Vorratsdatenspeicherung tritt heute in Kraft --SMS Inhalte werden gespeichert
• 18.12.15 Die Vorratsdatenspeicherung haben die Abgeordneten im Oktober mit einer Mehrheit im Bundestag und Bundesrat beschlossen. Dabei gab es doch im schon Vorfeld erhebliche Kritik und im April letzten Jahres hatte das EU-Gericht die EU Richtlinie der Vorratsdatenspeicherung gekippt. Zuvor wurde schon das Bundesverfassungsgericht am 02.März 2010 in Deutschland tätig und hatte das
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Daten werden 10 Wochen lang gespeichert
Die neue Regelung sieht nun kürzere Speicherzeiten von 10 Wochen vor, ferner muß dieses mal immer ein Richter den Zugang zu den Daten gewähren. Ferner sollen Standortdaten von Mobilfunknetze vier Wochen lang gespeichert werden. Damit will der Bundesjustizminister Heiko Maas die neue Vorratsdatenspeicherung Rechtskonform machen.Das neue Gesetz soll 36 Monate nach der Einführung evaluiert werden. Immerhin haben im Oktober 404 Abgeordnete für das Gesetz gestimmt und 148 dagegen und 7 Abgeordnete haben sich enthalten.
Provider müssen wieder die IP-Adressen speichern
Damit müssen aber die Provider und Anbieter von Internet-Telefonie laut dem neuen Paragraph 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) die IP-Adressen speichern. Kritiker sehen hier eine Totalüberwachung und sprechen von einem "Internet-Nutzungsprotokoll", der auch für besuchte Internet-Seiten entsteht. Allerdings werden keine aufgerufenen Adressen in Form von URLs gespeichert. Dieses ist auch nicht nötig, da die IP Adressen in der Regel bei den Internet-Diensten gespeichert werden. Damit wird der Surfer gläzern.Auch werden weiterhin die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Anwälten, Ärzten oder Journalisten erhoben. Dieses stellt eine grundrechtswidrige Totalüberwachung dar. Diese Daten dürfen nur nicht später verwendet werden. Aber die anlasslose Speicherung der Verkehrsdaten stellt nun mal einen Verstoß gegen das Grundgesetz laut den Verfassungsrichtern dar.
Der EU-Gerichtshof kam damals zu dem Ergebnis, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlaß der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten wusste.
Hierzu führt der Gerichtshof aus, dass angesichts der besonderen Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und des Ausmaßes und der Schwere des mit der Richtlinie verbundenen Eingriffs in dieses Recht der Gestaltungsspielraum des Unionsgesetzgebers eingeschränkt ist, so dass die Richtlinie einer strikten Kontrolle unterliegt.
Zuvor hatte der EU-Generalanwalt Villalon in seinem Gutachten festgestellt, dass die EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 die Grundrechte auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens verletzt. Daher ist der Eingriff in die bürgerlichen Grundrechte nur durch eine eindeutige gesetzliche Regelung eines Landes möglich. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aber schränke das Recht der EU-Bürger auf Privatsphäre grundlegend ein und ist daher nicht mehr verhältnismäßig.
Gegen die jetzige Vorratsdatenspeicherung in Deutschland spricht, dass die anlasslose Speicherung vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig betrachtet wurde. Damit liegen das deutsche Bundesverfassungsgericht, das EU-Gericht und der EU Generalanwalt auf einer Linie. In Deutschland ist eigentlich nach der aktuellen Rechtsprechung kein Platz mehr für eine anlasslose Überwachung durch den Staat, allerdings gibt es keine Regel ohne Ausnahme.
Ob die Abgeordneten dabei auch gewußt haben, dass die SMS Inhalte mitgespeichert werden?. Immerhin sollten nur die Verbindungsdaten gespeichert werden. Aber aus technischen Gründen ist dieses bei den SMS Nachrichten nicht möglich, hier werden auch die Textinhalte gespeichert und sind damit für die Behörden und Ermittler sichtbar.
SMS Inhalte bei Vodafone, Telekom und Telefonica mitgespeichert
Laut dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sollen keine Inhalte gespeichert werden. Bei der Telekom, Vodafone und Telefonica (02 Netz Betreiber) ist die Speicherung der Verbindungsdaten nur mit der Speicherung des gesamten SMS-Inhalts möglich. Damit werden also wesentliche Punkte des neuen Gesetzes durch die technische Realisierung unterlaufen.Das die Speicherung des SMS Inhaltes erfolgt, darauf hat die Süddeutsche Zeitung hingewiesen. Aber es kommt sogar noch dicker!.
Laut dem Zeitungsbericht ist das technische Problem bekannt, und wurde bislang vor der Öffentlichkeit verheimlicht. Wohl auch vor den 404 Bundestagsabgeordneten. Immerhin hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte die führenden Anbieter Vodafone, Telekom und Telefónica schon vor zwei Jahren dazu aufgefordert, ein Filtersystem zu erschaffen. Der Schriftverkehr liegt der Zeitung vor.
Besonders dreist, in seinem Tätigkeitsbericht hat der Datenschützer sogar Beanstandungen gegen Vodafone und Telefónica ausgesprochen. Aber der Tätigkeitsbericht wurden wohl von den Machern des Gesetzes nicht gelesen, oder man wollte über den Inhalt nichts wissen. Immerhin sind die Beanstandungen durch die Datenschützer bisher ohne Erfolg geblieben, die Trennung der Daten sei bis heute technisch unmöglich, wie Telefónica der Süddeutschen Zeitung bestätigte.
Die Kritiker werden nun vor dem Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco beklagt die Vorratsdatenspeicherung als netzpolitische Fehlentscheidung. Auch die Journalistenverbände sind gegen das Gesetz. So wird in einer gemeinsamen Erklärung vom Deutschen Journalistenverband, die Deutsche Journalistenunion, der Bundesverband der Zeitungsverleger, die Verband der Zeitschriftenverleger und die ARD, erklärt, dass das Gesetz den Informantenschutz unterlaufe.
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