Bundestag beschliesst heimlich einen Staatstrojaner durch die Hintertür
• 23.06.17 Der Bundestag hat nun den Weg für einen Staatstrojaner frei gemacht. Allerdings durch eine Hintertür, und versteckt in einem Gesetz. Also ganz so, wie ein Trojaner handeln soll. Nur das die Wähler und die Öffentlichkeit hier getäuscht werden sollen. Mit dem neuen Gesetz soll dann die Überwachung der Kommunikation von Messenger-Dienste wie WhatsApp erfolgen. Damit die Verschlüsselung sicher bleibt, sollen die Daten direkt auf den Geräten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. So das Ziel des neuen Gesetzes.
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Staatstrojaner greift in die Privatsphäre ein
Die Thematik über den Staatstrojaner ist nicht neu. Immerhin muss der Staat dazu Sicherheitslücken bei den Systemen ausnutzen, um auf die Daten der Benutzer durch den Staatstrojaner zu kommen. Allerdings trifft es dann mitunter auch unschuldige, und daher wird es sicherlich recht spannend werden, was die Gerichte dazu sagen.
Bundestag genehmigt heimlich den Staatstrojaner --Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com |
Immerhin hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" zugestimmt. In dem Gesetz ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass "mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird".
Wie man sieht, hat der Bundestag den Staatstrojaner sogar versucht zu verheimlichen, ganz so wie ein Trojaner agieren soll. Nur das hier die Öffentlichkeit und die Wähler generell hinter das Licht geführt werden sollte.
Daher ist die Kritik an dem neuen Staatstrojaner auch schon gross. "Die Anbieter von Messaging- und anderen Kommunikationsdiensten betreiben einen enormen Aufwand, um ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz für ihre Kunden herzustellen. Dies wird unter anderem mit einer so genannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erreicht. Die Bemühungen der Wirtschaft werden mit der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern konterkariert.", erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Bei der jetzt beabsichtigten Ausweitung der Quellen-Überwachung müssen technologische Sicherheitslücken und Schwachstellen genutzt oder geschaffen werden, die z.B. auch von organisierten Cyberkriminellen genutzt werden können.
Das verfassungsrechtlich geschützte Gut der Vertraulichkeit und Integrität des eigenen Informations- und Kommunikationsraums darf keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden, insbesondere dann nicht, wenn andererseits kein echter Sicherheitsgewinn erwartet werden kann, so die Bitkom Kritik weiter.
Besonders Problematisch ist auch die Vorgehensweise bei dem Gesetz. Die Gesetzesänderung wurde in einem schnellverfahren mit so weitreichenden und unkalkulierbaren Folgen betrieben. Auch wurde hier auf auf die übliche und gerade in diesem Fall unbedingt notwendige parlamentarische und öffentliche Diskussionsverfahren verzichtet.
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