AKTION 736x414
Anzeige

Bestandsdatenabfrage Telekommunikation: Fachleute kritisieren Bestandsdatenabfrage

• 26.01.21 Die Bundesregierung hatte schon gegen Jahresende drei Gesetzesentwürfe durch das Parlament geboxt. Dabei hatte die Bundesregierung auch wieder neue Baustellen bei der Vorratsdatenspeicherung und bei der Überwachung von Messenger und E-Mail Diensten aufgemacht und das trotz laufender Verfassungsbeschwerde. Nun hat die aktuelle Bestandsdatenauskunft in der Telekommunikation nicht die Zustimmung aller Sachverständigen gefunden.

AKTION 500x500
Anzeige

Bestandsdatenabfrage Telekommunikation: Fachleute kritisieren Bestandsdatenabfrage

In der gestrigen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat, am Montag dem 25. Januar 2021, ging es um den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen "zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunftw an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020".

Bestandsdatenabfrage Telekommunikation: Fachleute kritisieren Bestandsdatenabfrage
Bestandsdatenabfrage Telekommunikation: Fachleute kritisieren
Bestandsdatenabfrage -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umsetzen. Die inhaltlich mit den für verfassungswidrig erklärten Normen übereinstimmenden Vorschriften des Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sollen geändert werden.

Betroffen sind die Übermittlungsbefugnisse des Paragrafen 15a des Telemediengesetzes (TMG) und die Übermittlungsregelung für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen des Paragrafen 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

So ist von Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz der Ansicht, dass der Gesetzentwurf im Wesentlichen die Mängel des geltenden Telekommunikationsrechts und des Fachrechts der Sicherheitsbehörden, die das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt hat, behebt.

Gleichwohl stünden einige der vorgesehenen Regelungen mit höherrangigem Recht nicht in Einklang. So trage der Gesetzentwurf der spezifischen Sensibilität von Telemediendaten nur unzureichend Rechnung. Zum anderen verfehle die gesetzliche Erlaubnis zur Auflösung dynamischer IP-Adressen unter Verwendung bevorrateter Telekommunikations-Verkehrsdaten EU-rechtliche Anforderungen.

Der Rechtsanwalt Jonas Breyer bedauerte, dass der Gesetzentwurf die Mängel, die das Bundesverfassungsgericht genannt habe, leider nur teilweise beseitige. Er fürchte, dass es zu einer weiteren Entscheidung kommen werde. Er unterstrich, dass die Abfrage von Bestandsdaten von hoher Bedeutung sei, weil die Anonymität der Telekommunikation damit durchbrochen werde. Die Daten lägen im Umfeld besonders geschützter Informationen.

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kritisiert Unzulänglichkeit

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Professor Ulrich Kelber, kritisierte insgesamt die Unzulänglichkeit der nachrichtendienstlichen Gesetzgebung, hinsichtlich derer er wiederholt eine umfassende Gesamtreform angemahnt habe. Das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber inzwischen zum Recht der Nachrichtendienste eine lange Aufgabenliste zugewiesen. Es wäre nach seiner Meinung geboten, diese endlich konsequent abzuarbeiten statt mit einzelnen Reparaturgesetzen zu agieren.

Prof. Dr. Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung meinte, eine Rechtsanwendung, die zugleich praktikabel und grundrechtsschonend sein soll, erscheine auf der Grundlage der beabsichtigten Regelungen kaum möglich.

Präsident des Bundeskriminalamts befürwortet Gesetzentwurf

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, betont, dass der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Rahmen für manuelle Bestandsdatenabfragen durch das BKA im Gesetzentwurf deutlich erkennbar und für die praktische Anwendung handlungs- und rechtssicher formuliert sei. Die bislang dem BKA zur Verfügung stehenden Möglichkeiten manueller Bestandsdatenauskünfte könnten daher im Kern auch mit der künftigen Neuregelung wahrgenommen werden.

Allerdings gibt es bei der Bestandsdatenauskunft nur dann einen Nutzen, wenn der Anbieter auch die Kundendaten gespeichert hat, um hieraus Auskunft erteilen zu können. Dies gelte insbesondere für dynamische IP-Adressen.

Uni-Experte: Der Gesetzentwurf genügt den Anforderungen

Nach Ansicht von Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg genügt der Gesetzentwurf in wesentlichen Zügen genau den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat.

Mit Blick auf weiter drohende Verfahren versuche der Gesetzgeber, die Vorgaben kleinteilig umzusetzen. Es sei nötig, sich grundsätzliche Gedanken über eine neue Architektur der Sicherheitsbefugnisse in Deutschland zu machen.

Bundesverfassungsgericht erklärt den Paragrafen 113 des TKG für Verfassungswidrig

Mit seinem Beschluss vom 27. Mai 2020 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts den Paragrafen 113 des TKG und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzten die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Geändert werden sollen darüber hinaus die polizeilichen Abrufregelungen des Bundespolizeigesetzes, des Bundeskriminalamtgesetzes, des Zollfahndungsdienstgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, die nachrichtendienstlichen Abrufregelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst und des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst sowie der Paragraf 100j der Strafprozessordnung.

Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen.

Dabei werden personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen, sogenannte Bestandsdaten. Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten, sogenannte Verkehrsdaten, oder den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Preistipp:
  • 5GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 7,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen