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Verbraucherschutz DAZN: Sammelklage gegen DAZN eingereicht

• 25.04.24 Wer DAZN Neukunde war und ist, musste zuletzt den dritten Preisschock in nur 1,5 Jahren für den Sport-Streamingdienst verkraften. Dabei waren die Verbraucherschützer aber in der Vergangenheit erfolgreich. Nun geht es um eine Sammelklage gegen den Diensteanbieter DAZN. Betroffene könnten dabei ihr Geld zurückbekommen. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Details der neuen DAZN Sammelklage auf.

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Verbraucherschutz DAZN: Sammelklage gegen DAZN eingereicht

So gab es laut den Verbraucherschützern 500 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) allein im Jahr 2023 ein.

Verbraucherschutz DAZN: Sammelklage gegen DAZN eingereicht
Verbraucherschutz DAZN: Sammelklage gegen DAZN
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Das sind etwa siebenmal so viele wie noch im Jahr zuvor. Wegen aus Sicht der Verbraucherschützer unzulässigen Preiserhöhungen für Bestandskunden in den Jahren 2021 und 2022 hat der vzbv jetzt eine Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Betroffene könnten ihr Geld zurückbekommen.

So gab es zum 1. August 2022 bei DAZN eine Preiserhöhung für Bestandskunden. Die Preise stiegen von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr. Eventuelle spätere Preiserhöhungen sind von der Klage nicht erfasst.

"Saftige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen bei DAZN sind für Sportfans nicht nur ärgerlich, sondern ohne Zustimmung der Nutzer:innen auch rechtlich nicht zulässig", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Und weiter: "Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind nach vzbv-Auffassung unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam.".

Ferner gibt es auch Beschwerden über den Versuch den Vertrag zu kündigen. So berichten Kunden, dass ihnen das Kündigen erschwert wurde. Um den Vertrag zu beenden, mussten Betroffene eigenen Angaben zufolge beispielsweise mit dem Kundenservice chatten. Dabei mussten sie Wartezeiten in Kauf nehmen und im Kundengespräch immer wieder neue Angebote ablehnen.

Zur Zeit wird die Eröffnung des Klageregisters vorbereitet. Sobald das Klageregister eröffnet ist, können sich Verbraucher dann der Sammelklage anschließen. Wir informieren Sie dann -wie immer- zeitnah zu dem Klageregister.

DAZN Stream: Neukunden berichten von Streichung von parallelen Streams

Auch gab es gegen Jahresende 2023 eine weitere Verschlechterung, wie Nutzer berichten. Dabei geht es um das Streichen von parallelen Streams. Damit will man wohl das Konto-Sharing verhindern. Allerdings hatte DAZN dazu sich bislang nicht geäußert bzw. diesen Schritt angekündigt. Daher fühlen viele Fußball-Fans sich getäuscht.

So berichten Nutzer, dass sich die Features bei den DAZN Unlimited-Tarifen verschlechtert haben. Immerhin zahlen Nutzer monatlich 49,99 Euro für DAZN mit bis zu zwei parallelen Streams bei bis zu sechs angemeldeten Geräten. So erhalten nun Neukunden sowie wiederkehrende Abonnenten bei DAZN Unlimited keinen parallelen Stream mehr.

Auch die Zahl der angemeldeten Geräte liegt nun noch bei 3 Geräten. Dabei haben Nutzer eigentlich schon alleine eine Menge an Geräten mit dem Smart-TV, Smartphone und Tablet. Dabei ist eine parallele Nutzung im eigenen Haushalt nun nicht mehr möglich. Und dieses bei monatlichen 44,99 Euro. Dieses ist das bislang teuerste Einzel-Abo, um die Champions-League zu schauen.

Wenn Abonnenten ein viertes Gerät anmelden wollen, wird dann automatisch das am längsten registrierte Gerät ausgeloggt, erklärte dazu DAZN.

Bislang sind Bestandskunden wohl nicht von der Verschlechterung der Leistungen betroffen. Wer aber in der fussballlosen Zeit, sein Abo kündigt, um Geld zu sparen, wird sich dann in Zukunft schlechter stellen. Laut einen Medienbericht, sollen die Verschlechterungen schon seit längerem bei Neukunden vorhanden sein.

Verbraucherzentrale: Klage gegen DAZN erfolgreich wegen in Teilen intransparent und unzulässigen Nutzungsbedingungen

Dabei gab es mehrere Klauseln, die die DAZN Limited im Februar 2022 in seinen Nutzungsbedingungen verwendete. Das Landgericht München I beurteilte die beanstandeten Klauseln als unwirksam.

