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Verbraucherschutz: Justizministerin Lambrecht will Smartphones mit verpflichtenden Updates

• 11.12.20 Zuletzt gab es schon Bewegung bei den Handylaufzeitverträgen, hier gab es zuletzt einen neuen Vorschlag der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, welche diese Art der Verträge auf nur noch 1 Jahr Laufzeit begrenzen will. Nun gibt es einen weiteren Vorschlag bei den Smartphones, welche verpflichtende Updates bekommen sollen. Immerhin werden Smartphones ausgeliefert, welche schon nach kurzer Zeit oder überhaupt nie ein Update bekommmen, um Sicherheitslücken zu schliessen.

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Verbraucherschutz: Justizministerin Lambrecht will Smartphones mit verpflichtenden Updates

Leut einen neuem Gesetzentwurf vom 10.Dezember, welcher in Berlin veröffentlicht wurde, sollen Smartphones ein verpflichtendes Update bekommen. Derzeit gibt es nur bei den teuren Top-Smartphones monatliche Updates. Bei älteren oder billigeren Modellen entfallen diese relevaten Sicherheits-Updates gänzlich. Damit stehen oftmals nicht nur neue Funktionen zur Verfügung, sondern Sicherheitslücken gewähren Zugriff auf das Handy und damit auf Bilder und personenbezogenen Daten.

Verbraucherschutz: Justizministerin Lambrecht will Smartphones mit verpflichtenden Updates
Justizministerin Lambrecht will Smartphones mit verpflichtenden Updates -Bildquelle: O2

"Zweck der Warenkaufrichtlinie ist es, zum ordnungsgemäßen Funktionieren des digitalen Binnenmarkts beizutragen und gleichzeitig für ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sorgen, indem gemeinsame Vorschriften insbesondere über bestimmte Anforderungen an Kaufverträge über Sachen mit digitalen Elementen zwischen Unternehmern und Verbrauchern festgelegt werden.", so das Papier.

Die neue Warenkaufrichtlinie soll dann bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden und auf Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, angewendet werden.

Auch soll es Verbesserung beim Sachmangel bei einem gekauften Produkt geben. So will die Ministerin, dass wenn bei gekauften Produkt ein Schaden auftritt, hier künftig ein Jahr statt bisher sechs Monate der Gewährleistungsfall eintritt.

Verbraucherschutz: Handy-Verträge bald nur noch mit 12 Monaten Laufzeit?

So hatte zuletzt das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf für kürzere Laufzeitverträge und bessere Kündigungsmöglichkeiten veröffentlicht. Kritik kommt dabei von vielen Seiten, vor allem dreht es sich um Handys mit Vertrag.

Der Verbraucherschutz in Deutschland wird leider allzu oft ausgehebelt, wie man es aktuell in der Corona Pandemie an den Gutscheinen für Reisen und Veranstaltungen statt Bargeld sieht. Nun hat Gustav Herzog, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, auf der Arbeitsgruppe Digitale Agenda am 27. Oktober 2020, veranstaltet vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, auf einer Panelrunde für eine kürzere Laufzeit plädiert.

"Das bietet größere Wahlfreiheit für den Verbraucher", erklärte Gustav Herzog. Herzog sitzt auch im Beirat der Bundesnetzagentur.

Mittlerweile sind in vielen europäischen Nachbarstaaten auch beim Handyvertrag Laufzeiten von einem Jahr üblich, so Gustav Herzog auf der VATM Veranstaltung.

Kritik an der Verzögerungen beim neuen Telekommunikationsgesetz (TKG)

Eine Kritikerin der Verzögerungen beim neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) ist Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeswirtschaftsministerium. Diese warf dem sozialdemokratisch geführten Justiz- und Verbraucherministerium vor, das neue Telekommunikationsgesetz zu blockieren.

"Der Referentenentwurf ist noch nicht mal im Kabinett, obwohl wir unter Zeitdruck stehen", sagte Winkelmeier-Becker. Alle Ressorts bis auf das Verbraucherministerium, seien sich einig.

