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Bundesnetzagentur Glasfaserausbau: Verfügbare Anschlüsse steigt im Jahr 2024 auf 21,8 Mio.

• 21.05.25 Die Bundesnetzagentur hat ihren neuesten Jahresbericht vorgestellt. Der Bericht enthält aktuelle Informationen zur Entwicklung des Telekommunikationsmarktes in Deutschland. So gab es im Jahr 2024 ein beeindruckendes Wachstum beim Glasfaserausbau. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Zahlen und Fakten rund um den Jahresbericht der Bundesnetzagentur auf.

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Bundesnetzagentur Glasfaserausbau: Verfügbare Anschlüsse steigt im Jahr 2024 auf 21,8 Mio.

Die Glasfasertechnologie hatte sich in den letzten Jahren als Schlüsseltechnologie etabliert, indem sie beeindruckende Datenraten und stabile Verbindungen bereitstellt, so die Bundesnetzagentur im Jahresbericht. Im Fokus stehen dabei vor allem die Zahlen der Homes Passed. Dieser Begriff beschreibt die Anzahl von Haushalten, die grundsätzlich über ein Glasfasernetz erreicht werden können. Mit einem Anstieg auf 21,8 Millionen im Jahr 2024 - einem Zuwachs von 3,9 Millionen im Vergleich zum Vorjahr - zeigt sich, wie intensiv in den Ausbau dieser Infrastruktur investiert wurde.

Erfahren Sie alles über die <b>Glasfaseranschlüsse</b> im Jahr 2024. Erfahren Sie, wie <em>Homes Passed</em>, <it>Homes Connected</it> und aktive <it>FttH</it> und <em>FttB</em> Anschlüsse den Breitbandausbau revolutionieren und welche Chancen sich daraus ergeben.
Bundesnetzagentur Glasfaserausbau: Verfügbare Anschlüsse
steigt im Jahr 2024 auf 21,8 Mio.
-Bild: © Tarifrechner.de

Was bedeuten Homes Passed für die digitale Zukunft?

Die Zahl der Homes Passed liefert einen wichtigen Indikator für die vorhandene Netzabdeckung. Je höher diese Kennzahl ist, desto größer ist das Potential, auch entlegene und ländliche Gebiete an die digitale Welt anzubinden. Dies wirkt sich direkt auf Wirtschaft, Bildung und private Lebensqualität aus, da immer mehr Anwendungen - von Online-Unterricht über Telemedizin bis hin zu modernen Arbeitsplätzen - auf schnelle Internetzugänge angewiesen sind.

Der Ausbau der Homes Connected und Homes Activated

Neben der potenziellen Erreichbarkeit der Haushalte gibt es den wichtigen Schritt, diese theoretische Möglichkeit in die Realität umzusetzen. Die Kennzahl Homes Connected beschreibt dabei die Zahl der tatsächlich installierten Glasfaseranschlüsse. Im Jahr 2023 lag diese Zahl bei 7,3 Millionen, wurde aber 2024 auf 8,6 Millionen erhöht. Diese signifikante Steigerung zeigt, dass immer mehr Haushalte vom schnellen Internet profitieren. Doch das allein reicht nicht aus - es gilt auch, die Anschlüsse tatsächlich zu aktivieren.

Der kritische Schritt: Homes Activated

Die aktiv genutzten Anschlüsse, die sogenannten Homes Activated, sind der Maßstab für den tatsächlichen Einsatz der Infrastruktur. Im vergangenen Jahr stieg ihre Zahl auf 5,3 Millionen an. Dieser Anstieg von ca. einer Million aktiver Anschlüsse im Vergleich zum Vorjahr ist ein deutliches Signal für die steigende Nachfrage und Akzeptanz moderner Glasfasertechnologie. Innerhalb dieser Gruppe entfielen rund 77 Prozent auf FttH (Fiber to the Home) und ca. 23 Prozent auf FttB (Fiber to the Building) Anschlüsse.

