Bundesnetzagentur: Abschaltung der 0190er Rufnummern zum Jahresende
• 22.09.05 Die Bundesnetzagentur hat entschieden, die Frist für die Abschaltung der (0)190er Rufnummern nicht zu verlängern. Wie bereits im Jahr 2001 festgelegt, müssen die Nummern zum Jahresende 2005 abgeschaltet werden. Um den Übergang zu den (0)900er Rufnummern zu erleichtern, hat die Bundesnetzagentur heute verfügt, dass auf den (0)190er Rufnummern in der|
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Dies ist das Ergebnis einer Anhörung, die die Bundesnetzagentur durchgeführt hat, nachdem einige Marktbeteiligte gebeten hatten, die Abschaltung auszusetzen. Der Wunsch wurde damit begründet, die im Jahr 2001 als Ersatz bereitgestellten (0)900er Rufnummern seien aufgrund des Abrechnungsverfahrens bei diesen Nummern nicht aus allen Netzen erreichbar.
Die erste Ziffer nach der (0)900er Rufnummern soll ferner in Zukunft Auskunft über die Sparte der zugehörigen Rufnummer ergeben. Die "1" steht für "Information", die "3" für "Unterhaltung" und die "5" für "Dienste für Erwachsene". Aus der Begründung der Agentur heraus, wird es wohl zu einer Rufnummernsperrung bei einer falschen Zuordnung kommen.
Jeder Dienst kann individuell bepreist werden. Der Preis muss in der Werbung angegeben und bei einem Anruf kostenlos angesagt werden. Der Preis ist aus allen Festnetzen gleich. Der Zuteilungsnehmer kann über die Homepage der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de, Stichwort "Nummernverwaltung", ermittelt werden.
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