Gericht befindetet Facebooks Freundeanfragen für rechtswidrig
• 07.03.12 Das Landgericht Berlin hat über eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände zu entscheiden. Dabei ging es um die Freundeanfragen bei Facebook. Die Verbraucherschützer befanden die Anfragen an Freunde ohne Einwilligung einen Verstoss gegen den Datenschutz.
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Nach Auffassung des Landgerichts sind die entsprechende Werbepraxis von Facebook und die verwendeten Klauseln mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vereinbar.
Eine ausführliche Begründung gibt es dann erst vom Langericht Berlin, wenn den Prozessparteien die Entscheidungsgründe zugestellt worden sind.
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