Technologische Grundpfeiler: FttH und FttB

Die Glasfaseranschlüsse lassen sich prinzipiell in zwei Kategorien unterteilen. Bei der Technologie FttH (Fiber to the Home) wird der Glasfaseranschluss bis in die Wohnung des Endkunden geführt. Dies bietet den Vorteil, dass nahezu die gesamte Strecke mit der modernsten Technik ausgestattet ist. Im Gegensatz dazu steht FttB (Fiber to the Building), wo die Glasfaserleitung bis ins Gebäude verlegt wird und dann über andere Technologien wie Kupferleitungen oder WLAN in die einzelnen Wohneinheiten gelangt.

Vorteile und Besonderheiten der Technologien

Die beiden Ansätze haben unterschiedliche Vorzüge. Mit FttH wird eine nahezu direkte Glasfaserverbindung in Häuser und Wohnungen realisiert, was zu extrem hohen Datenraten und einer exzellenten Übertragungsqualität führt. Diese Eigenschaft ist besonders wichtig für Anwendungen wie Streaming, Videokonferenzen und Online-Gaming, die auf nahezu verzögerungsfreie Verbindungen angewiesen sind. Hingegen ermöglicht FttB den Anschluss mehrerer Haushalte in einem Gebäude - eine Lösung, die vor allem in urbanen Ballungszentren, wo Mehrfamilienhäuser dominieren, unverzichtbar ist.

Die steigende Nachfrage nach schnellen Datenraten

Die fortschreitende Digitalisierung und der damit verbundene zunehmende Bandbreitenbedarf sind klare Triebkräfte für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur. Unternehmen, Bildungseinrichtungen und private Haushalte fordern inzwischen schnellere Datenraten und eine zuverlässige Netzverbindung - ein Trend, der den Ausbau der Glasfaseranschlüsse zusätzlich befeuert. Nur durch leistungsfähige Breitbandanschlüsse kann die digitale Wettbewerbsfähigkeit gesichert und die Zukunft der modernen Arbeitswelt gewährleistet werden.

Verbraucherzentrale warnt bei Glasfaser vor teuren Übergangsverträgen

Die Glasfaser-Technologie verspricht Highspeed-Internet und stabile Verbindungen - ein Thema, das jeden betrifft. Doch hinter den glänzenden Versprechungen verbergen sich häufig teure Übergangsverträge, die Verbraucher in eine finanzielle Falle locken können. Die Verbraucherzentrale hat bereits mehrfach vor den intransparenten Vertragskonditionen und den damit verbundenen unnötigen Zusatzkosten gewarnt. Wir beleuchten daher -wie immer- detailliert, was es mit diesen Verträgen auf sich hat, welche Risiken bestehen und wie Sie sich als Verbraucher wirkungsvoll schützen können.

Entdecken Sie unseren ausführlichen Leitfaden zu <strong>Glasfaser</strong> und den Warnungen der <b>Verbraucherzentrale</b> vor <em>teuren Übergangsverträgen</em> und unnötigen <it>Zusatzkosten</it>. Erfahren Sie alles über Risiken, praktische Tipps und Verbraucherschutz in diesem informativen Artikel.
Verbraucherzentrale warnt bei Glasfaser vor teuren
Übergangsverträgen
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Warnungen der Verbraucherzentrale sollten als Weckruf verstanden werden, Vermittlungsgespräche und Angebote stets kritisch zu hinterfragen. Es liegt in der Verantwortung jedes Verbrauchers, sich ausreichend zu informieren, Vergleichsangebote einzuholen und im Zweifel professionelle Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Nur so kann man sicherstellen, dass man nicht in Verträge abrutscht, die langfristig mehr kosten, als sie nutzen.

Die Problematik der teuren Übergangsverträge

Ein zentrales Problem in der Phase des Glasfaserausbaus sind die sogenannten teuren Übergangsverträge. Diese werden häufig in Zeiten angeboten, in denen der tatsächliche Glasfaser-Anschluss noch nicht vollständig ausgebaut ist. Oft erfolgt der Vertragsabschluss direkt an der Haustür oder in persönlichen Verkaufsgesprächen, wobei die attraktiven Versprechen der neuen Technologie in den Vordergrund gestellt werden.

