Verbraucherzentrale kritisiert fehlende Umsetzung des Gesetzes bei unerlaubter Telefonwerbung
• 23.07.09 Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass nun 10 Wochen nach Abstimmung im Bundesrat das neue Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung noch immer nicht in Kraft ist. Derzeit wartet das Gesetz in letzter Instanz auf die Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler.
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Seitdem die Eindämmung der Teleonwerbung beschlossene Sache ist, gingen seit Mitte Mai bei uns 10.000 Beschwerden über illegale Anrufe ein. Dies ist eine Steigerung um rund 25 Prozent.
Werbeanrufe ohne Einwilligung von potenziellen Kunden sind bereits seit längerem verboten. Gegen das unzulässige Treiben richtete das bisherige Gesetz jedoch kaum etwas aus. Mit den neuen Regeln sollen deshalb einige Schlupflöcher geschlossen werden. So sind Anrufe zu Werbezwecken künftig nur noch gestattet, wenn Verbraucher dieser Kontaktaufnahme vorher ausdrücklich und nachweislich zugestimmt haben.
Auch unzulässig zustande gekommene Verträge über Zeitungs-Abos oder Lotterie- und Wettdienstleistungen können nun innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung widerrufen werden. Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer werden demnächst untersagt.
Das Verbergen der Rufnummer kann mit 10.000 Euro und weitere Verstöße können ogar mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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