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Bundesverfassungsgericht kippt BKA Gesetz --Teilweise verfassungswidrig

• 01.10.24 Am heutigen Dienstag, dem 1. Oktober 2024, hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt, das Teile des BKA-Gesetzes als verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Überwachungsbefugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) und den Schutz der Grundrechte der Bürger.

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Bundesverfassungsgericht kippt BKA Gesetz --Teilweise verfassungswidrig

Das BKA-Gesetz regelt die Befugnisse des Bundeskriminalamts in Deutschland. Es wurde entwickelt, um die Sicherheit im Land zu gewährleisten und die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität zu unterstützen. Allerdings gab es immer wieder Kritik an den weitreichenden Überwachungsbefugnissen, die das Gesetz dem BKA einräumt.

Bundesverfassungsgericht kippt BKA Gesetz --Teilweise verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht kippt BKA Gesetz
--Teilweise verfassungswidrig -Bild: © tarifrechner.de

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

In seinem Urteil vom 1. Oktober 2024 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass bestimmte Bestimmungen des BKA-Gesetzes gegen die Verfassung verstoßen. Insbesondere wurden die Regelungen zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen kritisiert. Das Gericht betonte, dass solche Maßnahmen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind, um die Grundrechte der Betroffenen zu schützen.

Konsequenzen des Urteils

Das Urteil bedeutet, dass der Gesetzgeber das BKA-Gesetz erneut überarbeiten muss, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies ist nicht das erste Mal, dass das BKA-Gesetz angepasst werden muss; bereits in der Vergangenheit gab es ähnliche Entscheidungen. Die Überarbeitung des Gesetzes wird voraussichtlich zu einer stärkeren Kontrolle und Transparenz bei Überwachungsmaßnahmen führen.

Reaktionen auf das Urteil

Die Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind gemischt. Während Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen das Urteil begrüßen, da es die Grundrechte stärkt, äußern sich Vertreter der Sicherheitsbehörden besorgt über die möglichen Einschränkungen ihrer Befugnisse. Sie argumentieren, dass eine effektive Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität nur mit umfassenden Überwachungsbefugnissen möglich sei.

Ausblick

Die Überarbeitung des BKA-Gesetzes wird in den kommenden Monaten im Fokus der politischen Debatte stehen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Anforderungen umsetzen wird und welche Änderungen letztlich vorgenommen werden. Klar ist jedoch, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Grundrechte in Deutschland leistet.

Menschenrechtsorganisation kritisiert Ausbau von anlasslose, polizeilichen Kontrollbefugnissen

In Deutschland und Europa gilt die Unschuldsvermutung. Nun will die Ampelregierung aber anlasslose Kontrollen an allen Orten durch die Polizei zulassen. Daher gibt es reichlich Kritik von Menschenrechtsorganisationen, Politikern und Datenschützern. Dies bedeutet, dass Menschen ohne konkreten Verdacht angehalten, befragt und durchsucht werden können. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Fakten auf, was die Ampelregierung an anlasslose, polizeilichen Kontrollbefugnissen plant.

Das neue Überwachungspaket der Ampel-Koalition hat in Deutschland für erhebliche Diskussionen gesorgt. Es sieht vor, dass die Polizei anlasslose Personenkontrollen und Durchsuchungen fast überall durchführen kann. Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit erhöhen, haben jedoch auch viele Kritiker auf den Plan gerufen.

Menschenrechtsorganisation kritisiert Ausbau von anlasslose, polizeilichen Kontrollbefugnissen
Menschenrechtsorganisation kritisiert Ausbau von anlasslose,
polizeilichen Kontrollbefugnissen Bild: ©: tarifrechner.de

Anlasslose Personenkontrollen

Ein zentrales Element des Pakets sind die anlasslosen Personenkontrollen. Dies bedeutet, dass die Polizei Personen ohne konkreten Verdacht anhalten, befragen und durchsuchen kann. Diese Maßnahme soll die Prävention von Straftaten verbessern und die öffentliche Sicherheit erhöhen.

