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Verbraucherschutz: Das sind die Widerrufsfristen nach Weihnachten bei Smartphones und Co.

• 08.01.20 Gerade nach Weihnachten stellen sich viele Beschenke die Frage nach der Rückgabe des Smartphones oder Tablet PCs. So war es dann mal das falsche Modell oder das Gerät hatte zu wenig Speicher. Daher ist der einfachste Weg die Rückgabe im Rahmen der 14 Tage Frist. Aber wann beginnt die Widerrufsfrist und wann endet die Frist?. Daher hat die Verbraucherzentrale NRW mal Stellung zu den Widerrufsfristen bezogen.

Dr.Sim
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Verbraucherschutz: Das sind die Widerrufsfristen nach Weihnachten bei Smartphones und Co.

Wenn man ein neues Android Smartphone kauft, gibt es auch gleich immer jede Menge vorinstallierte Apps vom Hersteller dabei. Oftmals ist man auch schon alleine davon genervt und will sich nicht Überwachen lassen. Das Gerät wieder loszuwerden kann dabei vielleicht ganz einfach sein.

Widerrufsfristen Smartphone Tablet PCs
Smartphones zu Weihnachten sind immer beliebt -Bild: Samsung

14 Tage Rückgabe Frist nur bei Telefon und Online-Handel

Dabei muss der Käufer die Ware im Internet, am Telefon oder an der Wohnungstür gekauft haben und auch dort einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Das Widerrufsrecht gilt in der Regel dann 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages oder dem Erhalt bestellter Ware. So kann man dann in vielen Fällen das Kauf per Widerruf rückgängig machen, so die Verbraucherzentrale NRW, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist.

Allerdings kann man oftmals auch auf das Kleingedruckte achten, und die 14 Tage Frist zu seinem Vorteil nutzen, auch wenn der Kauf schon 14 Tage lang zurückliegt.

Das Gesetz sagt aus, dass die Widerrufsfrist in der Regel 14 Tage dauert, wenn der Kunde von seinem Vertragspartner oder Verkäufer eine gültige Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das heißt, solange die Widerrufsbelehrung nicht vorliegt, läuft auch die Frist nicht.

Wenn dann der Händler die Belehrung nachreicht, hat man als Kunde 14 Tage Zeit für den Widerruf. Ansonsten erlischt das Widerrufsrecht nach einem Jahr und 14 Tagen. Die Frist beginnt somit zu unterschiedlichen Zeitpunkten, so die Verbraucherschützer NRW. Wie man sieht, sollte man bei der Rückgabe den Käufer, also dem Schenker, nach der schriftlichen Widerrufsbelehrung fragen.

Sind 14 Tage auch echte 14 Tage?

Noch kniffliger wird es dann mit der 14 Tage Frist. Bei der Frist zählen jeweils der Tag des Fristbeginns und auch Wochenenden und Feiertage mit. Aber bei Feiertagen und Wochenenden dazwischen gibt es eine Verlängerung. Wenn der Käufer die Ware am 15. Dezember entgegen nimmt ist eigentlich die Frist kalendarisch am 29.Dezember vorbei.

Allerdings darf die Frist nicht an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen enden. Damit gibt es eine Verlängerung im letzten Jahr auf den 30.Dezember. Sollte beim Kauf die Frist auf den 1.Januar enden, wäre es dann wieder erst der 2.Januar, so wie dieses Jahr.

Bei dem 14 Tage Wideruf muss der Kunde auch keine Begründung angeben. Der Bundesgerichtshof hat dies mit Urteil vom 16. März 2016 noch einmal bekräftigt (Az. VIII ZR 146/15).

Amazon weitet Rückgabe auf bis zu 30 Tage aus

Wenn die Ware dann zum Beispiel noch beim Verkaufsriesen Amazon gekauft wurde, kann man derzeit von einer 30 Tage Frist profitieren. Daher sollte man durchaus beim Kauf von Geschenken darauf achten, ob der Verkäufer nicht auch kulante Rückgabefristen hat. Bei Amazon reicht als Begründung schon das Nichtgefallen aus. Bei defekter Ware beträgt die Rückgabefrist 2 Jahre.

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