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Linke mahnt Schleswig-Holstein ab: Streit um Finkes Ministeriums-Post auf Instagram
• 29.09.26 Die Linke Berlin geht gegen das Land Schleswig-Holstein vor. Anlass ist ein
Instagram-Beitrag von Innenministerin Magdalena Finke (CDU), der über den
offiziellen Account der Ministerin und des Innenministeriums veröffentlicht
wurde. Der Berliner Landesverband wirft Finke vor, damit gegen das staatliche
Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Gefordert wird eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung. Das Innenministerium hat den Eingang des Schreibens
bestätigt und prüft die Angelegenheit. Ein Gericht hat über den konkreten Vorwurf bislang nicht entschieden.
Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Problem mit der Schleswig-Holstein geführten CDU Landesregierung auf.
Linke mahnt Schleswig-Holstein ab: Streit um Finkes Ministeriums-Post
Der Streit begann nach einem Beitrag auf Instagram. Nach Angaben der
Kieler Nachrichten
wurde der Post gemeinsam über den offiziellen Account von Innenministerin
Magdalena Finke und den Account des schleswig-holsteinischen Innenministeriums
veröffentlicht. Darin äußerte sich Finke kritisch über die Berliner Linke und
deren mögliche Beteiligung an einer Landesregierung.
Der Berliner Landesverband der Linken reagierte darauf mit einer Abmahnung
gegen das Land Schleswig-Holstein. Die Partei vertritt die Auffassung, dass
für die parteipolitische Auseinandersetzung amtliche Kommunikationskanäle
genutzt worden seien und dadurch das staatliche Neutralitätsgebot verletzt
worden sei. Dabei handelt es sich zunächst um die Rechtsauffassung der Linken.
Eine gerichtliche Feststellung zu diesem konkreten Vorgang liegt bislang nicht
vor.
Nach dem Bericht der Kieler Nachrichten fordert der Berliner Landesverband,
dass das Innenministerium eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung
abgibt. Als Frist wird der 1. Oktober 2026 genannt. Für den Fall, dass die
Erklärung nicht fristgerecht abgegeben wird, behält sich die Partei demnach
gerichtlichen Eilrechtsschutz vor.
Das bedeutet noch nicht, dass der von der Linken behauptete Rechtsverstoß
feststeht. Eine Abmahnung formuliert zunächst die Forderung und rechtliche
Position der abmahnenden Seite. Ob die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen
das Neutralitätsgebot tatsächlich erfüllt sind, müsste im Streitfall rechtlich
geprüft und gegebenenfalls von einem Gericht entschieden werden.
Punkt
Aktueller Stand
Kritisierter Beitrag
Instagram-Post über offiziellen Ministeriums-Account
Abmahnende Seite
Die Linke Berlin
Adressat
Land Schleswig-Holstein
Vorwurf
Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot
Forderung
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Berichtete Frist
1. Oktober 2026
Reaktion des Ministeriums
Das Schreiben wird inhaltlich geprüft
Gerichtliche Entscheidung im konkreten Fall
Bislang nicht bekannt
Innenministerium bestätigt Eingang der Abmahnung
Gegenüber dem NDR bestätigte ein Sprecher des schleswig-holsteinischen
Innenministeriums den Eingang des Schreibens. Die Angelegenheit werde nun
inhaltlich geprüft. Auch
Tagesschau und NDR berichten über das Vorgehen der Berliner Linken.
Damit ist die politische Auseinandersetzung in eine rechtliche Phase
übergegangen. Entscheidend wird zunächst sein, wie das Land auf die verlangte
Unterlassungserklärung reagiert. Ob daraus anschließend ein gerichtliches
Eilverfahren entsteht, hängt vom weiteren Verlauf ab.
Warum der offizielle Ministeriums-Account eine Rolle spielt
Politiker können sich grundsätzlich an politischen und parteipolitischen
Debatten beteiligen. Bei Mitgliedern einer Regierung kann jedoch relevant
werden, in welcher Funktion eine Äußerung erfolgt und welche staatlichen
Ressourcen dafür eingesetzt werden. Genau an diesem Punkt setzt der aktuelle
Streit an.
Der beanstandete Beitrag erschien nach dem Bericht der Kieler Nachrichten
nicht ausschließlich über einen persönlichen oder parteieigenen Kanal. Er
wurde über den offiziellen Instagram-Auftritt von Finke und dem
Innenministerium verbreitet. Die Linke leitet daraus ihren Vorwurf ab, dass
amtliche Öffentlichkeitsarbeit und parteipolitische Auseinandersetzung
miteinander vermischt worden seien.
Ob diese Schlussfolgerung rechtlich trägt, ist eine davon zu unterscheidende
Frage. Allein die Veröffentlichung über einen amtlichen Kanal beantwortet
nicht automatisch sämtliche rechtlichen Fragen des Einzelfalls. Maßgeblich
sind unter anderem Inhalt, Kontext und die konkrete Zurechnung der Äußerung.
Was Finke über die Berliner Linke schrieb
Der Beitrag entstand vor dem Hintergrund des Wahlergebnisses in Berlin und
der Diskussion über eine mögliche Regierungsbildung. Die Linke war bei der
Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 mit 25,7 Prozent der
Zweitstimmen nach dem vorläufigen Ergebnis stärkste Kraft geworden.
Finke kritisierte in ihrem Beitrag die Berliner Linke und nannte dabei auch
deren Spitzenkandidatin Elif Eralp. Nach dem Bericht der Kieler Nachrichten
bezog sie sich unter anderem auf wohnungspolitische Forderungen sowie auf
Debatten über Antisemitismus und das Verhältnis einzelner Parteimitglieder
zu Sicherheitsbehörden.
Für die rechtliche Auseinandersetzung ist nicht erforderlich, diese
politischen Vorwürfe redaktionell zu übernehmen oder zu bewerten. Zentral ist
vielmehr die Frage, ob eine Ministerin einen offiziellen staatlichen
Kommunikationskanal für eine solche parteipolitisch geprägte Kritik nutzen
durfte.
Neutralitätsgebot: Amt und Parteipolitik müssen getrennt betrachtet werden
Das staatliche Neutralitätsgebot bedeutet nicht, dass Regierungsmitglieder
keine politischen Positionen vertreten dürfen. Ministerinnen und Minister
sind regelmäßig zugleich Parteipolitiker. Bei Äußerungen kann deshalb
entscheidend sein, ob sie als Parteipolitiker oder unter Nutzung ihres
staatlichen Amtes und staatlicher Ressourcen auftreten.
Gerade bei Social-Media-Auftritten kann diese Abgrenzung praktisch schwierig
werden. Persönliche Accounts, Parteikanäle und amtliche Ministeriumsauftritte
können unterschiedliche Funktionen erfüllen. Der konkrete Finke-Fall dreht
sich deshalb nicht nur darum, was gesagt wurde, sondern auch darum,
wo und in welcher amtlichen Rolle die Aussagen veröffentlicht wurden.
Schleswig-Holstein hatte bereits einen Streit um das Neutralitätsgebot
Die grundsätzliche Abgrenzung zwischen politischen Äußerungen und amtlichem
Handeln spielte in Schleswig-Holstein bereits in einem anderen Verfahren eine
Rolle. Dabei ging es um Äußerungen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU)
in einer Fernsehsendung.
TelefonTarifrechner.de hat über die damalige Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Schleswig bereits ausführlich berichtet. Der
frühere Streit um das Neutralitätsgebot in Schleswig-Holstein
ist jedoch nicht ohne Weiteres auf den aktuellen Fall übertragbar.
Der zentrale Unterschied liegt schon in der Kommunikationssituation. Bei
Finke geht es um einen Beitrag auf einem offiziellen Social-Media-Auftritt
des Ministeriums. Im früheren Verfahren standen dagegen Äußerungen in einer
Fernsehsendung und die Frage ihrer Zurechnung zum Amt im Mittelpunkt.
Entsprechend muss der neue Sachverhalt eigenständig betrachtet werden.
Auch SPD und FDP kritisieren die Nutzung des Ministeriums-Accounts
Kritik am Kommunikationsweg kommt laut Kieler Nachrichten nicht ausschließlich
von der Linken. Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef Christopher Vogt erklärte
dem Bericht zufolge, die Ministerin könne ihre politischen Positionen
vertreten, solle dafür aber nicht die Accounts und Ressourcen ihres
Ministeriums verwenden.
Auch Schleswig-Holsteins SPD-Landesvorsitzender Ulf Kämpfer kritisierte eine
aus seiner Sicht problematische Vermischung von ministerieller und politischer
Öffentlichkeitsarbeit. Beide Äußerungen sind politische Bewertungen des
Vorgangs und ersetzen keine gerichtliche Beurteilung.
Was nun als Nächstes passieren kann
Zunächst steht die Reaktion des Landes Schleswig-Holstein auf die Abmahnung
im Mittelpunkt. Nach der veröffentlichten Darstellung soll die geforderte
Unterlassungserklärung bis zum 1. Oktober 2026 abgegeben werden.
Sollte es keine Einigung geben und die Linke den angekündigten Weg
weiterverfolgen, könnte sie gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragen. Erst
ein solches Verfahren könnte zu einer gerichtlichen Beurteilung des
konkreten Sachverhalts führen.
Bis dahin sollte zwischen drei Ebenen klar unterschieden werden: Der
Instagram-Beitrag ist dokumentiert, die Abmahnung und deren Eingang beim
Ministerium sind bestätigt, der behauptete Verstoß gegen das
Neutralitätsgebot ist dagegen eine rechtliche Position der Linken und bislang
keine gerichtliche Feststellung.
FAQ zur Abmahnung gegen Schleswig-Holstein
Warum mahnt die Linke Berlin Schleswig-Holstein ab?
Die Linke Berlin beanstandet einen Instagram-Beitrag von Innenministerin
Magdalena Finke. Nach Auffassung der Partei wurde für parteipolitische Kritik
ein offizieller Ministeriums-Account genutzt. Daraus leitet sie den Vorwurf
eines Verstoßes gegen das staatliche Neutralitätsgebot ab.
Was wird Magdalena Finke konkret vorgeworfen?
Der Vorwurf richtet sich vor allem gegen die Nutzung eines offiziellen
staatlichen Kommunikationskanals für deutliche Kritik an der Berliner Linken.
Ob dies tatsächlich rechtswidrig war, ist bislang nicht gerichtlich
entschieden.
Was verlangt die Linke von Schleswig-Holstein?
Nach dem Bericht der Kieler Nachrichten verlangt der Berliner Landesverband
eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Als Frist dafür wird der
1. Oktober 2026 genannt.
Hat ein Gericht bereits über den Finke-Fall entschieden?
Nein. Für den hier behandelten Instagram-Beitrag ist bislang keine
gerichtliche Entscheidung bekannt. Das Innenministerium hat bestätigt, dass
es das Schreiben inhaltlich prüft.
Warum ist der offizielle Instagram-Account so wichtig?
Bei Regierungsmitgliedern kann rechtlich eine Rolle spielen, ob eine
Äußerung als Parteipolitiker oder im amtlichen Rahmen erfolgt. Die Nutzung
eines offiziellen Ministeriums-Accounts ist deshalb ein wesentlicher Punkt
in der Argumentation der Linken, entscheidet die Rechtsfrage aber nicht
automatisch.
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