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Corona Warn App Skandal: Lauterbach will den roten Warn-Status der App abwerten

• 10.02.22 Die Corona Warn App gibt es nun fast 20 Monate. In dieser Zeit, gab es laut dem letzten Kanzleramtschef Helge Braun, trotz erheblicher Probleme mit der App, viele Warnungen vor einer möglichen Ansteckung. Daher hat das einzige, wirksame digitale Instrument der Bundesregierung und des RKIs sehr wertvolle Hilfe geleistet. Nun will der amtierende Bundesgesundheitsminister
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den roten Warn-Status der App aber abwerten. Dieses geht aus einer Erklärung zur neuen Testverordnung von Lauterbach hervor.

Corona Warn App Skandal: Lauterbach will den roten Warn-Status der App abwerten

Wer sich in der Nähe eines infizierten für eine längere Zeit aufhält, bekommt eine rote Warnmeldung auf seiner Corona Warn App. Daher kann man sich bislang mit dem Ergebnis der App einem PCR-Test unterziehen.

Mit der Corona Warn App Version 2.3 hat sogar eine Wiederbelebung der App stattgefunden, da nun auch hier ein digitaler Impfnachweis erstellt werden kann. Die Corona Warn App Version 2.13 informiert über zurückgerufene Impfzertifikate. Die Corona-Warn-App Version 2.14 benachrichtigt auch die ersten Nutzerinnen und Nutzer, denen die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Auffrischimpfung empfiehlt. Daher leistet die App eine sehr wertvolle Hilfe, und dieses ganz ohne Datensammelwut und anonym. Dieses scheint wohl der Bundesregierung nicht zu passen, so die Kritik.

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Corona Warn App Skandal: Lauterbach will den roten Warn-Status der App abwerten
-Bild: Google Play Store

Zu der hohen Testzahlen und damit der Belastung in den PCR-Labore gibt es unterschiedliche Aussagen, von den Laboren, den Gesundheitsämtern und den Ländern. Daher klingt diese Aussage als Vorwand, der Corona Warn App, den eigentlichen "Nutzen" vor einer Infektion zu warnen und sich umgehend testen zu lassen mit eines PCR-Test. Nur diese liefern sichere Testergebnisse. Dabei geht es immerhin um den Eingriff der bürgerlichen Rechte bei einem positiven Test.

"Die Bundesregierung und das RKI wären besser beraten gewesen, die PCR-Test Kapazitäten zügig auszubauen oder nach wirksamen Alternativen zu suchen, als das einzige wirksame, digitale Instrument in der Bevölkerung abzuwerten. Damit konnte man auf einfache Weise seine Familie, Freunde, Verwandte und die Bevölkerung durch einen verlässlichen PCR-Test schützen", so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka.

So will die Bundesregierung den Anspruch auf einen PCR-Test nur für bestimmte Personengruppen aufrechterhalten. Bislang hat noch jeder Zugang zu den Labortests.

Der grundsätzliche Anspruch darauf soll bestehen bleiben, PCR-Tests sollen aber vorerst nur noch nach einem positiven Antigen-Schnelltest gemacht werden. "Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Die neuen Regelungen gehen aus dem Entwurf für eine geänderte Testverordnung hervor. So soll der grundsätzliche Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf kostenlose PCR-Tests grundsätzlich bestehen belieben. "Eine rote Warnmeldung auf der Corona-App reiche jedoch nicht mehr".

Daher soll der Anspruch auf PCR-Test laut dem Ministerium erst mit einem Schnelltest abgeklärt werden. "Wer Gewißheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie", betonte Lauterbach zugleich.

Überforderte Gesundheitsämter sind die Regel

Hinzu kommt, dass die Schnelltest-Labore ihre Ergebnisse an den Gesundheitsämtern liefern müssen, aber es ist nicht geregelt, in welcher Form dieses passiert. Eine einfache, digitale Schnittstelle gibt es laut den Informatikern nicht. Hier ist Fax, Papier und Bleistift und Telefon auch erlaubt. Daher werden damit die Gesundheitsämter schon seit über einem Jahr mit diesen veralteten Methoden konfrontiert. Daher ist klar, dass eine hohe Belastung nur noch zu weiteren verspäteten Inzidenz Ergebnissen führt, besonders wenn man die Daten erst aufwendig aufgrund von Telefonaten und Faxen auswerten muss.