Durchsuchungen fast überall

Zusätzlich zu den Personenkontrollen erlaubt das Paket Durchsuchungen an vielen öffentlichen Orten. Dazu gehören Volksfeste, Sportveranstaltungen und öffentliche Verkehrsmittel. Diese weitreichenden Befugnisse sollen es der Polizei ermöglichen, schneller und effektiver auf potenzielle Bedrohungen zu reagieren.

Kritik und Bedenken

Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Viele zivilgesellschaftliche Organisationen und Datenschützer haben das Überwachungspaket kritisiert. Sie argumentieren, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig und möglicherweise rechtswidrig sind. Die anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen könnten die Grundrechte der Bürger einschränken und zu einer Überwachungsgesellschaft führen.

Interne Diskussionen in der Ampel-Koalition

Auch innerhalb der Ampel-Koalition gibt es Gesprächsbedarf. Einige Mitglieder der Koalition haben Änderungswünsche geäußert und betonen die Notwendigkeit, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Es bleibt abzuwarten, ob und wie das Paket noch angepasst wird.

Auswirkungen auf die Gesellschaft

Erhöhte Sicherheit

Befürworter des Pakets argumentieren, dass die Maßnahmen zu einer erhöhten Sicherheit führen werden. Durch die Möglichkeit, Personen und Orte ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren, könne die Polizei potenzielle Straftaten frühzeitig erkennen und verhindern.

Vertrauensverlust in die Polizei

Kritiker befürchten jedoch, dass die anlasslosen Kontrollen zu einem Vertrauensverlust in die Polizei führen könnten. Wenn Bürger das Gefühl haben, ständig überwacht zu werden, könnte dies das Verhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung belasten.

Kritik und Widerstand

Es gibt eine breite Front der Kritik gegen diese Maßnahmen. Nicht nur von Seiten der Zivilgesellschaft, sondern auch von Politikern innerhalb der Regierungsparteien selbst, wie der SPD, FDP und den Grünen, die traditionell als Bürgerrechtsparteien gelten. Kritiker argumentieren, dass solche Befugnisse die Grundrechte massiv einschränken und zu einem Überwachungsstaat führen könnten, wo jeder Bürger als potenzieller Straftäter betrachtet wird.

Öffentliche und politische Reaktionen

In den Medien wird daher die Sorge geäußert, dass man sich faktisch nur noch durch Rückzug aus dem öffentlichen Leben der Kontrolle entziehen könnte. Es gab Demonstrationen und offene Briefe, die diese Verschärfungen kritisieren und als migrationsfeindlich oder rassistisch darstellen, sowie als eine Entmenschlichung von Asylsuchenden.

Änderungsbedarf und Gespräche

Laut neueren Berichten gibt es innerhalb der Regierungskoalition selbst den Wunsch nach Änderungen am Sicherheitspaket. Dies zeigt, dass selbst die Befürworter der ursprünglichen Pläne die Notwendigkeit erkennen, die Auswüchse der Überwachungsmaßnahmen zu überdenken oder zumindest zu diskutieren.

Neben den anlasslosen Kontrollen ist auch die erweiterte Nutzung biometrischer Daten und Gesichtserkennung ein Kritikpunkt, der die Überwachung auf eine neue Ebene hebt.

Somit ist das neue Überwachungspaket der Ampel-Koalition ein kontroverses Thema, das sowohl Befürworter als auch Kritiker hat. Während die Maßnahmen die Sicherheit erhöhen sollen, gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte der Bürger. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen entwickeln und ob das Paket in seiner jetzigen Form umgesetzt wird.

Bundesverfassungsgericht kippt ständige Handy-Ortung durch den Verfassungsschutz in Hessen

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die ständige Handy-Ortung durch den Verfassungsschutz in Hessen für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Überwachungspraktiken und den Schutz der Grundrechte in Deutschland.

Die Regelungen zur Handy-Ortung im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) ermöglichten es dem Verfassungsschutz, Mobilfunkgeräte kontinuierlich zu orten. Diese Praxis wurde als notwendig erachtet, um potenzielle Bedrohungen für die nationale Sicherheit zu überwachen.

