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Clearingstelle Urheberrecht: Erste Internet-Seite mittels DNS-Sperre im Fokus

• 11.03.21 Die Urheberrechtsreform mit Upload-Filtern wird in grossen Teilen der Bevölkerung weiterhin abgelehnt. Einen neuen Gesetzentwurf zur Urheberrechtsreform hatte das Kabinett zuletzt beschlossen. Nun geht die neue Clearingstelle Urheberrecht online mit dem Segen der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt. Dabei hat die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) auch gleich eine DNS Sperre für eine Internet-Seite verhängt. Die neue Clearingstelle wurde erst am heutigen Donnerstag, dem 11.März 2021, der Öffentlichkeit vorgestellt.

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Clearingstelle Urheberrecht: Erste Internet-Seite mittels DNS-Sperre im Fokus

Nun sollen die Provider mittels DNS-Sperren Angebote sperren, welche systematisch gegen Urheberrechte verstoßen. Dabei gibt es die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) mit dem Segen der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt. Bei der Clearingstelle sind mitunter dabei 1&1, Mobilcom-Debitel, Telefonica, die Telekom und Vodafone Deutschland.

Clearingstelle Urheberrecht: Erste Internet-Seite mittels DNS-Sperre im Fokus
Clearingstelle Urheberrecht: Erste Internet-Seite mittels
DNS-Sperre im Fokus -Bild: pixabay

Dabei betont nun die Bundesnetzagentur, dass die Webseite S.TO Serien Stream aufgrund von urheberrechtsverletzenden Inhalten gesperrt wird. Mit einer Domain-Name-System-Sperre (DNS-Sperre) können Provider den Zugriff auf eine solche Seite für Ihre Kunden beschränken.

Urheberrechtsverletzungen im Internet Dauerbrenner

Allerdings sind die Urheberrechtsverletzungen im Internet immer ein Dauerbrenner, seit dem es das Internet geht. In diesem Fall geht es um die DNS Sperre eines Portals, welche Links auf Streamings von Serien hat. Dabei liegt der Content nicht auf dem Server. Daher funktioniert diese Internet-Seite wie ein Telefonbuch mit Adressen zu den einzelnen Serien.

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April 2017 geht es beim Streamen nicht autorisierter urheberrechtlich geschützter Angebote um eine nicht vorschriftsmäßige Handlung, dessen Folgen als Urheberrechtsverletzung zu erkennen sind. Da die Website hier aber nicht als Videospeicherdienst agiert, sondern lediglich Hyperlinks zu extern Diensten bereitstellt, weisen die Betreiber der Website jegliche Vorwürfe nicht rechtmäßiger Handlungen von sich.

Auch geht es oftmals um Online-Portale, wo die Portalbetreiber für Inhalte, die von ihren Nutzern hochgeladen werden, erst ab Kenntnisnahme haftbar gemacht werden können. Die neue Clearingstelle hebelt nun diese Maßnahme aus. Dazu reicht es, wenn das Angebote selbst als "strukturell urheberrechtsverletzende" Angebote eingestuft wird.

Ist DNS Sperre rechtswidrig?

Eine DNS-Sperre kann nur implementiert werden, wenn sie rechtmäßig ist und die Vorgaben zur Netzneutralität berücksichtigt. Letzteres zu überprüfen, ist Aufgabe der Bundesnetzagentur. Allerdings kann dann auch kein Redakteur mehr auf diese gesperrten Seiten zugreifen und recherchieren. Hier kann man von einem grundsätzlichen Eingriff bei der Recherche in das Grundrecht auf Presse- und Gewerbefreiheit reden, wenn keine Gerichte über eine Sperrung abstimmen.

Daher sind Redakteure betroffen, die Kunden von 1&1, Mobilcom-Debitel, Vodafone und der Telekom sind, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner Dipl. Inform. Martin Kopka. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, daher dürfen Urheberrechtsververletzungen durch die Gerichte verfolgt werden, und Sperren durch DNS-Server verstoßen mitunter gegen die Pressefreiheit. Ein Unrecht darf nicht mit einem anderen Unrecht abgegolten werden.", so das weitere Fazit des Chefredakteurs.

Immerhin sehen Kritiker in einer DNS Sperre auch einen Eingriff in Artikel 3 Grundgesetz Absatz 1, Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Die DNS Sperre der Clearingstelle gilt nicht für alle DNS Server in Deutschland, Europa und weltweit. Daher können versierte Nutzer die Sperre durch Austausch des DNS Eintrages bei Browser oder DSL Router austauschen. Eine einfache Online-Abfrage bei den Suchmaschinen bietet alternative DNS Server an.

Bundesnetzagentur überwacht Netzneutralität

Die Einrichtung einer DNS-Sperre ist mit den Vorgaben zur Netzneutralität nur dann vereinbar, wenn sie zur Durchsetzung von nationalen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Denn grundsätzlich gilt, dass alle Daten im Netz gleichbehandelt werden müssen und keine Inhalte gesperrt werden dürfen.

Die Bundesnetzagentur beurteilt die Empfehlung der Clearingstelle zugunsten der jeweilig beantragten DNS-Sperre im Hinblick auf die Netzneutralitätsvorgaben und übermittelt ihre Einschätzung an die Clearingstelle. Erst wenn keine Netzneutralitätsbedenken bestehen, richten die Internetzugangsanbieter eine DNS-Sperre ein. Sollte sich die Sachlage ändern oder die Betreiber von Webseiten Beschwerde einreichen, behält sich die Bundesnetzagentur eine nachträgliche Überprüfung der DNS-Sperre vor.

