Verbraucherzentrale: Kostenlose Call-by-Call Gespräche bei Verletzung der Tarifansagepflicht
• 13.08.12 Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz sollte eigentlich ab dem 1.März eine Tarifansage verlangt werden. Dieses Gesetz ist aber durch den Widerspruch von Tele2 verzögert. Das Bundesverfassungsgericht hat daher aufgrund einer Eilentscheidung von Tele2 die Ansagepflicht auf den 1.August verschoben.
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Auch weisst die Verbraucherzentrale auf Vertipper bei den Sparvorwahlen hin. Nutzer sollten penibel darauf achten, sich nicht zu vertippen, damit man nicht beim falschen Anbieter landet. Bei der Ansage vor Gesprächsbeginn sollte der Nutzer dann auch genau hinhören, ob die genannten Preise stimmen. Bei Abweichungen oder Fehlen der Preisansage sollte das Gespräch besser beendet und die Vorwahl eines anderen Anbieters gewählt werden.
Auch sollten die Verbraucher die Telefonrechnung überprüfen. In seltenen Fällen werden die aufgeführten Gespräche anderes als bei der Preisansage berechnet. Der Rechnungsposten kann binnen acht Wochen gegenüber dem betroffenen Call-by-Call-Anbieter beanstandet werden. Im Streitfall muss dieser beweisen, dass er den Vorwahlpreis korrekt angesagt hat, so die Verbraucherschützer.
Die Verbraucherzentrale hilft im Streitfall mit kostenlosen Musterschreiben in den Verbraucherzentralen. Infos zu Rechnungsreklamationen gibt es auch im Internet unter www.vz-nrw.de/call-by-call
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