Bundesverfassungsgericht kippt ständige Handy-Ortung durch den Verfassungsschutz in Hessen
Bundesverfassungsgericht kippt Handy-Ortung durch den
Verfassungsschutz in Hessen Bild: ©: tarifrechner.de

Allerdings führte diese Maßnahme zu einer intensiven Überwachung der Bewegungen von Personen, was erhebliche Grundrechtseingriffe darstellt.

Kritikpunkte des Gerichts

Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass die Regelungen zur Handy-Ortung keine hinreichenden Schwellen für solche Maßnahmen festlegten. Dies bedeutet, dass die Überwachung ohne ausreichende rechtliche Hürden durchgeführt werden konnte, was die Privatsphäre und die Freiheit der Bürger erheblich beeinträchtigte. Die Richter betonten, dass solche intensiven Eingriffe in die Grundrechte nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sein dürfen.

Auswirkungen des Urteils

Das Urteil hat zur Folge, dass die entsprechenden Regelungen im HVSG als verfassungswidrig eingestuft wurden. Dies bedeutet, dass der Verfassungsschutz in Hessen künftig keine ständige Handy-Ortung mehr durchführen darf, es sei denn, es werden neue, verfassungskonforme Regelungen eingeführt. Diese Entscheidung stärkt den Schutz der Privatsphäre und setzt klare Grenzen für staatliche Überwachungsmaßnahmen.

Weitere kritisierte Regelungen

Neben der Handy-Ortung wurden auch andere Regelungen im HVSG kritisiert. Dazu gehören der Einsatz von verdeckten Ermittlern und die Datenübermittlung an andere Behörden. Insbesondere die Vorschriften zur Datenweitergabe wurden als verfassungswidrig eingestuft und komplett für nichtig erklärt. Dies zeigt, dass das Gericht großen Wert auf den Schutz der Grundrechte legt und staatliche Überwachungsmaßnahmen nur unter strengen Bedingungen zulässt.

Reaktionen auf das Urteil

Das Urteil wurde von Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen begrüßt. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Grundrechte und der Privatsphäre der Bürger. Kritiker der bisherigen Überwachungspraktiken betonen, dass der Staat zwar die Sicherheit gewährleisten muss, dies jedoch nicht auf Kosten der Grundrechte geschehen darf.

Ausblick

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Überwachungsmaßnahmen in Deutschland. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf dieses Urteil reagieren wird und welche neuen Regelungen eingeführt werden, um den Anforderungen des Gerichts gerecht zu werden. Klar ist jedoch, dass der Schutz der Privatsphäre und der Grundrechte der Bürger auch in Zeiten zunehmender Sicherheitsbedrohungen von zentraler Bedeutung bleibt.

So sieht die Handyortung aus:

Die Handyortung, oder auch Mobilfunkortung, ist eine Technologie, die es ermöglicht, die Position eines Mobiltelefons zu bestimmen. Hier sind einige wichtige Punkte dazu:

    • Cellular Triangulation: Dies basiert auf der Signalstärke, die zwischen dem Handy und verschiedenen Mobilfunkmasten (Basestationen) empfangen wird. Durch die Analyse der Signale kann man grob die Position des Handys bestimmen.
    • GPS (Global Positioning System): Moderne Smartphones haben eingebaute GPS-Empfänger, die Satellitensignale empfangen, um genaue geografische Positionen zu berechnen. GPS ist sehr genau, besonders in offenen Bereichen.
    • Wi-Fi Positioning System (WPS): Wenn GPS nicht verfügbar ist oder in Gebäuden, kann die Position durch das Scannen von Wi-Fi-Netzwerken und deren bekannten Positionen bestimmt werden.
    • Bluetooth: Ähnlich wie WPS, aber durch das Scannen von Bluetooth-Geräten in der Nähe.

Neue Pläne der Bundesregierung zur Gesichtserkennung bei der Polizei

Erneut gibt es einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Gesichtserkennung durch die Künstliche Intelligenz. Dabei soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie durch die Polizei regeln. Diese Pläne haben sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorgerufen. Daher lohnt es sich einen detaillierten Blick auf die neuen Vorschläge und ihre möglichen Auswirkungen zu machen.