Dabei sah die Preisanpassungsklausel laut den Verbrauchernschützern vor, dass der Anbieter den Preis auch an sich verändernde Marktbedingungen anpassen konnte. Das Landgericht München I bewertete die Klausel als intransparent.

Für Verbraucher sei nicht ersichtlich, an welchem Markt sich die Klausel orientiere. Auch würden die Kundeninteressen nicht berücksichtigt, da die Klausel keine Verpflichtung vorsähe, Preise bei Kostenreduzierungen von DAZN zu senken.

Preisänderungsklauseln, die zwar das Recht des Klauselverwenders zur Preiserhöhung vorsehen, nicht jedoch die Pflicht zur Preissenkung bei Kostenreduzierung, seien unwirksam. Daran ändere sich auch nichts durch ein eingeräumtes monatliches Kündigungsrecht, so das Landgericht.

Verbraucherschützer beanstandeten zwölf Klauseln

Neben den Änderungsklauseln beanstandete die Verbraucherschützer weitere Regelungen in den Nutzungsbedingungen von DAZN. Der vzbv klagte auf Unterlassung der Verwendung von insgesamt zwölf Klauseln.

Während des Klageverfahrens gab DAZN bezüglich dreier Klauseln eine Unterlassungserklärung ab. Bei den verbliebenen neun Klauseln gab das Landgericht München I dem vzbv Recht. DAZN hat in der Zwischenzeit seine Nutzungsbedingungen geändert.

Gerichtsurteil: Streaming Dienst Netflix muss Preiserhöhungen transparent begründen

Die Streaming Dienste erhöhen oftmals ganz überraschend ihre Preise, so zuletzt zum Beispiel DAZN von 14,99 Euro auf 29,99 Euro. Daher stellt sich auch die Frage "Dürfen die das?". Bei Netflix hatte nun das Landgericht Berlin zugunsten der Kunden entschieden. Dabei ging es um die letzte Preiserhöhung bei Netflix. So gibt nun das Landgericht der Verbraucherschützer-Klage gegen den Streaming-Dienst Recht.

Dabei geht es um den Streaming-Dienst Netflix, welcher sich über eine Vertragsklausel das Recht einräumt, die Abo-Preise zu ändern. Diese Klausel ist unzulässig hat nun das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die niederländische Netflix International B.V. entschieden.

Gerichtsurteil: Streaming Dienst Netflix muss Preiserhöhungen transparent begründen
Gerichtsurteil: Streaming Dienst Netflix muss Preiserhöhungen transparent begründen
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

"Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen", sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten.".

Netflix hat laut AGBs weitreichendes Recht auf Preisänderungen

Dabei räumt der Streaming Anbieter sich in seinen Nutzungsbedingen das Recht ein, die Abo-Preise "von Zeit zu Zeit" und "nach billigem Ermessen" zu ändern, "um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln." Als Beispiele für preisbeeinflussende Kostenelemente nannte das Unternehmen unter anderem Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für Personal, Marketing, Finanzierung oder IT-Systeme. Dabei fehlen aber nun mal klare Kriterien.

Daher schloß sich das Landgericht Berlin sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass die Bedingungen für Preisanpassungen nicht ausreichend transparent sind. Für Änderungen der Entgelte müsse es klare und verständliche Kriterien geben, so dass auch die Nutzer eine geltend gemachte Preisänderung nachvollziehen oder zumindest auf Plausibilität überprüfen können.

Als weiteren Grund nennen die Verbraucherschützer, dass Angesichts der Zugehörigkeit zu einem weltweit agierenden Konzern unklar sei, welche Kosten die in Deutschland geforderten Preise beeinflussen. "Es sei nicht erkennbar, dass nur solche Kosten berücksichtigt werden dürfen, die einen konkreten Bezug zu den Kosten der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland haben.". Das Gericht beanstandete außerdem die mangelnde Ausgewogenheit der Klausel. Es fehle die Klarstellung, dass Netflix die Preise nicht nur nach oben anpassen darf, sondern bei Kostensenkungen verpflichtet ist, die Preise zu ermäßigen.

Frühere Netflix-Klausel war ebenfalls rechtswidrig

Die Verbraucherzentrale hatte Netflix schon einmal wegen einer intransparenten Preisanpassungsklausel verklagt. Die früher verwendete Klausel enthielt überhaupt keine Kriterien für Preisänderungen und wurde vom Berliner Kammergericht im Dezember 2019 für unzulässig erklärt.

So hatte nun Netflix gegen das Urteil Berufung vor dem KG Berlin (23 U 15/22) eingelegt. Urteil des LG Berlin vom 16.12.2021, Az. 52 O 157/21 - nicht rechtskräftig.

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