute sind es noch 43 Prozent. E-Mail mit 100 Prozent und Festnetz-Telefon mit 98 Prozent bleiben als Kommunikationskanäle dominant. Aber auch Smartphones mit 89 Prozent, Onlinemeetings mit 67 Prozent, Messenger-Dienste mit 66 Prozent und Kunden- oder Mitarbeiterportale holen auf.

Bremer Datenschutzbeauftragte: Telefax ist nicht Datenschutzkonform --Telefaxe im SH Gesundheitswesen im Einsatz

In den Büros gibt es immer noch viele Faxgeräte. Dabei galt ein Telefax noch vor einigen Jahren als relativ sichere Methode um auch sensible, personenbezogene Daten zu übertragen, so hat sich diese Situation grundlegend geändert, bewertet die Bremer Datenschutzbeauftragte Dr. Imke Sommer die Situation.

Dabei gibt es sowohl bei den Endgeräten als auch bei den Transportwegen weitreichende Änderungen. Bisher wurden beim Versand von Faxen exklusive Ende-zu-Ende-Telefonleitungen genutzt. Technische Änderungen in den Telefonnetzen sorgen jetzt dafür, dass keine exklusiven Leitungen mehr genutzt werden, sondern die Daten paketweise in Netzen transportiert werden, die auf Internet-Technologie beruhen.

Auch kann zudem nicht mehr davon ausgegangen werden, dass an der Gegenstelle der Faxübertragung auch ein reales Fax-Gerät existiert. Meist werden Systeme genutzt, die ankommende Faxe automatisiert in eine E-Mail umwandeln und diese dann an bestimmte E-Mail-Postfächer weiterleiten.

Aufgrund dieser Umstände hat ein Fax hinsichtlich der Vertraulichkeit das gleiche Sicherheitsniveau wie eine unverschlüsselte E-Mail. Fax-Dienste enthalten keinerlei Sicherungsmaßnahmen um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. Sie sind daher in der Regel nicht für die Übertragung personenbezogener Daten geeignet, so das Fazit der Datenschützerin.

Fax-Dienste unzulässig für Übertragung von personenbezogener Daten

Für die Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9, Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung ist die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig. Für den Versand personenbezogener Daten müssen daher alternative, sichere und damit geeignete Verfahren, wie etwa Ende-zu-Ende verschlüsselte E-Mails oder auch die herkömmliche Post genutzt werden, so die weitere Feststellung der Bremer Datenschützerin.

DSGVO Bussgelder: Modehändler H+M mit Bussgeld von 35,5 Mio. Euro --Bußgeldbescheidherausgabe verweigert

Die Anfrage hat ein Mitglied von FragdenStaat an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gerichtet. Dabei geht es um die Herausgabe des Bußgeldbescheids vom 30.9.2020, den der HmbBfDI gegen die H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG erlassen hatte.

Datenschutz DSGVO: Modehändler H+M akzepiert Bussgeld von 35,5 Mio. Euro
Datenschutz DSGVO: Modehändler H+M akzepiert Bussgeld von 35,5 Mio. Euro
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Eigentlich sollte der Bußgeldbescheid 3 Wochen nach dem 1.2.2021 dem Mitglied zugestellt werden. Nun hat das Unternehmen H&M Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Hamburg gegen den Bescheid des HmbBfDI erhoben. Daher kann der Bußgeldbescheid an FragdenStaat noch nicht zugestellt werden.

Das höchste Bußgeld mit 35,3 Millionen Euro wurde vom Hamburger Datenschutzbeauftragten gegen den Modehändler H&M erlassen. Ob dieser nun das Bussgeld auch akzeptiert oder nur die Herausgabe verweigert, ist derzeit nicht ganz klar, da H&M das Recht auf eine Anfechtungsklage hat. Daher erging zuvor eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Datenschutzbehörde zwecks Herausgabe des Bußgeldbescheides.

Laut dem Tweet hat aber H&M schon das Bussgeld akzeptiert, will aber nur die Herausgabe des Bußgeldbescheides an FragdenStaat verhindern. In der Regel kann man nicht pauschal etwas verbieten, sondern es könnten dann nur einzelne Stellen im Bußgeldbescheid geschwärzt werden, wenn H&M hier zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aufführt, so der Chefredakteu Dipl. Inform. Martin Kopka vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.

35.258 Mio Euro Bussgeld gegen H&M

Bisher musste der schwedische Bekleidungshändler Hennes & Mauritz (H&M) eine Rekordstrafe in der Höhe von 35.258 Mio Euro zahlen. Dabei wurden Mitarbeiter in einem Servicecenter in Nürnberg Mitarbeiter massiv ausgespäht. Der Bußgeldbescheid erging durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Dabei gibt es auch den Vorwurf den Beschäftigtendatenschutz am Standort Nürnberg schwer missachtet zu haben.

Der bisherige Bußgeldrekord bei den Aufsichtsbehörden lag bisher bei 14,5 Millionen Euro, mit denen die Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen vorging.

