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Billiger Telefonieren: Erste Anbieter setzen Tarifansagepflicht um

• 27.03.12 Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz sollte eigentlich ab dem 1.März eine Tarifansage verlangt werden. Dieses Gesetz ist aber noch nicht vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden. Durch die Neuwahl des Bundespräsidenten wurde diese hinausgezögert. Damit herrschte eigentlich in diesem Monat Verunsicherung in der Branche.

Dr.Sim
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Mittlerweile haben nun einige Anbieter schon eine Tarifansage in diesem Monat geschaltet, um der gesetzlichen Tarifansagepflicht nachzukommen. Sicherlich wird es bei fehlenden Preisangaben bzw. Tarifansagen bei der Bundesnetzagentur zu Schlichtungen kommen. Denn jeder Verbraucher hat einen Rechtsanspruch ab dem 1.März auf Tarifansage. Daher gilt grundsätzliche die Frage, ob der Call-by-Call Kunde die Tarife bezahlen muss, wo keine Tarifansage im Monat März geschaltet war.

Neu im Monat März mit Tarifansage beim Inland, Ausland und Handygespräche ist 010013 hinzugekommen. Nur Tarifansagen beim Inland und bei den nationalen Mobilfunknetzen hat 010057, 010058, 01037 und 01042 freigeschaltet.

Prinzipiell würden wir allen Verbrauchern empfehlen, welche keine Tarifansage im Monat März bei den Telefonaten hörten und die sich abgezockt fühlen, die Schlichtungsstelle bei der Bundesnetzagentur anzurufen. Denn das Gesetz gilt für alle Call-by-Call Telefonanbieter seit dem 1.März, und da die Call-by-Call Anbieter immer mit schnellen Tarifwechseln die Kunden verärgert haben, sollten Kunden sich nun wehren.

Oftmals nutzen Call-by-Call Nutzer günstige Einwahlnummern und vertippen sich dabei. Dabei landet man oftmals auf eine teure Leitung. Als Beispiel dient zum Beispiel die Einwahlnummer Easybell mit der Einwahlnummer 010010. Teilweise wurden im Monat März Handygespräche von Easybell mit 3,9 Ct/Min und einer kostenlosen Tarifansage abgerechnet. Sollte keine Tarifansage zu hören sein, besteht auch die Gefahr 01010 getippt zu haben, welche mit 1,99 Euro/Min erheblich teurer ist. Daher kosten 10 Minuten Handygespräch statt 39 Cent teure 19,90 Euro. Die Bundesnetzagentur wäre daher auch gesetzlich in der Lage, wegen Verstosses der Tarifansagepflicht ein Inkassoverbot gegen Anbieter zu verhängen.


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