Leistungsschutzrechte wurden vom Bundesrat abgesegnet
• 22.03.13 Die Stellungnahmen mehrerer Sachverständiger im Vorfeld bei den Stellungnahmen zu den Leistungsschutzrechten haben bestätigt, dass das Leistungsschutzrecht weder rechtlich noch ökonomisch notwendig sind. Kritiker werfen dem Gesetzesvorhaben sogar verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken vorgeworfen.
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Schon jetzt habe die entstandene Rechtsunsicherheit schädliche Auswirkung auf das Wachstum bei der Internet-Wirtschaft hervorgerufen. Mittlerweile haben mehrere deutsche Online-Dienste ihr Angebot bereits eingestellt oder eingeschränkt.
Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Presseverleger das Recht erhalten sollen, News-Aggregatoren die bislang freie Nutzung von Textbestandteilen aus Artikeln zu verbieten. Kleinste Textausschnitte dürften zwar nun weiterhin lizenzfrei verwendet werden, so der Verband weiter. Allerdings gibt es auch Unklarheiten, die wohl nur vor Gericht geklärt werden. Unklar zum Beispiel, wie lang Textauszüge sein dürfen.
Im Gegenzug stellen die Gegner klar, dass die Gerichte und Anwälte erstmal das sagen haben, da die Definition von kleinen Textpassagen wieder durch die Gerichtsinstanzen geboxt werden muss.
Der Branchenverband BITKOM kritisiert daher das verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverlage erneut. "Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Regierungskoalition habe sich in dieser Frage leider weitgehend erkenntnisresistent gezeigt. "Die Internetwirtschaft, die Internetnutzer und selbst viele Journalistenverbände lehnen das Leistungsschutzrecht aus guten Gründen ab."
Ein Rechtsgutachten von der Humboldt Universität Berlin, kommt zu dem Ergebnis, dass das geplanten Leistungsschutzrecht als verfassungswidrig einzustufen ist. Die Internet-Nutzer und Betreiber von Online-Portalen werden in ihrem Recht auf Informationsfreiheit eingeschränkt. Bei den Unternehmern wird zudem die Berufsfreiheit beeinträchtigt. Zudem enteignet das Leistungsschutzrecht Journalisten. Sie behalten zwar das Urheberrecht an ihren Texten, können dieses jedoch nicht mehr frei nutzen, da die Presseverlage vergleichbare Rechte an denselben Texten erhalten, so die Mitarbeiter am Rechtsgutachten Prof. Dr. Alexander Blankenagel und Prof. Dr. Wolfgang Spoerr von der Humboldt Universität Berlin.
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