AKTION 736x414
Anzeige

Verbraucherzentrale begrüsst EU Gerichtsurteil gegen Google wegen Missbrauch der Marktbeherrschenden Stellung

• 11.11.21 Die Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union gegen Google. So hatte die EU-Kommission gegen Google als Suchmaschinenbetreiber ein Bussgeld in der Höhe von 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2017 verhangen, dieses wurde nun vom Gericht der Europäischen Union bestätigt.

AKTION 500x500
Anzeige

Verbraucherzentrale begrüßt EU Gerichtsurteil gegen Google wegen Missbrauch der Marktbeherrschenden Stellung

Dazu gibt es ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Wettbewerbsstrafe wegen Google Shopping.:

"Als Verbraucherschützer begrüßen wir, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die Entscheidung der EU-Kommission bestätigt. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein, denn Google hat mit dieser Geschäftspraktik den fairen Wettbewerb behindert, die Angebotsvielfalt eingeschränkt und so Verbraucherinnen und Verbrauchern geschadet. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass Suchmaschinen wie Google oder Empfehlungssysteme wie bei Amazon die relevantesten Ergebnisse anzeigen und nicht konzerneigene Dienste oder Produkte bevorzugen."

Verbraucherzentrale begrüsst EU Gerichtsurteil gegen Google wegen Missbrauch der Marktbeherrschenden Stellung
Verbraucherzentrale begrüßt EU Gerichtsurteil gegen Google
wegen Missbrauch der Marktbeherrschenden Stellung
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Und weiter: "Der Fall von Google Shopping zieht sich jetzt seit elf Jahren hin. Dass diese Prozesse zu lange dauern, ist ein Kernproblem des Wettbewerbsrechts. Hier ist schnelleres Gegensteuern gefragt. Deshalb setzt sich der vzbv dafür ein, dass großen Digitalkonzernen mit dem europäischen Digital Marktes Act umfangreiche und sofort greifende Pflichten auferlegt werden können. Diese sollen dafür sorgen, dass Google & Co. sich fair gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wettbewerbern verhalten müssen. Dazu zählt auch ein Verbot der Selbstbevorzugung, wie im Google-Shopping-Fall.".

Bei Google gilt das Gesetz des Stärkeren. Hier ist man gleichzeitig Marktplatz und Verkäufer und ist obendrein noch Schiedsrichter und Mitspieler zugleich. Daher ist es offensichtlich, dass Kunden und Verbraucher und Wettbewerber bei Google und Co. bei einem Streit schlechte Karten haben. So hatte die EU-Kommission gegen Google als Suchmaschinenbetreiber ein Bussgeld in der Höhe von 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2017 verhangen, dieses wurde nun vom Gericht der Europäischen Union bestätigt.

Gibt es bald DNS Sperren für Google?

Daher fordern Kritikern wie der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, Google am besten bei allen Behörden, Schulen, Verwaltungen und öffentlichen Plätzen mittels einer DNS Sperre zu verbannen. Diese DNS Sperren bei der Clearingstelle Bundesnetzagentur funktionieren mittlerweile sehr gut bei Portalen, welche Urheberrechtsverletzungen betreiben. Auch kann man diese DNS-Sperren im WLAN gut einrichten, so dass man auch hier auf öffentlichen Plätzen mit WLAN entsprechende Massnahmen einrichten kann.

EU Gericht: Google erleidet Schlappe wegen Missbrauch der Marktbeherrschenden Stellung bei der Suche

Daher ist laut dem EU-Gericht die Strafe in der Höhe von 2,4 Milliarden Euro berechtigt, da Google mit voller Absicht seine eigene Shopping-Suche gegenüber den Angeboten der Konkurrenz bevorzugt habe, teilte das Gericht am gestrigen Mittwoch, dem 10.November 2021 mit.

Das Gericht weist die Klage von Google gegen die Entscheidung des Feststellung der Kommission, dass Google seine beherrschende Stellung missbraucht hat, indem es seine eigene begünstigte Preisvergleichsdienste gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten hervorhob.

Mit Entscheidung vom 27. Juni 2017 stellte die Kommission fest, dass Google seine beherrschende Stellung missbraucht hatte auf dem Markt für allgemeine Online-Suchdienste in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, durch Bevorzugung seines eigenen Preisvergleichsdienstes, eines spezialisierten Suchdienstes, gegenüber der Konkurrenz Preisvergleichsdienste.

Die Kommission stellte fest, dass die Ergebnisse der Produktrecherchen mit der allgemeinen Suchmaschine von Google wurden auffälliger positioniert und angezeigt wenn die Ergebnisse von Googles eigenem Preisvergleichsdienst stammen, als wenn sie stammten von konkurrierenden Preisvergleichsdiensten.

Darüber hinaus sind die letzteren Ergebnisse, die erschienen als einfache generische Ergebnisse wurden dementsprechend im Gegensatz zu Ergebnissen aus Der Preisvergleichsdienst von Google, der dazu neigt, von Anpassungsalgorithmen in herabgestuft zu werden.

