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CDU will Datenschutz ist als Verbraucherrecht installieren

• 28.01.09 Aus Anlass des Europäischen Datenschutztages erklären Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass der Datenschutz als integrierter Teil des Verbraucherschutzes anzupassen ist. Die zahlreichen Vorfälle der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass hier erheblicher Handlungsbedarf besteht. Es ist bedauerlich, dass das Datenschutzrecht bislang kein "Verbraucherrecht"
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ist. Umso wichtiger ist es, das Datenschutzgesetz und weitere Datenschutzvorschriften endlich gesetzlich als Verbraucherschutzvorschriften anzuerkennen.

Für Wirtschaftsunternehmen sind personenbezogene Daten, die sie aus sozialen Netzwerken, Bonuskartensystemen oder von Auskunfteien erhalten, ein immer wichtiger und wertvoller werdendes Handelsgut. Wenn Unternehmen aus Kostengründen Serviceleistungen, wie im Fall der Landesbank Berlin die Verarbeitung von Kreditkartenabrechnungen, auslagern, dann haben sie auch Sorge dafür zu tragen, dass diese sensiblen Daten verschlüsselt übertragen werden, damit sie im Falle eines Verlustes oder Diebstahls nicht missbräuchlich verwendet werden können.

Umgekehrt wissen Verbraucher zu wenig darüber, was mit ihren Daten passiert und gehen oft zu gedankenlos mit ihnen um, wie z.B. bei der freiwilligen Preisgabe von Name, Anschrift, Geburtstag oder Bankverbindung. Vor allem bei sozialen Netzwerken werde oft unnötige Daten über die eigene Person preisgegeben. Die Schattenseite einer solchen Handlungsweise wird erst dann klar, wenn die Daten missbraucht werden.

Seit dem Kabinettsbeschluss vom 10. Dezember 2008 setzt sich eine Arbeitsgruppe für eine Stärkung der Position der Datenschutzbeauftragten sowie einen Ausbau der Arbeit der Verbraucherzentralen ein.


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