Telekom mit Routerzwang --Bundesnetzagentur nimmt Ermittlungen auf
• 30.04.12 Nach dem wir letzte Woche schon über die Telekom DSL Speedport Router
mit Sicherheitslücken berichtet haben, geht es nun im Rahmen eines
Ermittlungsverfahren durch die Bundesnetzagentur gegen die Telekom um einen
Router-Zwang. Immerhin können die Telefonkunden ihre Telefon-Anlagen laut dem
Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen selbst
bestimmen. Dabei stehen dann erneut die Speedport Router mit aktuelle WLAN-Sicherheitslücke wieder im Visier der Ermittler.
Als Grundlage der Ermittlungen durch die Bundesnetzagentur dient ein
Schreiben, welches an die Vertriebspartner gerichtet ist. Darin stellt die
Telekom klar, dass der Kunde zu einem entsprechenden DSL-Vertrag den passenden
Router bestellen muss oder der Router muss schon im Besitz des Kunden
sein. Ansonsten dürften nur Standard- oder ISDN Anschlüsse dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
Wir können vom Online Portal Tarifrechner.de können auch feststellen, dass
dieser Routerzwang auch gerne von anderen Telekommunikationsanbietern gepflegt
wird. Wenn Kunden versuchen eine Anbieter Telefonanlage zum Beispiel durch
eine technisch überlegenere Fritz!Box zu ersetzen, hört der Kunde oftmals die
Ausrede, dass es nur zur eigenen Sicherheit dient. Wie es mitunter um
Sicherheit von Anbieter Anlagen bestellt ist, zeigt die aktuelle Sicherheitslücke bei den Speedport Routern.
Immerhin haben nun die Kunden die Bundesnetzagentur im Rücken, wenn der
Telefon-Provider sich weigert eine Umstellung zum Beispiel auf eine Fritz!Box
durchzuführen. Uns sind dabei in den vergangenen Jahren mehrere Provider bzgl
eigenen DSL-Router aufgefallen. Zum Beispiel kann bei Vodafone die Easybox,
welche hier als DSL-Router dient, nicht ohne weiteres gegen eine Fritz!Box
ausgetauscht werden. Sollten Kunden beim Telefon-Provider mit der Nachfrage
nach dem eigenen Router abblitzen und der Hinweis auf die Gesetzeslage hat
kein Erfolg, können Kunden dann die Bundesnetzagentur einschalten. Als
Grundlage der Forderung dient das Gesetz über Funkanlagen und
Telekommunikationseinrichtungen, wonach Verbraucher ihre Endgeräte selber
bestimmen können.
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