Was dabei jedoch vielfach verschwiegen wird, sind die erheblichen Mehrkosten, die mit den Übergangsverträgen einhergehen. Ein bekannter Fall: Ein Verbraucher wechselt von einem günstigen DSL-Tarif zu einem Glasfaserangebot, doch statt der erwarteten Einsparungen wird er kurzfristig an einen Premium-Tarif gebunden, der bis zur tatsächlichen Freischaltung des Anschlusses fast 80 Euro pro Monat kostet. Diese Preisdifferenz führt oft zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen und stellt viele Haushalte vor unerwartete Herausforderungen.

Warum Verbraucher den Vertragsabschluss überstürzen

Viele Verbraucher lassen sich von den Verheißungen der modernen Glasfaser-Technologie und den vermeintlich unschlagbaren Angeboten in den Bann ziehen. Insbesondere die aggressive Verkaufstaktik, oft in Form von Haustürbesuchen, setzt den Entscheidungsträger unter Zeitdruck.

Unter diesem Einfluss unterschreiben sie oftmals Verträge, ohne die detaillierten Vertragskonditionen und damit verbundene Zusatzkosten genau zu prüfen. Dies führt zu Situationen, in denen die tatsächlichen Kosten erst mit der ersten Abrechnung in den Vordergrund rücken - ein Schock, den viele zu spät bemerken.

Vertragliche Fallstricke und versteckte Zusatzkosten

Neben dem hohen monatlichen Tarif sind es häufig die versteckten Zusatzkosten, die den Abschluss eines Übergangsvertrages zu einer problematischen Angelegenheit machen. Viele dieser Verträge beinhalten Zusatzpakete mit hohen Datenraten, Streamingdiensten und TV-Funktionen, die für den meisten Haushalt nicht notwendig sind.

Solche zusätzlichen Leistungen werden oft als "kostenfrei" oder zu einem pausalen Rabatt beworben, jedoch führen sie im Gesamtpaket zu einem erheblichen Preisanstieg. Hier zeigt sich, dass nicht immer der beabsichtigte Nutzen des neuen Glasfaser-Anschlusses den Preis rechtfertigt.

Warnungen der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale hat eindringlich davor gewarnt, Verträge zu unterschreiben, deren Konditionen nicht in vollem Umfang transparent gemacht werden. Besonders im Zusammenhang mit dem Ausbau der Glasfaser-Netze stellt sich die Frage, ob sich Verbraucher wirklich über alle Kosten im Klaren sind.

In zahlreichen Fällen wurden die eigentlichen Vertragsdetails, wie Vertragslaufzeiten und die Höhe der Zusatzkosten, nur unzureichend erläutert. Verbraucher, die sich unter Druck gesetzt fühlen - insbesondere in persönlichen Verkaufsgesprächen an der Haustür - unterschreiben oftmals Angebote, die sie später stark belasten.

Transparenz als entscheidender Faktor

Transparenz und vollständige Information sind entscheidend, um die Fallstricke solcher Verträge zu vermeiden. Verbraucher sollten darauf bestehen, dass alle Kosten, Laufzeiten und Leistungen schriftlich fixiert und klar ersichtlich sind. Es empfiehlt sich, das Kleingedruckte genau zu studieren und bei Unklarheiten unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so kann vermieden werden, dass versteckte Zusatzkosten zu einem finanziellen Desaster werden.

Die Rolle von Aufklärung und Beratung

Eine gründliche Aufklärung im Vorfeld und die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten sind essenziell für jeden, der sich auf den Abschluss eines neuen Vertrages einlässt. Gerade Angebote, die direkt an der Haustür präsentiert werden, bergen ein hohes Risiko, da sie oftmals unter Zeitdruck zustande kommen.

Beratungsstellen und unabhängige Experten, wie sie von der Verbraucherzentrale bereitgestellt werden, können hierbei helfen, die wichtigen Punkte zu durchleuchten und kritische Fragen zu klären. Es gilt, dass der Verbraucher stets die Kontrolle über den gesamten Prozess behält und sich nicht von kurzfristigen Versprechungen blenden lässt.

