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Glasfaser Ausfall in Selent und Umgebung -Kreis Plön betroffen

• 10.10.23 Aktuell gibt es seit 14.30 Uhr einen Totalausfall im Glasfasernetz von Selent und den angrenzende Gemeinden. Die Gemeinde Selent liegt im Kreis Plön, wo es einen finanzierten Glasfaserausbau ohne öffentliche Mittel durch einen Zweckverband seit dem Jahr 2017 gibt. Voraussichtlich soll die Störung laut Pyur gegen Abend um rund 20 Uhr beseitigt sein. Als Ursache wird in der Störungsmeldung "Durch Dritte verursachter Schaden an einem Glasfaserkabel" genannt.

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Glasfaser Ausfall in Selent und Umgebung -Kreis Plön betroffen

Die Bürger im Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön sind dort auf den bekannten Anbieter Telecolumbus/Pyur angewiesen.

Glasfaser Ausfall in Selent und Umgebung -Kreis Plön betroffen
Glasfaser Ausfall in Selent und Umgebung -Kreis Plön betroffen
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Seit dem Jahr 2017 werkelt die Tele Columbus Tochter Pepcom im Zweckverband Plön beim Ausbau des Glasfasernetzes herum. Dabei waren zum Jahresende 2020 laut den Sitzungsprotokollen in einigen Gemeinden noch immer keine Fertigstellung bzw. Abnahme des Glasfasernetzes zu verzeichnen. Auch gab es immer wieder Verzögerung bei viele Haushalte im Ausbaugebiet, welche auf einen Anschluss warteten, so die damaligen Beschwerden von Bürgern. Immerhin verkündigt die Tele Columbus AG den Ausbau des FTTH-Glasfasernetzes im Kreis Plön als erfolgreich im Jahr 2021 als beendet an. Zur Erinnerung, der Ausbau startete mit dem ersten Spatenstich im Juni 2017.

Von dem Glasfaserausbau im Kreis Plön profitieren 46 Gemeinden mit 12.000 Haushalten im Kreis Plön. Das Glasfasernetz wurde nach Projektabschluss an den Zweckverband für Breitbandversorgung im Kreis Plön übergeben. Die Pepcom GmbH betreibt das Glasfasernetz im Kreis Plön. Mittlerweile haben sich weitere Gemeinden dem Projekt angeschlossen.

So gab es dann aber schon im Jahr 2015 in den Gemeinden einen schnellen Hybrid Anschluss (DSL/Mobilfunk) mit einem Speed von bis zu 50 Mbit/s im damalgen 3G-Netz. Besonders auf dem Land wurden kleine Richtfunkantennen eingesetzt, welche einen Speed von 40 Mbit/s und mehr erbrachten.

Im Jahr 2016 konnten sich dann viele Haushalte über eine VDSL Anschluss mit 100 Mbit/s in der Region freuen, welcher dann ab dem Jahr 2017 mit einem Speed von 250 Mbit/s zur Verfügung stand. Daher war der Zuspruch bei den Haushalten in den Ausgabeugebieten auch gering, zumal bei dem monopolistischen Glasfaserausbau man als Kunde nicht wechseln kann und auf die Pyur-Tarife angewiesen ist. Daher gelang oftmals erst die Ausbau-Quote von 55 Prozent im zweiten Anlauf. Kunden haben daher immer noch die teuren Altverträge und ärgern sich sehr.

Mittlerweile versorgen die Mobilfunker Vodafone, Telekom und O2 die Region mit einem flächendeckendem 4G-Netz bei einem Speed von 100 Mbit/s und mehr. Laut der Bundesnetzagentur versorgt die Telekom die Region als erster Anbieter schon fast flächendeckend mit den neuen 5G-Netz, welcher für Gigabit Speed geeignet ist.

Auch gibt es im Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön seit dem Jahr 2019 neue Grundstücksverträge nach dem §45a Telekommunikationsgesetz, da die alten Verträge laut der Bundesnetzagentur rechtswidrig waren. Daher fühlen sich viele Grundstücksbesitzer im Ausbaugebiet getäuscht und belogen. Auch haben viele Grundstücksbesitzer die Verträge im Jahr 2017 wegen der fehlenden Kündigungsmöglichkeit in den alten §45a TK-Verträgen laut Recherche erst gar nicht unterschrieben (Die alten Verträge liegen der Redaktion vor, die Nicht-Kündigung wurde im Jahr 2018 bei der Bürgerversammlung in Selent öffentlich bestätigt. Telekommunikationsverträge dürfen eine maximale Laufzeit von 24 Monaten haben).

