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Bundesnetzagentur mit Anhörung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten

• 13.04.17 Nachdem wir letzte Woche schon über die neuen Pläne der Bundesnetzagentur berichtet haben -bei einem langsamen Internet-Zugang Bussgelder zur verhängen -- wird die Idee nun realer. Wenn es um das schnelle Surfen im Internet geht, geben die Provider immer den maximalen Highspeed an. Allerdings wird der maximale Speed von weniger als 25 Prozent der Nutzer im Festnetz erreicht, so die Bundesnetzagentur bei ihrem ersten Breitbandbericht.

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Bußgelder beim langsamen Internet

Die Bundesnetzagentur will nun Bußgelder gegen Breitband- und Internet-Provider verhängen, die die versprochenen Internet-Geschwindigkeiten in der Praxis nicht bereitstellen. Die Bundesnetzagentur hat gestern eine geplante Mitteilung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten zur Anhörung gestellt.

"Wir wollen für den Nutzer klar definieren, wann bei stationären Breitbandanschlüssen eine nicht vertragskonforme Leistung bezüglich der Downloadgeschwindigkeit vorliegt. Nutzer sollen dies ihrem Anbieter gegenüber anhand klarer Kriterien nachweisen können", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Gratis App "Breitbandmessung" in der Aktion.
Die gratis App "Breitbandmessung" können Sie dann
zum einen im Apples iTunes Store
und auch im Google App Store finden. -Bild: Google

Dabei müssen sich die Anbieter von den vertraglich in Aussicht gestellten Geschwindigkeiten messen lassen.

Konkret liegt nach dem Entwurf der Bundesnetzagentur eine nicht vertragskonforme Leistung vor, wenn

    • nicht mindestens einmal in einem Messzeitraum 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden oder
    • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
    • die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit (auch einmalig) im Messzeitraum unterschritten wird.
Bei stationären Breitbandanschlüssen ist seitens der Anbieter die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download-Geschwindigkeit im Vertrag anzugeben. Die beworbene Geschwindigkeit entspricht in Deutschland in der Regel der maximalen Geschwindigkeit.

Nachweis mittels Breitbandmessung

Der Entwurf der Bundesnetzagentur enthält zudem Vorgaben zum Nachweis von Abweichungen. Dieser soll mittels Breitbandmessung der Bundesnetzagentur erfolgen. Dabei hält es die Bundesnetzagentur für erforderlich, dass mindestens 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden. Zudem sollen die Messungen mit LAN-Verbindung erfolgen. Für das Nachweisverfahren beabsichtigt die Bundesnetzagentur im Rahmen der Breitbandmessung eine installierbare Version zur Verfügung zu stellen, die die Protokollierung für Nutzer vereinfachen soll.

"Wir können die Bürger bei diesen massenhaften Abweichungen zwischen angepriesener und tatsächlicher Leistung nicht allein lassen", sagte Behördenpräsident Jochen Homann. Die Bundesnetzagentur will künftig "von Amts wegen" aktiv werden und Bußgeldverfahren einleiten, so der Behördenpräsident Jochen Homann weiter.

Mehr Highspeed und Kontrolle ist gefragt

"Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erreichen Kunden oft nicht die maximale Geschwindigkeit, die ihnen in Aussicht gestellt wurde. Allerdings fallen die Ergebnisse bei einzelnen Bandbreiten und zwischen den Anbietern unterschiedlich aus", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Immerhin aber hat die Hälfte der Nutzer bei allen betrachteten Anbietern im Festnetz mindestens 60 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erreicht, bei einzelnen Anbietern sogar über 90 Prozent."

Transparenz über Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses

Die Anbieter müssen die Verbraucher nun auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie z.B. auf das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de, hinweisen.

Bereits seit dem September 2015 können Verbraucher mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur die Datenübertragungsrate ihres Breitbandanschlusses überprüfen. So sind die Messergebnisse speicherbar, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar belegen können.

Weniger als 25 Prozent der Festnetzkunden bekommen versprochenen Speed

Je nach Bandbreiteklasse erreichten 4 bis rund 25 Prozent der Endkunden 100 Prozent der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Der niedrigste Wert wurde in der überwiegend von ADSL-Anschlüssen geprägten Bandbreiteklasse von 8 bis 18 Mbit/s erzielt. Auch zwischen den Anbietern gab es mit Blick auf das Erreichen der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate Unterschiede. Bezogen auf die Anbieter reichte die Spanne von 1 bis rund 35 Prozent der Endkunden.

Im Tagesverlauf fiel insbesondere in der Bandbreiteklasse 200 bis 500 Mbit/s die Leistung in der abendlichen Peak-Zeit stark ab. Diese Bandbreiteklasse wird durch Produkte der Kabelnetzbetreiber geprägt.

Im Vorfeld der Messung wurde die Kundenzufriedenheit abgefragt. Rund 65 Prozent der Kunden waren mit der Leistung ihres Anbieters zufrieden und bewerteten diese mit "sehr gut", "gut" oder "zufriedenstellend". Es hat sich gezeigt, dass zufriedene Endkunden einen besseren Verhältniswert der tatsächlichen gemessenen Datenübertragungsrate im Vergleich zur vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erzielten.

Im Mobilfunk selten Highspeed

Bei den mobilen Breitbandanschlüssen lag das Verhältnis zwischen tatsächlicher und vereinbarter maximaler Datenübertragungsrate unter dem von stationären Anschlüssen. Betrug der Anteil von Endkunden, der mindestens die Hälfte der maximalen Übertragungsrate erreichte, im Festnetz knapp über 70 Prozent, wurde dieser Wert bei den mobilen Anschlüssen lediglich von unter 30 Prozent der Nutzer erreicht.

Aber auch bei mobilen Breitbandanschlüssen bewerteten Endkunden die Anbieter weit überwiegend mit den Noten "sehr gut", "gut" oder "zufriedenstellend" (82,8 Prozent). Dies legt den Schluss nahe, dass die Endkunden bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende Performance bewerten als das Erreichen der in Aussicht gestellten maximalen Datenübertragungsrate.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 25. September 2015 bis zum 25. September 2016. Für stationäre Breitbandanschlüsse wurden 106.159 und für mobile Breitbandanschlüsse 53.651 valide Messungen berücksichtigt.

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