Call by Call Tarife: Call-by-Call und Preselection darf bis Ende 2024 laufen
• 13.06.22 Die beliebten Call by Call Tarife und Preselection Tarife durften bis Ende des Jahres 2022 laufen. Darauf haben sich die Telekom zusammen mit dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) und dem Deutschen Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) zuletzt geeinigt. Nun gibt es eine
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Call by Call Tarife: Call-by-Call und Preselection darf bis Ende 2024 laufen
Die Deutsche Telekom und der VATM haben sich darauf verständigt, die sogenannten Betreibervorauswahlen bis zum Jahresende 2024 möglich zu machen. Das bisher geltende freiwillige Abkommen zwischen den beiden Partnern wird damit um weitere zwei Jahre verlängert.
Callthrough Auslandstarife beim Billiger Telefonieren
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
Die Telekom betont, wer als Unternehmen die Sparvorwahlen anbietet, muss über den Verband VATM beitreten.
Bei beiden Diensten Call-by-Call und Preselection können Telekom-Kunden für einzelne Telefongespräche mit Vorwahl einer 010xy-Nummer einen anderen Verbindungsnetzbetreiber auswählen. Dieser leitet das Gespräch durch sein Netz und rechnet mit dem Endkunden ab.
"Wir verlängern gerne unsere Vereinbarung mit dem VATM. Solange Call-by-Call und Preselection im Markt nachgefragt werden und diese für uns wirtschaftlich umsetzbar sind, ermöglichen wir gerne weiterhin die vorhandene Angebotsvielfalt", bekräftigt Pascal Koppetsch, der für die Telekom die Verhandlungen mit dem VATM begleitet hat.
Ursprünglich hatten die beiden Dienste Call-by-Call und Preselection in der Anfangszeit des liberalisierten Telekommunikationsmarktes einen großen Anteil an der wettbewerblichen Preis-Entwicklung. Im Jahr 1998 wurde die Telekom im Zuge der Marktöffnung verpflichtet, ihren Endkunden Call-by-Call und Preselection anzubieten. Seit dem Jahr 2019 haben sich der Wettbewerberverband VATM und die Telekom auf ein freiwilliges Abkommen verständigt. Daher ist die Telekom von der Bundesnetzagentur in diesem Bereich nicht mehr regulatorisch zur Ermöglichung der Betreibervorauswahl verpflichtet. Seit dem Jahr 1998 betreibt unser Redaktionsnetzwerk Tarifrechner auch seine beliebten Call-by-Call, Preselection und Callthrough Tarifrechner.
"Das auch rund 24 Jahre später die Call-by-Call Tarife noch nutzbar sind, es weiterhin Nachfrage nach günstigen Telefontarifen gibt, zeigt doch, wie sinnvoll die damalige Einführung war", so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. "Wenn der Glasfaserausbau in dem Tempo und der Verfügbarkeit vorangeschritten wäre, wie damals die Call-by-Call Tarife, würden wir wohl viele Diskussionen heutzutage über Grundrechte beim Internet, Mindest-Datenspeed und Entschädigungszahlungen nicht führen", so die Kritik an der derzeitigen Ampel-Koalition und der vorherigen Merkel-Regierung.
Genutzt werden kann die neu getroffene Vereinbarung von Telekom und VATM ab sofort von allen Anbietern von Betreibervorauswahlen. Dies gilt nicht nur für die mehr als 170 im Verband organisierten Mitglieder. Sofern Interesse daran besteht, dieser Vereinbarung beizutreten, können sich Unternehmen bis Ende Juni beim VATM melden. Die Telekom wird den Dienst nur gegenüber denjenigen Unternehmen weiterhin erbringen, die über den VATM der Vereinbarung beigetreten sind.
Immerhin können unsere Leser durch die Call-by-Call Tarife bei der Verwendung eines Telekomanschlusses weiter durch die Sparvorwahlen sparen.
Die Call-by-Call Auslandstarife sind aber weiterhin begehrt.
So geht nach unserer Auswertung der Call-by-Call Anfragen der Trend schon seit einigen Jahren hin zu der massiven Nutzung von Call-by-Call Auslandstarifen. Immerhin kann man so im Cent Bereich rund um die Uhr in die ganze Welt telefonieren. Durch die Abschaffung der Call-by-Call Tarife bleibt dann nur noch die Nutzung der Callthrough Tarife möglich.Seit dem Jahr 1998 wurde die Deutsche Telekom im Zuge der Marktöffnung verpflichtet, ihren Endkunden Call-by-Call und Preselection anzubieten, und so lange bieten wir auch schon unsere Call-by-Call Übersicht an.
Die neuerliche Vereinbarung mit dem VATM und DVTM ermöglicht nun einen "sanften" Ausstieg aus diesem Marktmodell mit einer langen Übergangszeit, auf die der Markt sich mit kundenfreundlichen Alternativen einstellen kann. Mit dieser Vereinbarung ist aus Sicht der Verbände daher eine staatliche Regulierung des Endkundenmarktes für Sprachtelefonie und für Call-by-Call nicht mehr erforderlich.
Für die Verbände steht der enorme Vorteil für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Fokus, den der Wettbewerb Bürgern und Unternehmen gebracht hat. Dabei ging es gerade nicht nur allein darum, Geld zu sparen, sondern um Innovation und immer kundenfreundlichere Produkte im Markt, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Mit dem Aufkommen neuer Angebote im Markt wie Flatrates, WhatsApp und Mobilfunkkommunikation sank die Nutzerzahl in den letzten Jahren. Dennoch sind es noch circa 90 Anbieter, die vor allem günstige Tarife ins Ausland oder in Mobilfunknetze anbieten. Diese haben ein hohes Interesse an der Koordination des Auslaufens von Call-by-Call und Preselection, solange hier weiterhin Bedarf bei der Bevölkerung besteht.
Die BNetzA hat vor kurzem den Endkundenmarkt für Sprachtelefonie einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und sieht die Deutsche Telekom im vorliegenden Entwurf der Marktanalyse nicht mehr als marktbeherrschend an.
Um den unliebsamen Tariffallen bei den Telefontarifen möglichst zu entgehen, bieten wir exklusiv in unserem kostenlosen Newsletter moderierte Tariftabellen an. So sind in den Tariflisten, welche nur im Newsletter erscheinen, die Anbieter gelistet, welche nicht durch häufige Tarifänderungen bei den Call-by-Call- und Callthrough-Tarife auffallen und dadurch konstante Tarife anbieten.
Einen kostenlosen, aktuellen 24 Stunden Tarifvergleich für Fern- Handy- und Auslandsgespräche können Sie dann wie immer über unserem Tarifvergleich für Telefontarife oder bei unserem Call by Call und beim Callthrough Tarifvergleich machen.
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