Auch ist der Zweckverband kein Telekommunikationsanbieter und darf nicht im Briefkopf von §45a TK-Verträgen auftauchen. Dieses erklärt die Zurückhaltung, und warum oftmals erst im zweiten Anlauf, die 55 Prozent Hürde erreicht wurde. Auch gab es keinen Hinweis auf Kündigungsfristen im Vertrag.

Dabei sollen die Hauseigentümer in den Ausbaugebieten allerdings immer noch die alten Verträge besitzen. Damals teilte die Bundesnetzagentur schon der Tarifrechner Redaktion mit, dass diese nach dem § 348 BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) kündbar sind.

Auf weiteren hartnäckigen Nachfragen hiess es dann damals von seiten von Pepcom: "Der Nutzungsvertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Die angebrachten Vorrichtungen werden dann binnen Jahresfrist nach der Kündigung wieder beseitigt, soweit keine anderweitige gesetzliche Duldungspflicht besteht." . Hintergrund ist, dass in der Gemeindeversammlung in Selent im Jahr 2018 die Grundstücksverträge wohl als "nicht kündbar" bezeichnet worden waren. Zuvor gab es dabei eine Bürgeranfrage wegen der Laufzeit.

Der eine oder andere Eigentümer sieht hier sogar eine Wertminderung seiner Immobile und diese haben damals die Verträge nur mangels Breitbandalternative abgeschlossen. Zuletzt bestätigte der Bundesgerichtshof nochmals die Regelungen bei der Anwendungen nach dem Telekommunikationsgesetz. Nur Telekommunikationsanbieter dürfen sich auf das Telekommunikationsgesetz berufen, BGH, Urteil vom 18.11.2021 - I ZR 106/20.

Auch sind die Glasfaserleitungen sehr sensibel und halten nicht ewig. Daher müssen Grundstücksbesitzer mit immer wieder kehrenden Kosten beim Glasfaseranschluss rechnen. Auch beim privaten Glasfaser-Netzausbau, ist dann mit einer Totalsanierung nach Ablauf der Lebensdauer zu rechnen. Erfahrungen aus NRW -wo die lokalen Stadtwerke vor 20 Jahren mit dem Stromkabel gleich Glasfaser mit verlegt haben- zeigen, dass es einen erheblichen Sanierungsstau schon nach 15 bis 20 Jahren gibt. Insider setzen es mit der Lebensdauer einer Gas- und Öltherme gleich. Wenn man Glück hat, läuft die mehr als zwanzig Jahre.

Update:

Die Bürger waren dann auch schnell verärgert und haben bei der rund 24-stündigen Störung Ihren Unmut in den sozialen Netzen ausgelassen. Andere freuten sich, dass sie die mitunter die teure Anschlusskosten -besonders auf dem Land - von der Grundstücksgrenze bis zum Haus nicht getragen haben und sich über das schnelle 5G-Netz im Kreis Plön freuen.

Auch sind viele Glasfasernutzer in der Störungszeit auf das dortige 5G-Netz ausgewichen. Die Störung dauerte dort rund 24 Stunden und betraf rund 6.000 Haushalte.

Ausgrabegenehmigung vom Amt Selent erst nach einem Jahr zur Verfügung gestellt

Das eingeforderte Dokument, hier die Ausgrabegenehmigung vom Amt Selent, wurde dem Redaktionsnetzwerk Tarifrechner erst nach mehr als einem Jahr mit Hilfe der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, gegen Jahresende 2021 zur Verfügung gestellt. Das Dokument beruft sich auf TKG §68. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Dabei sind bis zu 46 Bürgermeister und mindestens 2 Amtsvorsteher involviert, welche privat auf dem Lande einen Glasfaseranschluss erhalten haben. Das Gewerbegebiet Selent wurde zum Beispiel nicht angeschlossen. Die Kosten des Ausbaus tragen die Bürger, da keine Förderung beantragt wurde. Dabei hatte die Bundesnetzagentur schon hier im Rahmen einer Presseanfrage die Rechtswidrigkeit der Grundstücksverträge nach dem TKG $45a zum Haus aus dem Jahr 2017 und 2018 als rechtswidrig eingestuft. Die Gründe werden in einem älteren Artikel aufgeführt.

