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Bundesnetzagentur ermöglicht Verbrauchern neue DSL Messungen durchzuführen

• 25.07.13 Die Bundesnetzagentur hatte im letzten Jahr eine bundesweite DSL Messungen bei den Leitungen der Kunden durchgeführt, um die Datenraten zu ermitteln, die die Verbraucher tatsächlich haben. Denn die Angaben im Vertrag bei der Datenrate mit der tatsächlichen DSL Leistung kann schon mal erheblich variieren.

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Bis zum Jahresende läßt sich nun auf der Internetseite www.initiative-netzqualitaet.de die genaue Datenrate des jeweiligen Anschlusses bestimmen. Die Ergebnisse der Messungen fließen in eine zweite Studie zur Dienstequalität von Internetzugängen in Deutschland ein.

"Die Ergebnisse der damaligen Messungen haben die Vielzahl der Kundenbeschwerden über Abweichungen zwischen der vertraglich vereinbarten und der tatsächlichen Bandbreite bestätigt. Über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg haben die teilnehmenden Nutzer oft nicht die Bandbreite gemessen, die ihnen als maximal mögliche Bandbreite von ihrem Anbieter in Aussicht gestellt wurde", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Auch die zweite Messstudie untersucht die tatsächlich erreichte Datenübertragungsrate von der im Vertrag angegebenen Bandbreite abweicht. Dabei werden auch verschiedene Technologien und regionale Unterschiede betrachtet. Die Bundesnetzagentur erhofft sich von den erneuten Messungen Rückschlüsse auf mögliche Verbesserungen seit dem vergangenen Jahr.

Um die Situation für Nutzer von Breitbandanschlüssen zu verbessern, hat die Bundesnetzagentur im Mai bereits Eckpunkte zur Förderung der Transparenz veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur will, dass der Endkunde in einem Kundeninformationsblatt schnell und verständlich über die vertraglich angebotene minimale und maximale Datenübertragungsrate seines Anschlusses informiert wird.

Ferner sollen die Anbieter nach der Schaltung eines Anschlusses die tatsächlich vor Ort verfügbare Datenübertragungsrate nachmessen und das Ergebnis dem Endkunden mitteilen. Bei Abweichungen der vertraglich vereinbarten von der tatsächlichen Datenübertragungsrate sollten die Anbieter über mögliche Entschädigungs- und Erstattungsansprüche oder Sonderkündigungsrechte informieren.

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