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Bundesnetzagentur plant LTE-Advanced mit 1 GBit auf dem Lande

• 28.01.15 Die schnellen Breitbandtarife auf dem Land wollen bisher nicht so richtig klappen. Vor allem liegt es an den hohen Kosten durch das zu verlegende Kabelnetz, welches die Daten an den Endkunden liefern soll. Nun plant die Bundesnetzagentur das schnelle Internet über die Mobilfunkfrequenzen im 700 MHz-Bereich zu liefern. Mit dem geplanten Standard LTE-Advanced oder 5G sind immerhin 1 Gbit/s geplant.

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Bei der Versteigerung der 700 MHz-Frequenzen soll nun eine breite Versorgung der Bevölkerung mit schnellem Internet sicher gestellt werden. Dem Beschluss zufolge müssen die Netzbetreiber nach Zuteilung der Frequenzen dafür sorgen, dass innerhalb von drei Jahren deutschlandweit 98 Prozent der Haushalte mit mobilem Breitband versorgt sind. Je Bundesland soll eine Mindestabdeckung von 97 Prozent gewährleistet werden, teilt der Branchenverband Bitkom mit.

Immerhin ist Pro Funkzelle ist eine Mindestbandbreite von 50 Mbit/Sekunde vorgesehen. "Damit schaffen wir die Voraussetzung für die nötige Digitalisierung unserer Industrie sowie für Zukunftstechnologien wie das autonome Fahren und ermöglichen zugleich jedem eine bessere mobile Internetnutzung. Hierzu wird auch die flächendeckende Versorgung mit mobilem Internet entlang der Autobahnen und ICE-Trassen beitragen.", sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Bei der Vergabe der Funkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur werden Mobilfunkfrequenzen versteigert, deren Laufzeit endet, sowie Rundfunkfrequenzen, die durch die Umstellung auf die Digitaltechnik frei werden. Die Erlöse aus der Auktion sollen in den Breitbandausbau fließen. Damit wird die Grundlage für den nächsten Schritt im Mobilfunk, LTE-Advanced, gelegt. Mit diesem Standard werden Übertragungsraten von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde möglich. In wenigen Jahren könnte dann der als 5G bezeichnete LTE-Nachfolgestandard diese Frequenzen ebenfalls nutzen, so der Branchenverband weiter.

Vor der Frequenz-Auktion muss noch die Frequenzverordnung geändert werden. Dieser Änderung muss neben dem Kabinett auch der Bundesrat zustimmen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Auktion im zweiten Quartal dieses Jahres stattfinden.

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