Das Glasfasernetz im Versorgungsgebiet vom Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön wurde dann auch nie nach der Fertigstellung im Jahr 2021 feierlich der Öffentlichkeit übergeben. Immerhin liegen die Kosten bei über 50 Millionen Euro, wohl der grösste Einzelposten, der im Kreis Plön jemals verplant wurde. Im Jahr 2019 gab es bei Tele Columbus dann einen neuen Aufsichtsrat und der CEO hat den Hut geworfen, durchgeboxt vom damaligen Grossaktionär United Internet, dem Mutterkonzern von 1&1.

Telekom Störungen: Telekom hat Störungen beim TV und E-Mails behoben

Auch beim grossen Anbieter gab es zuletzt eine bundesweite Störung. Am 29.September tauchten die ersten Störungsmeldungen in den sozialen Netzen auf, wonach es Störungen beim TV und den E-Mails gab. Beim Online-Portal allesstörungen liefen zeitgleich mehre tausend Meldungen auf, auch hatte die Telekom die Störungen bestätigt. Am meisten betroffen waren dabei die Ballungsräume wie München, Hamburg, Berlin und Frankfurt.

Dann gab es am Samstag morgen von seiten der Telekom Entwarnung. So wurde auf "X" -ehemals Twitter- gepostet: "Wir konnten das technische Problem beim Login unserer Dienste (z.B. Magenta TV) lösen", teilte Telekom mit. Und weiter: "An dieser Stelle bitten wir um Entschuldigung, dass es so lange gedauert hat".

Telekom 5G Netzausbau im Juli: Rund 9.700 5G-Antennen funken im schnellen 3,6 GHz Netz
Telekom 5G Netzausbau im Juli: Rund 9.700 5G-Antennen
funken im schnellen 3,6 GHz Netz --Bild: © Telekom

Zuvor hatte die Telekom die technischen Probleme bestätigt. Dazu heisst hiess es zuvor bei "X". "Aufgrund eines technischen Problems kann es aktuell zu Beeinträchtigungen bei folgenden Diensten kommen: Magenta TV (Login, Bootvorgang), E-Mail Login, Kundencenter Login sowie teilweise beim Telefoniecenter-Login. An der Störungsbeseitigung wird aktuell gearbeitet.".

Letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, abgesetzt

Bei der grossen Menge an verlegten Glasfaserleitungen kommt es immer wieder zu unregelmässigen und Beschwerden von den Bürgern. Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor.

Anders sah dieses in den letzten Jahren aus. Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im letzten Jahr abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet.

Auch hier wurden rechtswidrige Methoden gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es kaum Konsequenzen für den abgesetzten Amtsvorsteher und Leiter der Breitbandversorgung Plön, Volker Schütte-Felsche (CDU), und Amtsvorsteherin Amt Selent Schlesen, Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos), und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte auch der Bürgermeister Oelke aus Lammershagen ganz überraschend seinen Posten hingeschmiessen. Dabei wollte er in einem Abschiedsbrief an die Bürger aus Lammershagen nicht mehr "Werkzeug" sein. Der Brief liegt der Redaktion vor. Dabei gab es Auffälligkeiten in der Formulierung zu der Querdenker und Reichsbürger Szene, so ein Bürger aus Lammershagen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Rachfackeleinsatz Grundschule Selent 2021
Rachfackeleinsatz Grundschule Selent 2021 -Screenshot Facebook.com

Grundschule Selent Feuerwehr Übung mit Rauchfackeln und Notruf

Auch bei einer Feuerwehrübung im Jahr 2021 gab es eine Feuerwehrübung in der Grundschule Selent, welche aus dem Ruder durch den Einsatz von Rauchfackeln gelaufen ist. So gab es Notrufe durch besorgte Bürger bei der Feuerwehr bedingt durch die Feuerwehrübung. Dabei gab es mindestens ein weinendes Grundschulkind -bestätigt durch die Ermittlungen der Polizei Lüdjenburg- auf dem Schulgelände, welche den Rauch der Rauchfackeln im Umfeld erleben musste. Bei einer Presseanfrage an den Kreis Plön wurde der Einsatz der Rauchfackeln mit dem gesundheitsgefährdenden Rauch bestätigt.

Dazu heisst es weiter aus dem Kreis Plön: Bereits vor einem halben Jahr wurden sowohl Lehrer als auch Schüler im Brandschutz unterwiesen. Im Nachgang dieser Unterweisung wurde nun, um ein realistischeres Einsatzszenario zu schaffen, bei der Räumungsübung eine Nebelmaschine mit ungiftigem Diskonebel im Gebäude verwendet. Zudem wurden Rauchfackeln auf dem Dach gezündet. Es bestand hierbei zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler.".