Die neue Clearingstelle wurde erst am heutigen Donnerstag, dem 11.März 2021, der Öffentlichkeit vorgestellt, hat aber bereits im Februar ihre erste Entscheidung getroffen, wie man auf der CUII-Website sehen kann. Serien Stream wurde schon am 22.2.2021 empfohlen, zu sperren.

EU-Urheberrechtsreform: Viel Kritik an Reform wegen Meinungsfreiheit und Internet-Plattformen

eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform. Auch Julia Reda, Leiterin des Projekts control der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und ehemalige Europaabgeordnete, kritisiert die EU-Urheberrechtsreform scharf.

Nun will die Bundesregierung das Urheberrecht mit der größten Reform seit Jahrzehnten an die digitale Welt mit Internet-Plattformen anpassen. So hatte zuletzt die Regierung einen entsprechenden Gesetzentwurf präsentiert, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.

So hat nun der eco Verband der Internetwirtschaft e.V. die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform kritisiert.

"Die auch im jüngsten Gesetzentwurf getroffenen Neuregelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger führen in Verbindung mit den zusätzlich geplanten Uploadfiltern zu einem tiefen Einschnitt in die Meinungsfreiheit und lähmen die Entwicklung von neuen sowie innovativen Plattformen in ganz Europa., so eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme.

In Bezug zum Leistungsschutzrecht warnt der eco Vorstandsvorsitzende davor, dass die Definition zu "kurzen" Artikelausschnitten, die Plattformen und Suchmaschinen aus Pressebeiträgen lizenzfrei zitieren dürfen, zu vage ausfalle.

Dabei geht Süme von langwierigen, unausweichlichen Rechtsstreitigkeiten aus. Noch dazu bezweifelt Süme, dass Aufwand und Kosten zur Durchsetzung des umstrittenen Gesetzes auch nur im Entferntesten im Verhältnis zu den dadurch für die Verlage entstehenden geringen Einkünften stehen.

Für den Verband der Internetwirtschaft ergeben sich weitere rechtliche Probleme hinsichtlich der Nachverfolgbarkeit der Beiträge. So hätten Rechteinhaber keinerlei Verpflichtung, ihre Veröffentlichungen beispielsweise mit einem maschinenlesbaren Datum zu versehen. Zudem bewertet der Verband eine Schutzfrist von bis zu drei Jahren für die jeweiligen Beiträge als zu lang und wenig praktikabel.

Bezüglich der Regeln für das Teilen von Online-Inhalten kritisiert eco zudem, dass die konsequente Umsetzung faktisch nur mit Upload-Filtern funktioniert.

Julia Reda, Leiterin des Projekts control der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und ehemalige Europaabgeordnete warnt: "Die Bundesregierung versucht auf Grundlage einer hochgradig problematischen europäischen Vorlage einen Kompromiss zu finden, der allen Betroffenen zumindest ein Stück weit entgegenkommt. Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung bemüht ist, die automatische Sperrung von legalen Inhalten zumindest teilweise zu verhindern.".

In ihrem Vorschlag stellt die Bundesregierung aber wichtige Garantien für die Meinungsfreiheit infrage. Auch sollen laut dem Regierungsentwurf Karikatur, Parodie und Pastiche nur noch dann zulässig sein, "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist". Diese Einschränkung ist in der EU-Richtlinie nicht enthalten und stellt Privatpersonen vor schwierige rechtliche Fragen, die von der Nutzung dieser Ausnahmen abschrecken werden.

Der Europäische Gerichtshof hat bereits in seinem Deckmyn-Urteil geklärt, dass es bei einer Parodie nicht auf den Umfang der Nutzung eines fremden Werks ankommt, so die Kritik weiter.

Auch Uploadfilter werden im Regierungsentwurf verschärft. Vor automatischer Sperrung geschützt sein sollen nur noch kürzeste Ausschnitte aus Texten von bis zu 160 Zeichen, nicht wie ursprünglich vorgeschlagen 1.000 Zeichen. Damit wäre selbst ein völlig legales Zitat eines einzelnen Tweets von automatischer Sperrung bedroht. Die Regelung für Video- und Audio-Ausschnitte, die erst ab 15 Sekunden automatisch gesperrt werden dürfen, ist eher geeignet, legale Nutzungen wie Zitate auch tatsächlich zu schützen.

Upload-Filter sollen Urheberrecht schützen

Die EU-Kommission hatte schon im Jahr 2016 neue Regeln vorgeschlagen, womit das Urheberrecht ans digitale Zeitalter angepasst werden sollte. Urheber und Rechteinhaber sollten für ihre Arbeit fairer bezahlt werden. Darauf können sich auch heute noch alle einigen. Strittig ist nur der Weg.

In Artikel 13 sollen Plattformen wie YouTube beim Urheberrecht stärker in die Pflicht genommen werden. Bislang müssen sie geschützte Werke von ihrer Seite löschen, sobald sie eine Beschwerde erhalten. Die neuen Regeln sehen vor, dass die Betreiber schon beim Hochladen sicherstellen müssen, dass urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen werden können.

Dies können sie nach Ansicht von Kritikern nur durch Filter erreichen, die jedes Werk mit einer Datenbank abgleichen. Gegner der Reform befürchten daher Zensur. Ferner seien die Filter fehleranfällig, sie könnten nicht zwischen erlaubter Satire, Parodie oder Zitat und tatsächlichen Urheberrechtsverstößen unterscheiden, so auch die Kritiker.

Auch die Europaabgeordnete erhalten so viele Protest-E-Mails wie nie. Knapp fünf Millionen Gegner haben eine Online-Petition unterzeichnet.

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