Wegen dieser Zuwiderhandlung verhängte die Kommission gegen Google eine Geldstrafe in Höhe von 2 424 495 000 Euro, davon 523 518 000 EUR gesamtschuldnerisch mit Alphabet, ihrer Muttergesellschaft. Google und Alphabet haben gegen die Entscheidung der Kommission Klage beim General erhoben Gericht der Europäischen Union.

Mit dem aktuellen Urteil weist nun das Gericht die Klage der zwei Unternehmen und hält die von der Kommission verhängte Geldbuße aufrecht.

Gegen das Urteil des EU-Gerichts kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

EU-Kommission brummt Google Rekord-Strafe von 2,42 Mrd Euro auf

Die Europäische Kommission hatte eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro gegen Google am 27.Juni 2017 verhängt, da das Unternehmen gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat. Google hat seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt, seinem Preisvergleichsdienst, einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat. Für das Bezahlen der Strafe hatte Google 30 Tage Zeit, hat aber nun Klage dagegen erhoben. Das teilte der US-Konzern teilte dieses mit, ohne weitere Details zu nennen. Auch das Gericht der Europäischen Union bestätigte der Deutschen Presse-Agentur gegenüber den Eingang der Beschwerde.

Preisvergleiche sorgen für Ersparnis beim Verbraucher
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Das Verhalten von Google stellt somit eine missbräuchliche Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung in der allgemeinen Internet-Suche dar, da es den Wettbewerb auf den Preisvergleichsmärkten behindert.

In dem Beschluß kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Google auf jedem nationalen Markt für allgemeine Internetsuche im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d. h. in allen 31 EWR-Staaten, eine beherrschende Stellung innehat.

Die Bewertung der Kommission stützt sich auf die Tatsache, dass auf die Google-Suchmaschine in allen EWR-Staaten sehr hohe Marktanteile entfallen, die meist über 90 Prozent liegen. Das Unternehmen konnte diese Position seit mindestens 2008, d. h. seit Beginn des Untersuchungszeitraums, halten.

Googles Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung

Eine marktbeherrschende Stellung an sich ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht verboten. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung, denn sie dürfen ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem von ihnen beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.

Google hat die Suchergebnisse manipuliert

Google hat seinen eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten plaziert Die Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts werden ganz oben auf der Liste der Suchergebnisse oder manchmal in einem eigenen Feld auf der rechten Seite dieser Liste angezeigt und ansprechend präsentiert, so die EU-Kommission.

Sie werden vor den Ergebnissen aufgeführt, die anhand der generischen Suchalgorithmen als relevanteste Ergebnisse ermittelt werden. Dies geschieht immer, wenn ein Verbraucher in der allgemeinen Google-Suchmaschine nach einem Produkt sucht, für das Google Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts zeigen möchte. Folglich wendet Google seine generischen Suchalgorithmen nicht auf den eigenen Preisvergleichsdienst an.

Bei konkurrierenden Preisvergleichsdiensten dagegen werden diese generischen Algorithmen für die Platzierung genutzt und bewirken auch Herabstufungen (sodass diese auf der Liste der Suchergebnisse weiter nach unten rutschen). Preisvergleichsdienste können durch mindestens zwei verschiedene Algorithmen, die 2004 bzw. 2011 erstmals angewendet wurden, herabgestuft werden. Die am besten plazierten Wettbewerber werden nachweislich im Durchschnitt erst auf Seite vier der Suchergebnisse von Google angezeigt, und andere Dienste sind sogar noch weiter unten plaziert Praktisch bedeutet das, dass die Verbraucher konkurrierende Preisvergleichsdienste nur sehr selten in den Suchergebnissen von Google zu sehen bekommen.

Geldbuße richtet sich nach der Schwere des Vergehens

Die Kommission berücksichtigte bei der Festlegung der Geldbuße die Dauer und die Schwere der Zuwiderhandlung. Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 wurde die Geldbuße auf der Grundlage der Einnahmen von Google aus seinem Preisvergleichsdienst in den betreffenden 13 Europäischen Wirtschaftsraum Staaten errechnet.

Mit dem Beschluß wird Google dazu verpflichtet, sein rechtswidriges Verhalten bezüglich seines Preisvergleichsdienstes binnen 90 Tagen abzustellen und von allen Maßnahmen abzusehen, die denselben oder einen ähnlichen Zweck bzw. dieselbe oder eine ähnliche Wirkung haben.

Google manipuliert Suchergebnisse bei Preisvergleichern

Google verwendet seine Ergebnisseiten, um entsprechende eigene Preisvergleiche anpreisen. Dabei werden sogar die Suchergebnisse manipuliert, so dass andere Preisvergleicher erst gar nicht mehr bei dem Suchergebnis auftauchen. Immerhin kann dieses jeder Nutzer zum Beispiel bei der Verwendung von Bing oder duckduckgo.com nachvollziehen.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Oster-Deal:
  • 10 GB 5G Allnet-Flat
  • 3 Freimonate
  • mtl. 6,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • Anschlusspreis sparen
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • 3 Freimonate
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • Anschlusspreis sparen
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 6,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen