Bundesnetzagentur: Abschaltung der Call-by-Call-Nummer 01018 und Inkasso-Verbot
• 12.06.20 Die Call-by-Call und Callthrough Tarife sind ein beliebtes Mittel um die teuren Telekom Festnetztarife zu umgehen. So bieten wir seit dem Jahr 1998 schon Vergleichstarife über unsere Tarifrechner an. Dabei gibt es immer wieder schwarze Schafe in den vergangenen Jahren, nun hat die Bundesnetzagentur wieder einen Call-by-Call Anbieter aus dem Verkehr gezogen.
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Bundesnetzagentur: Abschaltung der Call-by-Call-Nummer 01018
Die Bundesnetzagentur hat nun gegenüber der 01018 GmbH die dauerhafte Abschaltung der Betreiberkennzahl 01018 angeordnet. Zusätzlich wurden Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote für sämtliche Abrechnungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Nummer 01018 ab dem 23. Dezember 2019 ausgesprochen.
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Abschaltung der Call-by-Call-Nummer 01018 durch Bundesnetzagentur -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
Daher dürfen Kunden, welche über die 01018 Call-by-Call Nummer telefoniert haben, auch wieder über die Telekom Rechnung ihr Geld zurückfordern. Sollte die Telekom dabei Probleme machen, darf man sofort die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur um Hilfe beten.
"Die Einhaltung gesetzlicher Preistransparenzvorgaben ist für die Nutzer von Call-by-Call Diensten von essentieller Bedeutung. Verbraucher können nur dann eine preisbewusste Entscheidung treffen", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Verstöße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Ausgangspunkt des Verfahrens waren Verbraucherbeschwerden, nach denen anstelle einer Preisansage ein Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags bzw. einer "Flatrate" erfolgte. Zur Bestätigung sollte die Tasten 1 und 3 gedrückt werden. Daher waren entsprechend viele Kunden sauer.Die daraufhin eingeleitete umfangreiche Überprüfung des Call-by-Call Dienstes durch die Bundesnetzagentur hat ergeben, dass tatsächlich ein Abonnement angeboten wurde. Ein solches ist nicht mit den gesetzlichen Vorgaben und dem Nummernplan Betreiberkennzahlen in Einklang zu bringen. Abrechnungen erfolgten in intransparenter Art und Weise. Abonnements wurden auch nach Ausspruch einer Kündigung weiterberechnet.
Zudem wurden weitere gesetzlich vorgesehene Preistransparenzvorgaben nicht eingehalten. Verbindungen zu als besonders günstig beworbenen Zielen konnten regelmäßig nicht hergestellt werden.
Die Abschaltungsanordnung der Bundesnettagentur umfasst die Pflicht, die Erreichbarkeit der Betreiberkennzahl 01018 dauerhaft zu unterbinden. Dadurch wird auch das Entstehen weiterer Forderungen verhindert.
Die Bundesnetzagentur hat zusätzlich zu der Abschaltung die Abrechnung von Entgelten insbesondere über die Telefonrechnungen der Endkunden unterbunden. Diese Beträge waren auf den Rechnungen als Beträge anderer Anbieter unter den Artikel- / Leistungsnummern (ALNR) 24905, 24915 und 24903 und unter Nennung des Produkttextes "01018 Ausland", "01018 Spar" oder "01018 Festnetz" ausgewiesen. Im Einzelverbindungsnachweis wird bezüglich der Abonnements "FESTENTGELTCC323" ausgewiesen. Umfasst sind sämtliche Leistungen ab dem 23. Dezember 2019.
Zusätzlich dürfen die Beträge auch nicht inkassiert und beigetrieben werden. Eine Anordnung ist auch gegenüber der EWD Inkasso GmbH ergangen, welche als Inkassobüro für die Forderungen der 01018 GmbH auftritt.
Um den unliebsamen Tariffallen bei den Telefontarifen möglichst zu entgehen, bieten wir exklusiv in unserem kostenlosen Newsletter moderierte Tariftabellen an. So sind in den Tariflisten, welche nur im Newsletter erscheinen, die Anbieter gelistet, welche nicht durch häufige Tarifänderungen bei den Call-by-Call- und Callthrough-Tarife auffallen und dadurch konstante Tarife anbieten.
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