Bundesnetzagentur: Call-by-Call und Preselection weiterhin in Deutschland nutzbar
• 24.03.14 In der Vergangenheit gab es von der Telekom Deutschland den Wunsch, nicht mehr verpflichtet zu sein, Call by Call und Preselection Tarife anzubieten. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt nun die Telekom, weiterhin zu Call-by-Call und Preselection Gespräche zu verpflichten.
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"Trotz verbreiteter Flatrate- und Bündelangebotestellen Call-by-Call und Preselection für bestimmte Kundengruppen noch immer eine wichtige Option dar. Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und die tatsächliche Nachfrage rechtfertigen es daher nicht, diese Wahlmöglichkeiten schon jetzt aufzuheben", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Entgelte für Telefonanschlüsse bei der Telekom sollen ebenfalls wie bisher einer nachträglichen Regulierung unterliegen. Danach überprüft die Bundesnetzagentur die Entgelte, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mißbräuchlich sind und daher nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Allerdings werden in Zukunft nun keine Telefonanschlüsse mehr reguliert, die die Telekom Großkunden im Rahmen von Gesamtverträgen mit einem Jahresnettoumsatz von mehr als 500.000 Euro bereitstellt. In diesem Marktsegment konnte keine beträchtliche Marktmacht der Telekom mehr festgestellt werden. Die jetzt vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen betreffen daher nicht solche Anschlüsse, so die Bundesnetzagentur in ihrer Begründung.
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