Bundesnetzagentur will weniger Regulieren im Telekommunikationsmarkt
• 15.07.08 Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, mit dem Transitmarkt einen weiteren Telekommunikationsmarkt auf der Vorleistungsebene aus der Regulierung zu entlassen. Die Leistung "Transit" ist neben "Verbindungsaufbau" und "Anrufzustellung" ein Bestandteil jeder Verbindungsleistung.
|
Im Bereich der Zusammenschaltungsmärkte wird die Bundesnetzagentur auf der Vorleistungsebene voraussichtlich weiterhin sowohl die Märkte für "Verbindungsaufbau" als auch die Märkte für "Anrufzustellung" in einzelne Festnetze regulieren, weil es nach derzeitigem Erkenntnisstand hier noch keinen wirksamen Wettbewerb gibt. Auf die Leistung "Anrufzustellung" z. B. sind alle Netzbetreiber angewiesen, wenn der Angerufene an das Netz eines anderen Netzbetreibers angeschlossen ist. Diese Leistung muss also immer beim jeweiligen Netzbetreiber eingekauft werden und kann nicht durch eine eigene Leistung ersetzt werden.
Sollte sich die Einschätzung der Bundesnetzagentur im weiteren Verfahren bestätigen, würde zukünftig das Bundeskartellamt die Aufsicht im Transitbereich übernehmen.
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |




