Verbraucherzentrale: Dt.Telekom muss WM-Gewinnspiel stoppen
• 28.03.06 Laut der Verbraucherzentrale muss die Deutsche Telekom AG nun ein Gewinnspiel stoppen, mit dem den Teilnehmern das Einverständnis zur Datenweitergabe und für Marketingmaßnahmen entlockt wird.Den Stopp hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durch eine
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Laut Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv, sollte die Aktion den Austausch von Kundendaten zwischen allen Unternehmen der Telekom Gruppe und deren Nutzung zu Werbezwecken ermöglichen.
Bereits in der vergangenen Woche hatte der vzbv T-Mobile wegen unzumutbarer Belästigung und unlauteren Wettbewerbs abgemahnt. So hatte T-Mobile behauptet, ein Einverständnis zur Datenweitergabe durch telefonische Kontaktaufnahme eingeholt zu haben und daraufhin den Verbrauchern Bestätigungsschreiben darüber zugesandt. Die betroffenen Verbraucher hingegen schildern in ihren Beschwerdeschreiben, dass es gar keinen Anruf gegeben habe beziehungsweise in dem Telefonat über andere Dinge, etwa Datenabgleich wegen eines Computerabsturzes, gesprochen worden sei.
Im September 2005 hatte der vzbv die Telekom wegen untergeschobener Verträge vor dem Landgericht Bonn verklagt. Eine Entscheidung steht noch aus.
Der vzbv ist verwundert über die sich in den Beratungsstellen und beim Bundesverband häufenden Beschwerden über aggressive Werbemethoden der Telekom.
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