Bundesnetzagentur regelt Zugang zum Telekom-Anschluss fest
• 07.12.09 Die Bundesnetzagentur hat jetzt erstmals die konkreten Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom AG anderen Netzbetreibern Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur gewähren muss.Einen entsprechenden Anordnungsantrag hatte Anfang August 2009 die
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Wettbewerber erhalten aufgrund der jetzigen Entscheidung die Zugangsmöglichkeit zu sogenannten Multifunktionsgehäusen. Bei diesen grauen Kästen handelt es sich um spezielle Kabelverzweiger, die die Telekom im Rahmen ihres Breitbandausbaus an öffentlichen Straßen und Wegen aufgestellt hat. Ferner erhalten die Netzbetreiber Zugang zu Kabelkanalanlagen oder, falls darin kein freier Platz enthalten ist, zu unbeschalteter Glasfaser.
Damit können die Wettbewerber nun ebenfalls ohne die ansonsten dafür erforderlichen zeit- und kostenintensiven Aufbau- und Grabungsarbeiten glasfaserbasierte Infrastrukturen für besonders breitbandige Nutzungen verlegen.
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