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Telekom stoppt Abrechnungen bei Gewinnspieleintragsdiensten

• 22.02.11 Bei der Firma telemox wurde schon das Abrechnungsverbot von der Bundesnetzagentur erlassen, weil die Firma zweifelhafte Gewinnspiele über die Telefonrechnung der Telekom abrechnete. Nun hat die Telekom auch mittels einer gerichtlicher Verfügung beim Landgericht Bonn gegen telomax reagiert, und der Firma verboten, über die Telekom Abrechnungen zu erstellen. Dabei wird die
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Telekom den Abrechnungsvertrag mit telomax auch fristlos kündigen. Das Unternehmen kann gegen diese Verfügung aber noch Rechtsmittel einlegen.

Hintergrund des Rechtstreits sind zahlreiche Beschwerden von Kunden, die Forderungen von telomax auf ihrer Telefonrechnung nicht nachvollziehen konnten. Die Telekom wird den Abrechnungsvertrag mit telomax fristlos kündigen. Telekom-Kunden erhalten damit keine weiteren Forderungen dieses Unternehmens mehr auf ihrer Telefonrechnung.

Die Telekom ist vertraglich verpflichtet, Leistungen Dritter über ihre Telefonrechnungen abzurechnen. Basis dafür ist das Telekommunikationsgesetz. Der Deutschland-Chef der Telekom Niek Jan van Damme betont, dass die Telekom keine Geschäftsmodelle duldet, bei denen sich Kunden über die Rechnung betrogen fühlen. Der Konzern kann Leistungen Dritter nicht prüfen. Es gibt dafür auch keine gesetzliche Grundlage. Aufgrund der Vielzahl von Kundenbeschwerden hatte die Telekom telomax aber bereits im vergangenen Jahr abgemahnt. Nachdem Kunden inzwischen eidesstattlich versichert haben, keinen Vertrag mit telomax eingegangen zu sein, konnte die Telekom eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen und hat somit eine Grundlage, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Dezember ein so genanntes Fakturierungsverbot für Leistungen von telomax erlassen. Dieses bezog sich allerdings nur auf bestimmte Artikelleistungsnummern, die telomax damals für die Abrechnung ihrer Leistungen genutzt hatte. Die Firma änderte daraufhin einfach die Artikelleistungsnummern und ließ die gleichen Leistungen weiterhin abrechnen. Vorsorglich wurden dann für 45 weitere Produkt-IDs bzw. Leistungsnummern ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot von der Bundesnetzagentur ausgesprochen. Hier liegt anhand der Produkttexte der Rückschluss nah, dass sie für die Abrechnung der genannten Entgelte verwendet werden könnten. Dieses Verbot gilt ab dem 11. Februar 2011.

Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die von der telomax GmbH in Rechnung gestellte Produkt-ID, sollte der Verbraucher zunächst bei seinem jeweiligen Telefonanbieter die Produkt-ID erfragen, um zu prüfen, ob das ausgesprochene Verbot auch die ihm berechnete Leistung betrifft.

Die Bundesnetzagentur bittet die Verbraucher auch weiterhin, sie über derartige Forderungen zu informieren. Es ist nicht auszuschließen, dass Entgelte für diese Eintragsdienste in vergleichbarer Form geltend gemacht werden.

Auch im Mobilfunk setzt sich die Deutsche Telekom für mehr Verbraucherschutz ein. Der Konzern hatte die Diensteanbieter bereits im vergangenen Jahr vertraglich verpflichtet, die Kunden auch im mobilen Internet über die Konditionen von so genannten Mehrwertdiensten transparent zu informieren. Bei Abonnements muss eine zweifache aktive Zustimmung des Kunden erfolgen. Damit wird verhindert, dass Nutzer etwa nur durch einen einfachen Klick auf ein Werbebanner Dienstleistungen kaufen. Halten sich Diensteanbieter nicht an diese Vereinbarung, kann die Telekom den Abrechnungsvertrag kündigen.


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