Datenschutz 2020/2021: Behörden verhängten deutlich mehr Bussgelder

So kämpft die deutsche Wirtschaft immer noch mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aber bei den Körperschaften öffentlichen Rechts gibt es auch Verstöße So gab es schon ein Bußgeld in der Höhe von 1,2 Millionen Euro durch den baden-württembergischen Datenschutzbeauftragte gegen die AOK in dem Bundesland. Dabei hatte die AOK Krankenkasse Daten ohne Einwilligung zu Werbezwecken verwendet. Dieses hohe Bußgeld gilt wohl schon als das dritthöchste Bußgeld. Immerhin haben seit mehr als zwei Jahre nach Geltungsbeginn der DS-GVO knapp zwei Drittel der Unternehmen mit 57 Prozent die neuen Datenschutzregeln mindestens zu großen Teilen umgesetzt. Dabei haben allerdings erst 20 Prozent die Umsetzung der DSGVO vollständig abgeschlossen. So das letzte Ergebnis einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.

"Die immer noch niedrigen Umsetzungszahlen sind ernüchternd", sagte Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Die EU-weit geltenden Datenschutzvorschriften ließen sich nun einmal "nicht wie ein Pflichtenheft abarbeiten".

Mehr Strafen in Deutschland

Im letzten Jahr gab es laut dem Report der Kanzlei DLA Piper Strafen von insgesamt 158,5 Millionen Euro. Gegenüber den 20 Vormonaten seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 bedeutet dies ein Plus von 39 Prozent.

Dabei ist Deutschland aber führend beim verhängen von Bussgeldern. So führt Deutschland zum Beispiel die Liste der seit Mai 2018 gemeldeten Verstöße mit 77.747 an, gefolgt von den Niederlanden mit 66.527 und dem Vereinigten Königreich mit 30.536.

Dabei belegt aber Dänemark mit umgerechnet auf 100.000 Einwohner 155,6 gemeldeten Verstößen den Spitzenplatz ein. Dahinter folgen die Niederlanden mit 150.

Laut einer einer Umfrage des Handelsblatts bei den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wurden 301 Geldbussen verhängt. Dieses ist eine Steigerung von 60 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019. Damals wurden 187 Bußgeldbescheide erteilt. 15 von 16 Bundesländern machten Angaben, Mecklenburg-Vorpommern hingegen wie bereits im Vorjahr nicht.

Die meisten Bussgelder verhängte die Behörde in Nordrhein-Westfalen mit 93 Bußgeldern. Danach folgt Thüringen mit 41, Sachsen (29), Niedersachsen (27), Hamburg (22), Berlin (21), Baden-Württemberg (19), Brandenburg (16), Sachsen-Anhalt (14), Rheinland-Pfalz (7), Saarland (6), Bayern (4) und Hessen (2).

Im Norden Deutschlands mit Schleswig-Holstein und Bremen gab es laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber gegenüber dem Handelsblatt im vergangenen Jahr keine DSGVO-Bußgelder.

Stehen Krankenkassen mit dem DSGVO auf Kriegsfuß?

Immerhin ermittelt gerade der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegen die hkk Krankenkasse. Diese Krankenkasse rühmt sich öffentlich damit, die billigste Krankenkasse zu sein. Der Redaktion liegt die Bestätigung der Ermittlungen der Behörde vor. Dabei geht es um das Ausspionieren der Daten von Ehepartnern bei einer gemeinsamen Einkommenssteuererklärung. Immerhin unterliegen diese auch dem Steuergeheimnis. So müssen Selbstständige und freiwillig Versicherte einen Einkommensnachweis bei den Krankenkassen liefern. Oftmals macht dieses dann der Steuerberater, um die Angaben DSGVO Konform durchzuführen und auch, weil diese nur das zu versteuernde Einkommen als Beitragshöhe berechnen können. Der Spitzenverband der Krankenkassen bestätigt diese steuerliche Regelung im Schreiben vom 12.Juni 2019. Nur das Finanzamt und die Steuerberater können hier den korrekten steuerlichen Betrag berechnen.

Laut dem letzten hkk Geschäftsbericht gab es einen Umsatz von rund 1,7 Milliarden Euro. Da das Bußgeld sich am Umsatz orientiert, könnte das Bussgeld hier dann auch schnell rekordverdächtig nach oben schießen

Datensparsamkeit gilt in Deutschland zu beachten

Dabei geht es auch um die Kontrolle der erhobenen Daten und damit auch um die Datensparsamkeit, welche nun in einer Stellungnahme die italienische Datenschützerin Alessandra Pierucci und der Datenschützer des Europarates Jean-Philipp Walter anmahnen.

Mit der aktuellen Konvention 108 haben sich 55 Länder verpflichtet die Datenschutzkonventionen zu beachten.

Bei dem Datenschutz Übereinkommen geht es um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zum Schutz des einzelnen vor Missbrauch bei der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Gleichzeitig wird die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten geregelt.

Neben den vorgesehenen Garantien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Computer verbietet das Übereinkommen die Verarbeitung "sensibler" Daten über Rasse, politische Anschauung, Gesundheit, Religion, Sexualleben, Vorstrafen usw., sofern das innerstaatliche Recht keinen geeigneten Schutz gewährleistet. Das Übereinkommen garantiert ebenfalls das Recht des einzelnen, die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erfahren und auch eine eine Berichtigungen zu fordern.

Diese Rechte können nur dann eingeschränkt werden, wenn wichtige Staatsinteressen wie die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht.

Das Übereinkommen schreibt darüber hinaus Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Datenverkehr vor, wenn Daten in Staaten übermittelt werden sollen, in denen es keinen vergleichbaren Schutz gibt.

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