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Bundesnetzagentur will besseren Verbraucherschutz beim Bezahlen mittels Mobilfunkrechnung

• 21.12.17 Oft landet auf der Mobilfunkrechnung ein Posten, den man gar nicht bestellt hat. Dabei kommt es zu ungewollten Abrechnungen auf der Mobilfunkrechnung und oft liegt dahinter der Straftatbestand des Betruges. Nun will die Bundesnetzagentur die dt. Mobilfunkkunden vor solchen kriminellen Machenschaften schützen.

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Bundesnetzagentur will besseren Verbraucherschutz beim mobilen Bezahlen

Die Bundesnetzagentur will Verbraucher nun wirksam davor schützen, dass Drittanbieterleistungen ungewollt über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Bereits jetzt setzen die abrechnenden Mobilfunkanbieter teilweise technische Sicherungsmechanismen ein. Im neuen Verfahren soll nun geklärt werden, ob diese Sicherungsmechanismen ausreichen oder noch ausgeweitet werden müssen.
Bezahlen mit dem Smartphone nimmt stetig
zu -Bild: pixabay / geralt

"Wir wollen verhindern, dass Mobilfunknutzern ungewollt Drittanbieterleistungen in Rechnung gestellt werden. Technische Möglichkeiten zum Schutz von Verbrauchern sollten effizient angewandt werden.", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

In der Vergangenheit haben sich Verbraucher vermehrt bei der Bundesnetzagentur über Positionen von Drittanbietern auf ihren Mobilfunkrechnungen beschwert, deren Ursache sie sich nicht erklären konnten. Ein Grund waren intransparent ausgestaltete Dienste, bei denen mit einem Klick unbemerkt ein Bezahlbutton ausgelöst wurde. Der Bezahlbutton war mittels einer technischen Manipulation mit Bildern oder Texten überlagert.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt nun, einheitliche Regelungen festzulegen, die einen besseren Schutz der Verbraucher vor ungewollten Drittanbieterleistungen bieten.

Die Abrechnung von Drittanbieterleistungen kann bereits nach geltender Rechtslage durch Einrichtung einer Drittanbietersperre technisch unterbunden werden.

Eine Drittanbietersperre muss auf Verlangen eingerichtet werden. Sie bewirkt, dass schon die Identifizierung des jeweiligen Mobilfunkanschlusses zum Zwecke der Abrechnung von Drittanbieterleistungen unentgeltlich netzseitig gesperrt wird. Dies setzt jedoch ein aktives Tätigwerden des Mobilfunkkunden voraus. Darüber hinaus umfasst die Sperre gegebenenfalls Dienste, die der Mobilfunkkunde nutzen möchte.

Durch eine Neuregelung im Telekommunikationsgesetz ist die Bundesnetzagentur befugt, Verfahren hinsichtlich der Abrechnung festzulegen. Hierzu werden in einem ersten Schritt umfangreiche Fragenkataloge zur Anhörung veröffentlicht. Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen News und Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie aber via Twitter und Facebook informiert.



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