Dabei kommt harsche Kritik an der Ministerin Christine Lambrecht. So kritisiert Elisabeth Winkelmeier-Becker das Menschenbild von Ministerin Christine Lambrecht, "die den Menschen nicht zutraut, sich selbst zu entscheiden". Bei Neuverträgen seien Laufzeiten von 24 Monaten wichtig, damit eine Refinanzierung erreicht werden kann. Bei Vertragsverlängerungen sollen 12 Monate ausreichen.

Laufzeiten auch von nur 3 Monaten

Auch nach dem Versäumen der Kündigungsfrist, soll dann die Laufzeit nur noch 3 Monate statt wie aktuell 1 Jahr sein. Diese Regelung würde aber auch Fitnessclub- oder Zeitungs-Abos betreffen. Diesen Vorschlag gab es in der Vergangenheit immer wieder, wurde aber bislang nicht in die Tat umgesetzt.

Smartphones mit 24 Monaten erschwinglich?

Dabei werden laut dem Branchenverband Bitkom neue Smartphones meistens im Paket mit einem Mobilfunkvertrag erworben. So haben 77 Prozent der Smartphone-Besitzer auf diese Weise ihr aktuelles Gerät gekauft. Nur jeder Fünfte hat sein Smartphone unabhängig vom Mobilfunkvertrag erstanden, so eine Umfrage des Verbandes.

"Die üblichen Mobilfunkverträge mit 24 Monaten Laufzeit machen auch Top-Smartphones für viele Menschen erschwinglich", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. Und solche Verträge sind beliebt. Drei von vier Verbrauchern ab 16 Jahren sagen: Mir ist es wichtig, den Preis für ein Smartphone in Raten über den Mobilfunkvertrag abzahlen zu können. Für mehr als jeden Zweiten ist dieses Vertragsmodell sogar notwendig, um überhaupt ein Smartphone erwerben zu können. 56 Prozent geben an, dass sie es sich nicht leisten können, den vollen Preis für ein Smartphone auf einmal zu bezahlen. Und bei 93 Prozent ist es wichtig, selbst über die Laufzeit von Mobilfunkverträgen entscheiden zu können.

Bundesjustizministerin will Handy-Verträge mit 2 Jahren Laufzeit verbieten

Laut dem neuen Gesetzesentwurf sollen Handy-Verträge in Zukunft nur noch für ein Jahr abgeschlossen werden dürfen. Wenn man die Kündigung verpasst hat, soll sich der Vertrag dann auch nur noch um drei Monate verlängern. Bislang gibt es eine weitere Laufzeit von 12 Monaten.

Wenn es nach dem Gesetzesentwurf geht, wird es auch mehr Schutz bei Werbeanrufen zum Wechsel des Strom- oder Gas-Anbieters geben. Hier soll der Betrug vermieden werden, da Kunden telefonisch vereinbarte Verträge schriftlich bestätigen müssen. So waren in der Vergangenheit mehr als 220.000 Deutsche nach einem telefonischen Anbieterwechsel unzufrieden.

"Lange Vertragslaufzeiten und in den AGB versteckte automatische Ein-Jahres-Verlängerungen sind ärgerlich und teuer", sagte die SPD-Politikerin gegenüber der Bild-Zeitung. "Betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung.".

Mittlerweile sind die Handydiscounter auch dazu übergegangen, und bieten neben Verträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten, auch Verträge mit 30 Tage Laufzeit an. So kann man dann sogar noch schneller kündigen und auch wechseln, wenn man ein passendes Angebot hat.

In der Regel werden neue Handys mit einem 24 monatigen Laufzeitvertrag gekoppelt. So vermindert man den Kaufpreis des neuen Handys. Dieser Art des Wettbewerbs hat sich besonders in Deutschland durchgesetzt. Ob es dann in Zukunft solche subventionierten Verträge geben wird, wird der Wettbewerb zeigen.

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