Bundesnetzagentur reguliert Mobilfunkmarkt --Billigere Tarife sind möglich
• 30.08.06 Die Bundesnetzagentur hat heute morgen jedem der vier Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG und O2 (Germany) GmbH & Co. OHG eine Regulierungsverfügung zugestellt. Die Regulierungsverfügungen legen die Bedingungen fest, zu denen die vier Mobilfunknetzbetreiber Gespräche aus|
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Die Regulierungsverfügungen sind inhaltlich weitgehend identisch und im Tenor unverändert zu den Entwürfen geblieben, die am 23. Juni 2006 der Kommission und den anderen nationalen Regulierungsbehörden zur Stellungnahme übermittelt worden waren. Mit den Verfügungen werden die vier Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, auf entsprechende Nachfrage ihre Mobilfunknetze zum Zwecke der Anrufzustellung mit anderen Netzen zusammenzuschalten. Die dafür verlangten Entgelte müssen sie sich von der Bundesnetzagentur nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigen lassen. Eine Zusammenschaltung muss diskriminierungsfrei geschehen, beschrieb Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Kernpunkte der Verfügung.
Mit dieser Entscheidung, trägt die Bundesnetzagentur im übrigen auch Forderungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, der Monopolkommission und vieler Netzbetreiber, wie auch der E-Plus GmbH, Rechnung und führten bei den Mobilfunkterminierungsentgelten den klaren, am Verbraucherinteresse orientierten Kurs der Bundesnetzagentur konsequent fort.
Daher müssen die vier Mobilfunknetzbetreiber nunmehr unverzüglich Anträge auf Genehmigung der Entgelte für ihre Terminierungsleistungen bei der Bundesnetzagentur einreichen. "Wir sind zuversichtlich, dass dies auch geschieht und entsprechende Entgeltanträge noch heute eingereicht werden, über die dann im Rahmen eigenständiger Genehmigungsverfahren innerhalb einer Frist von zehn Wochen, mithin Mitte November 2006, entschieden wird", erläuterte Kurth das Verfahren.
Sobald die Anträge eingegangen sind, werden sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf der Internetseite veröffentlicht. Darüber hinaus wird in diesen Verfahren eine öffentliche, mündliche Verhandlung stattfinden.
Insgesamt ist nun auf Druck der EU-Kommission ein deutsches Regulierungsverfahren bei den Mobilfunktarifen implementiert worden, so dass die Mobilfunktarife nun purzeln können. Was allerdings gut für die Nutzer und Kunden ist, ist nicht Gut für die Aktionäre. Bisher galt die Mobilfunksparte bei den Unternehmen immer als Sahnehäubchen mit lukrativen Gewinnen. Zu erwarten ist natürlich eine heftige Gegenwehr der 4 Grossen Netzbetreiber.
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