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XXL-Tarif vom Gericht erlaubt

• 12.06.2000 Der neue Telekom Tarif XXL-Tarif wurde am Freitag, dem 9.06., vom Obersten Verwaltungsgericht Münster genehmigt und hat damit den Einspruch von seiten der dt.Telekom gegen das Gerichtsurteil vom Verwaltungsricht Köln stattgegeben.

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Der Mitkonkurrent AOL hatte gegen den XXL-Tarif der dt.Telekom beim Verwaltungsricht Köln geklagt. AOL Deutschland führte bei der Klage eine Benachteiligung des eigenen Online-Dienstes an und eine Bevorzugung der Telekom-Tochter T-Online.

Damit darf nun die dt.Telekom den XXL-Tarif ihren Kunden weiter anbieten. Mittels diesem Tarif können ISDN-Kunden gegen einen monatlichen Aufpreis von 15,-DM an Sonntagen kostenlose nationale Ferngespräche führen, und falls auch der Internet-Anschluß bei der dt.Telekom angemeldet ist, auch kostenlos an Sonntagen surfen.


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