Wenn das schon nicht erschreckend für die Grundschüler ab 5 Jahren war, gab es noch einen drauf. So wurde gleich eine ganze Klasse ohne Jacken nach draussen geschickt, obwohl zu dem Zeitpunkt Temperaturen von bis zu minus 4 Grad am morgen der Übung bestanden. Dazu heisst es vom Pressesprecher der Feuerwehr aus dem Kreis Plön" "Aufgrund von aktuellen Corona-Regeln in der Schule hatten alle Schülerinnen und Schüler ihre Jacke im Unterrichtsraum und sind damit auch ins Freie gelangt. Eine Klasse verlies die Unterrichtsräume ohne Jacke, diese wurde unverzüglich in die Turnhalle verbracht.".

Im Nachgang berichten Eltern, dass Sie Ihre Kinder von der "schrecklichen" Grundschule Selent genommen haben. Auch gibt es einen Bericht einer besorgten Mutter von Mobbing durch den Lehrkörper wegen der Beschwerdeführung gegen ihr Kind, der der Redaktion vertraulich vorliegt.

Dazu der Kreis Plön:"Aus unserer Sicht lässt der derzeitige Wissenstand keine Beanstandung zu.".

Die Polizei Lütjenburg hatte damals dabei nur den Hausmeister der Grundschule nach verletzten Kindern gefragt, der Lehrkörper wurde nicht befragt. Daher gab es laut der örtlichen Polizei Lüdjenburg keine Gefährdung und verletzte Kinder. Was der Hausmeister mit den geschockten Schulkindern zu tun hatte, welcher nicht die Schulkinder betreute, verschliesst sich der Tarifrechner Redaktion und natürlich den Eltern.

Der hier veröffentlichte Screenshot wurde damals zeitnah mit den Bildern von der Feuerwehr Selent im Nachgang gelöscht. Und zwar am frühen Tag, als die Polizei Lütjenburg die Ermittlungen aufgenommen hatte. Daher spricht der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, auch von Beweismittelvernichtung, Täuschung der Ermittlungsbehörden und der Öffentlichkeit durch die Feuerwehr Selent, der Bürgermeisterin Selent, Sabine Tenambergen, und den Verantwortlichen im Kreis Plön.

Presseanfragen wurden von der Grundschule Selent, vertreten durch den Schulleiter Reimer, und der Schulaufsicht, nie beantwortet.

Ungiftiger Disconebel kann krebserregenden Stoff enthalten

Wenn bei einem "Diskonebel" bei dem Nebelfluid Glycerin enthalten ist, sollte es nicht auf 200 °C und mehr erhitzt werden, da es sonst zur Bildung des krebserregenden Stoffes Acrolein kommen kann. Wenn die Nebelmaschinen eine Temperaturregelung enthalten --welche technisch durch eine Fachfirma regelmässig überprüft werden muss-, kann durch die hohen Temperaturen die Bildung von Acrolein verhindert werden. Der Einsatz solch einer Nebelmaschine in den Innenräumen einer Grundschule ist aber unverhältnissmässig, verboten und gehört bestraft!.

Auch dürfen Nebelfluide nur mit einer Freigabe für Innenräume verwendet werden. Die Hersteller der Nebelmaschine führen dazu in der Regel eine Liste. Auch müssen die Nebelmaschinen eine Zulassung für Innenräume haben.

Auch gibt es immer wieder Hinweise auf gesundheitliche Probleme, dass Astmatiker erhebliche Probleme mit den Aerosolen aus den Nebenmaschinen mit Nebelfluid haben. Daher werden diese Geräte in der Regel nicht mehr in geschlossen Räumen eingesetzt, sondern Trockeneis, Flüssigstickstoff oder flüssiger Kohlenstoffdioxid erzeugt Nebel. Auch gibt es immer wieder Berichte, wenn man diese Fluide in geschlossenen Räumen in Unmengen einatmet, dass es es zu gesundheitlichen Schäden kommt.

Oftmals behauptet die Feuerwehr, dass die Nebelfluide auch in den elektrischen Zigarretten eingesetzt werden. Auch diese stehen in der Kritik gesundheitsgefährdend zu sein, und dürfen von Kindern ab 5 Jahren schon gar nicht benutzt werden. Immer wieder gibt es Warnung vom Gesundheitsministerium, dass Rauchen in der Nähe von Kinden zu unterlassen, insbesondere in geschlossen Räumen.

Auf einem der gelöschten Bild der Feuerwehr ist der Innenraum gut zu sehen, wo dichter "Nebel" die Innenwände der Grundschule konterminiert. Der Nebel ist so dicht, dass der Feuerwehrmann im Raum kaum zu erkennen ist.

