Bundesnetzagentur Desaster: Eigenmächtige Vergabe von Frequenzen an die Bundeswehr
• 13.08.24 Die Rundfunk- und Mobilfunk-Frequenzen sind in Deutschland ein hoheitliches Gut. Deswegen gibt es viele Kontrollstrukturen und auch aufwendige Vergabe Szenarien bei der Frequenzvergabe. Ganz anderes sah es wohl bei der Unterstützung für das Militär durch die Bundesnetzagentur aus. Daher gibt es scharfe Kritik von der Rundfunkkommission bei der eigenmächtigen Vergabe der Rundfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur.
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Bundesnetzagentur Desaster: Eigenmächtige Vergabe von Frequenzen an die Bundeswehr
Die Situation um die eigenmächtige Vergabe von Frequenzen durch die Bundesnetzagentur an das Militär hat für einige Diskussionen gesorgt. Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, hat kritisiert, dass die Bundesnetzagentur Frequenzen im unteren TV-Bereich ohne Absprache der Bundeswehr zugeteilt hatte.
Bundesnetzagentur Desaster: Eigenmächtige Vergabe von Frequenzen an die Bundeswehr -Bild: © tarifrechner.de |
Trotz einer eindeutigen Absprache bei einem Spitzengespräch der Staatssekretäre Mitte Juni, dass die Frage der militärischen Mitnutzung des TV-UHF-Bandes nicht entscheidungsreif sei, wurden Frequenzen testweise an die Bundeswehr übergeben.
Die Bundeswehr möchte im Frequenzbereich 470 bis 694 MHz (TV-UHF-Band) einen Anteil von 25 Prozent dauerhaft nutzen. Das NATO-Frequenzband bei 225 bis 400 MHz sei nicht mehr ausreichend. So hatte die Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) entschieden, dass der Rundfunk im Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz alleiniger Primärnutzer bleibt.
In Schreiben an Chefregulierer Klaus Müller kritisiert die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, Heike Raab (SPD), ein eigenmächtiges Vorpreschen der Regulierungsbehörde. Es gebe zudem Fehler beim gewählten Verfahren. "Das Telekommunikationsgesetz (TKG) erfordere es, die zuständige Landesbehörde an einer solchen Zuteilung zu beteiligen" so Heike Raab (SPD).
Die erteilten Versuchsfunkzuteilungen wurden als "rechtswidrig" bezeichnet, und es wird erwartet, dass sie nicht vollzogen werden.
Diese Vorgänge haben zu Irritationen bei den Staatssekretären und der Rundfunkkommission geführt, da die Frequenzen auch für DVB-T2 und Funkmikrofone genutzt werden und eine Beteiligung der zuständigen Landesbehörden erforderlich wäre.
Die Bundesnetzagentur hat Fehler eingeräumt und bedauert, dass sie aufgrund einer Fehlinterpretation der telekommunikationsrechtlichen Vorschriften gegenüber der Bundeswehr die entsprechenden Gestattungen bereits ausgesprochen hat.
Warum ist das TV-UHF-Band wichtig
Das TV-UHF-Band ist für die Bundeswehr aus mehreren Gründen wichtig:-
• Frequenzbedarf: Die Bundeswehr benötigt ein bedarfsgerechtes Frequenzspektrum von nicht weniger als fünf Funkkanälen mit einer Bandbreite von jeweils 8 MHz im Bereich von 470 bis 694 MHz1. Dieser Bereich wird als unvermeidbarer, dauerhafter Frequenzbedarf des Militärs angesehen.
• NATO-Frequenzband: Das bisherige NATO-Frequenzband bei 225 bis 400 MHz wird als nicht mehr ausreichend betrachtet2. Die Bundeswehr möchte daher einen Anteil von 25 Prozent des TV-UHF-Bandes dauerhaft nutzen.
• Kommunikation und Koordination: Das UHF-Band ist entscheidend für die Kommunikation und Koordination militärischer Operationen. Es ermöglicht eine zuverlässige Übertragung über größere Entfernungen und ist weniger anfällig für Interferenzen.
• Technologische Anforderungen: Moderne militärische Ausrüstung und Operationen erfordern zunehmend breitere Frequenzbänder, um effektiv zu funktionieren. Das TV-UHF-Band bietet die notwendige Kapazität für diese Anforderungen.
Das TV-UHF-Band zwischen 470 und 694 MHz wird von verschiedenen Nutzern geteilt. So gibt es den Terrestrischen Rundfunk. Dieser Bereich ist primär dem Antennenfernsehen DVB-T2 zugeordnet. Dann gibt es Programme Making and Special Events (PMSE). Zu den Nutzern gehören auch die Kulturfrequenzen oder PMSE der Veranstaltungstechnik mit drahtlosen Mikrofonen und In-Ear-Monitoren.
Dann gibt es noch die bekannten Rundfunk- und Kulturfrequenzen. Das Band wird auch für drahtlose Produktionsmittel wie Funkmikrofone genutzt, weshalb man von "Rundfunk- und Kulturfrequenzen" spricht.
Die Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) hatte entschieden, dass der Rundfunk im Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz alleiniger Primärnutzer bleibt. Die drahtlosen Mikrofone verfügen über eine eigene sekundäre Frequenzzuweisung in nunmehr 88 Ländern.
Mobilfunkzuweisungen erfolgten für einzelne Staaten lediglich in Fußnoten zum Haupttext. Diese Zuweisungen sind wichtig, um die Interessen und Bedürfnisse aller Nutzer zu berücksichtigen und eine effiziente und störungsfreie Nutzung des Frequenzbandes zu gewährleisten.
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