Tipps zur Vermeidung von unsicheren Verträgen

Um sich vor den Risiken von teuren Übergangsverträgen und den damit verbundenen enormen Zusatzkosten zu schützen, gibt es einige erprobte Strategien, die jeder Verbraucher kennen sollte. Die folgenden Tipps können dabei helfen, solide und fundierte Entscheidungen zu treffen:

Vergleichsangebote einholen

Bevor Sie sich für einen Vertrag entscheiden, ist es ratsam, verschiedene Vergleichsangebote einzuholen. Nutzen Sie unabhängige Vergleichsportale und holen Sie mehrere Angebote ein. So können Sie herausfinden, welches Angebot das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und ob sich die vermeintlichen Vorteile eines neuen Glasfaser-Anschlusses tatsächlich lohnen.

Glasfaserverbände fordern mehr Geld von der Politik

Die Glasfaserverbände, wie Breko, Anga, Buglas und Vatm, haben in Deutschland sich zuletzt für die Abschaltung von DSL-Anschlüssen eingesetzt, und damit für weniger Wettbewerb bei den Breitbandanschlüssen zu Lasten der Verbraucher gefordert. Nun will man schnellere Verwaltungsverfahren, weniger Bürokratie sowie investitionsfreundliche und wettbewerbsorientierte Rahmenbedingungen schaffen. Dabei sind die Forderungen der Verbände mehr als Intransparent und gehen zu Lasten des Steuerzahlers.

Wie immer, geht es um das Geld. So will man von dem kürzlich beschlossenen Sondervermögen durch die Bundesländern von den 500 Milliarden Euro potenziell 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung gestellt bekommen, so die eindeutigen Forderung der TK-Branchenverbände ANGA, Bitkom, BREKO und VATM zusammen mit dem Branchenverband Bitkom.

Die Glasfaserverbände, wie Breko, Anga, Buglas und Vatm, haben in

Deutschland sich zuletzt für die Abschaltung von DSL-Anschlüssen eingesetzt, und damit für weniger Wettbewerb bei den Breitbandanschlüssen zu Lasten der Verbraucher gefordert
Glasfaserverbände fordern mehr Geld
von der Politik
-Bild: © Tarifrechner.de

Gleichzeitig gibt es aktuell offenbar Pläne der wahrscheinlichen Koalitionspartner im Bund, für die Gigabitförderung 3,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. Mehr staatliches Geld in kürzerer Zeit löst die strukturellen Probleme nicht, die den Glasfaserausbau hemmen, so die Kritik von den Verbänden.

"Aus Sicht der ausbauenden Unternehmen ist es von elementarer Bedeutung, stattdessen die Gigabitförderung langfristig, verlässlich und zielgenau ausgerichtet über die gesamte Legislaturperiode der neuen Bundesregierung hinweg in einem finanziellen Rahmen von einer Milliarde Euro Bundesmittel pro Jahr fortzuführen. Anderenfalls drohen eine deutliche Kostensteigerung und eine weitere Verzögerung der Ausbaudynamik", so in der Stellungnahme vom Branchenverband Bitkom.

Allerdings sind auch bislang 70 Prozent der bereits bewilligten Fördermittel noch nicht verbaut worden -so die Angaben der Branchenverbände-. Daher sind die geldlichen Forderung nur noch ein Ruf ins Leere, wenn man keine Tiefbauunternehmen nach Deutschland ziehen kann, die den Breitbandausbau unterstützen.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse

Die Polizei ermittelt nun gegen Personen im Kreis Plön, welche auf dem Redaktionsgelände Selbstjustiz betrieben haben. Dabei geht es um dem Straftatbestand des Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vandalismus, Diebstahl etc. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass dabei Amtsträger und Gemeindevertreter im Kreis Plön, im Amt Selent und in der Gemeinde Lammershagen involviert sind.

So hat nun die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern.

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