Die Verwendung von biometrischen Daten und künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbrechensbekämpfung ist nicht neu. Allerdings sollen die neuen Pläne der Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für den Einsatz dieser Technologien erweitern und klarer definieren.

Gesichtserkennung der Polizei --Neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung
Gesichtserkennung der Polizei
--Neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung
Bild: ©: tarifrechner.de

Die neuen Pläne im Detail:

    • Biometrische Daten: Ermittlungsbehörden sollen künftig biometrische Fotos von Verdächtigen mit Bildern aus dem Internet abgleichen dürfen. Dies soll helfen, mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren.
    • Einsatz von KI: Künstliche Intelligenz (KI) soll genutzt werden, um diese Daten zu analysieren und Verbindungen zu bereits erhobenen Informationen herzustellen.
    • Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Strafprozessordnung sowie das BKA-Gesetz und das Bundespolizeigesetz sollen entsprechend angepasst werden.
    • Einschränkungen: Der Abgleich ist nur mit gespeicherten Bildern und Videos möglich, nicht mit Echtzeit-Aufnahmen wie Livestreams oder Webcams.

Kritik und Bedenken

Es gibt erhebliche Bedenken von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die vor einem Abbau von Grundrechten und einer flächendeckenden biometrischen Überwachung warnen. Kritiker argumentieren, dass die neuen Pläne zu einer Massenüberwachung führen könnten und die Privatsphäre der Bürger gefährden.

Unterstützung und Vorteile

Befürworter der neuen Pläne betonen die Vorteile der Gesichtserkennungstechnologie bei der Verbrechensbekämpfung. Sie argumentieren, dass diese Technologien helfen können, Verbrechen schneller aufzuklären und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.

Somit sind die neuen Pläne der Bundesregierung zur Gesichtserkennung bei der Polizei ein kontroverses Thema. Während sie das Potenzial haben, die Effizienz der Strafverfolgung zu erhöhen, gibt es auch berechtigte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Privatsphäre und die Bürgerrechte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen entwickeln und welche Änderungen letztendlich umgesetzt werden.

Rauchfackeleinsatz Grundschule Selent 2021
Rauchfackeleinsatz Grundschule Selent 2021 -Screenshot Facebook.com

Polizei SH bestätigt weinendes Kind an der Grundschule Selent/Plön bei Feuerwehrübung mit Rauchfackeln und Notruf

Auch bei einer Feuerwehrübung im Jahr 2021 gab es eine Feuerwehrübung in der Grundschule Selent im Kreis Plön (Bundesland Schleswig Holstein), welche aus dem Ruder durch den Einsatz von Rauchfackeln gelaufen ist. So gab es Notrufe durch besorgte Bürger bei der Feuerwehr bedingt durch die Feuerwehrübung.

Dabei gab es mindestens ein weinendes Grundschulkind -bestätigt durch die Ermittlungen der Polizei Lüdjenburg- auf dem Schulgelände, welche den Rauch der Rauchfackeln im Umfeld erleben musste. Bei einer Presseanfrage an den Kreis Plön wurde der Einsatz der Rauchfackeln mit dem gesundheitsgefährdenden Rauch bestätigt.

Die Polizei Schleswig Holstein bestätigt die Feuerwehrübung mit Rauchfackeln und künstlichem Nebel. Auch wird die Einstellungen der Ermittlungen bestätigt. Dazu hatte sie damals auf Twitter -nun X- aufgrund einer Anfrage des Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Martin Kopka, geschrieben: "Bei der Übung kam ungiftiger "Disco-Nebel" zum Einsatz. Schüler + Lehrer standen ca. 800 Meter von den Rauchfackeln entfernt. Im Ergebnis kam niemand mit Rauch in Kontakt, niemand wurde gefährdet. Aus diesem Grund stellte die Staatsanwaltschaft Kiel das Verfahren ein.".

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