Bundesnetzagentur sorgt für neue Regelungen beim Breitbandzugang
• 09.04.08 Waren bisher die Mitbewerber der dt.Telekom gezwungen durch aufwendige Verhandlungen mit der Telekom einen Breitbandanschluss, dem sogenannten IP-Bitstrom Zugang, beim Endkunden zu legen, so soll dieses nun durch die Regulierung durch die Bundesnetzagentur erheblich einfacher und damit zügiger vonstatten gehen.
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Das jetzt endgültig festgelegte IP-Bitstrom-Standardangebot ist in einem zweistufigen Verfahren, im Rahmen dessen auch die Wettbewerber angehört wurden, eingehend geprüft worden. Bereits Ende August letzten Jahres war der Telekom in einer ersten Entscheidung vorgegeben worden, ihr IP-Bistrom-Standardangebot zu ändern. Da sie dieser Aufforderung nicht vollständig nachgekommen war, mussten die erforderlichen Änderungen in der jetzt ergangenen zweiten Entscheidung von der Bundesnetzagentur selbst vorgenommen werden..
Über die Entgelte für den IP-Bitstromzugang ist in einem eigenständigen Verfahren zu entscheiden. In diesem Verfahren hat die zuständige Beschlusskammer 3 ebenfalls gestern eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Entgeltentscheidung wird bis zum 13. Mai 2008 ergehen.
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