So wurde weder der Lehrkörper, die Kinder und auch nicht die Eltern, über die möglichen Gesundheitsgefahren beim Einsatz der Nebelfluide informiert.

Auch hier gilt, Presseanfragen wurden von der Grundschule Selent, vertreten durch den Schulleiter Reimer, und der Schulaufsicht, nie beantwortet.

Bürgermeisterin aus Selent, Sabine Tenambergen, lehnt Stellungnahme ab:

Die Bürgermeisterin aus Selent, Sabine Tenambergen, lehnt eine Stellungnahme ab. Als Begründung wird angeführt, dass man den "Chefredakteur nicht kennt". Das Presserecht des Landes Schleswig Holstein sieht diese Art der Ausnahme bei Presseanfragen erst gar nicht vor. Immerhin ist das Presserecht ein Menschenrecht nach der EU-Charta, Demokratie und Staatsfeindliche Verhalten in Selent und im Amt Selent nicht!. Auch die Bürgermeisterin Tenambergen hat beim Glasfaserausbau die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Zerstörung von öffentlichen Leitungen zugelassen, bestätigt durch die ehemalige Landrätin vom Kreis Plön, Stephanie Ladwig, in einem Schreiben, welches der Redaktion vorliegt. Die Ausgrabegenehmigung, erteilt durch das Amt Selent, sah dieses explizit nicht vor. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor.

Daher lautet der Vorwurf des Chefredakteurs gegenüber der Bürgermeisterin, dass hier "Demokratie und Staatsfeindliches Verhalten" gegen die Presse, den Bürgern von der Gemeinde Selent und den Eltern der Schüler an der Grundschule durch rechtswidriges Verhalten begangen wird. Die Bürgermeisterin Sabine Tenambergen gehört den "Freien Wählern" an. Zuletzt haben die AfD und die Freien Wählern durch ihre rechtspolitische Ausrichtung im Norden Deutschlands an Boden gewonnen.

Der damals zuständige Kreiswehrführer aus dem Kreis Plön, Manfred Stender, ist zeitnah und überraschend in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Daher sehen die Bürger und Eltern aus dem Umfeld der Gemeinde Selent dieses als ein Schuldeingeständnis des Kreises Plöns.

Die Polizei Schleswig Holstein bestätigt die Feuerwehrübung mit Rauchfackeln und künstlichem Nebel. Auch wird die Einstellungen der Ermittlungen bestätigt. Dazu hat sie auf Twitter aufgrund einer Anfrage vom Chefredakteur geschrieben: "Bei der Übung kam ungiftiger "Disco-Nebel" zum Einsatz. Schüler + Lehrer standen ca. 800 Meter von den Rauchfackeln entfernt. Im Ergebnis kam niemand mit Rauch in Kontakt, niemand wurde gefährdet. Aus diesem Grund stellte die Staatsanwaltschaft Kiel das Verfahren ein.". Kurios ist die Bestätigung der Tatsache durch die Polizei, dass erst im Nachsatz auf den Einsatz der "Rauchfackeln von 800 Metern" hingewiesen wird. Auf mindestens einem der gelöschten Bildern ist starker Wind zu erkennen, welcher den Rauch verweht. In welche Richtung ist unbekannt. Wieviel Bilder schon bis zum Screenshot gelöscht worden sind, ist unbekannt. Schon am Abend der Feuerwehrübungen wurden Kommentare von Facebook-Nutzer durch die Feuerwehr Selent gelöscht.

Psychologen sehen durch ein Einsatz von Rauchfackeln und Disconebel ein psychologisches Einwirken auf die Grundschüler. Laut den Informationen, welche der Redaktion vorliegen, war den Grundschülern nicht bekannt gewesen, dass es sich nur um eine Übung handelte und das der Rauch innerhalb der Schule ungefährlich ist. Daher sprechen Eltern von einem ehemaligen Grundschüler der Grundschule Selent im Nachgang von "Psycho-Terror". Immerhin mussten die Grundschüler davon ausgehen, dass ihre "geliebte Schule" abbrennt.

Lange Zeit war nicht ganz klar, ob es auch eine psychische Körperverletzung gibt. Mit seinem Beschluss vom 18.03.2013 (BGH, 4 StR 168/13) sorgte der Bundesgerichtshof (BGH) für mehr Klarheit. So gibt es keine psychische Körperverletzung nach dem Straftgesetzbuch. Es kann aber ein Schmerzensgeld eingeklagt werden.

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