Unsichere Schnelltests werden zum Standard

Dabei sollen sich Infizierte oder einer Kontaktpersonen unter Quarantäne "freitesten" dürfen. Dazu soll ein unsicherer Schnelltests reichen. Sichergestellt werden soll in der Teststrategie zudem, dass beim Auswerten von PCR-Tests Risikopatienten und Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten vorrangig zum Zuge kommen. Auch diese Personengruppen benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können.

RKI warnte schon vor dem Einsatz der Corona Warn App bei einem Test-Zentrum

Zuletzt warnte das RKI schon vor dem Einsatz der Corona Warn App bei einem Test-Zentrum. Da sieht man, wie effektiv die Corona Warn App als bislang einzigste Digitale Instrument funktionierte. Nach der Abwertung der Corona Warn App durch Lauterbach werden allerdings wohl viele potentielle Warn-Kandidaten, einen unzuverlässlichen Schnelltest in den eigenen vier Wänden machen, statt sich zu einem Test-Zentrum zu begeben. Ein Vertrauen in die Lauterbachen Test-Strukturen und Logistik sehen natürlich anders aus.

Version 2.16 zeigt Nutzer aktuellen Status-Nachweis an

Mit Version 2.16 können Nutzerin der rechten oberen Ecke ihres Zertifikats ihren aktuellen Status-Nachweis sehen und damit auch, welche Regel(n) ihre vorhandenen Zertifikate erfüllen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.

3G - Steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel müssen Nutzer/innen eins der folgenden Zertifikate nachweisen: Impf- oder Genesenenzertifikat, Schnelltestzertifikat (maximal 48 Stunden alt) oder PCR-Testzertifikat (maximal 72 Stunden alt).

3G+ - Bedeutet, dass der Zutritt nur für vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen mit einem negativen PCR-Test gestattet ist. Nutzer/innen müssen mindestens eins der folgenden Zertifikate nachweisen: Impf-, Genesenen-, oder PCR-Testzertifikat (maximal 72 Stunden alt). Mit dem 3G+-Status erfüllen Nutzer/innen automatisch auch die Regeln von 3G-Veranstaltungen.

2G - Steht für vollständig geimpft oder genesen. Gilt die 2G-Regel haben nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, Zutritt. Nutzer/innen müssen mindestens ein Impf- oder Genesenenzertifikat nachweisen, aber kein Testzertifikat. Mit dem 2G-Status erfüllen Nutzer/innen automatisch auch die 3G+- und 3G-Regel.

2G+ - Bedeutet, dass nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen negativen Test vorweisen können, Zutritt haben. Nutzer/innen müssen ein Impf- oder Genesenenzertifikat nachweisen und zusätzlich ein PCR-, oder Schnelltestzertifikat (maximal 72 beziehungsweise 48 Stunden alt). Mit dem 2G+-Status erfüllen Nutzer/innen automatisch auch die 2G-, 3G+- und 3G-Regeln.

2G+ mit Auffrischimpfung: Geimpfte oder Genesene, die eine Auffrischimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, müssen laut Beschluss der Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern bei einer 2G-Plus-Regelung momentan keinen aktuellen Test vorlegen. Die CWA berücksichtigt diese Regelung in der Statusanzeige derzeit noch nicht. Das heißt, bei vorhandenem Impf- oder Genesenenzertifikat und Zertifikat der Auffrischimpfung zeigt sie noch nicht den 2G+-Status an. Das Projektteam arbeitet bereits daran, dass die CWA in Zukunft Zertifikate von Auffrischimpfungen entsprechend einbezieht.

Version 2.15 mit aktualisierter "roter Warnung" und Validierungs-Service

Das RKI reagierte auf die hohen Infektionszahlen und hat den Text bei einer "roten Warnung" (Erhöhtes Risiko) in der Corona-Warn-App aktualisiert. Eine rote Warnung bedeutet nicht automatisch, dass sich Personen mit COVID-19 infiziert haben. Die Corona-Warn-App warnt die Nutzerinnen und Nutzer damit lediglich vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko und unterscheidet dabei nicht zwischen Geimpften, Ungeimpften und Genesenen.

Wer die Statusanzeige "Erhöhtes Risiko" auf sein Smartphone bekommt, hatte in den vergangenen 14 Tagen mindestens eine Begegnung mit einer später positiv getesteten Person. Deswegen gibt es die Empfehlung sich im Falle einer "roten Warnung" entsprechend zu verhalten. So soll man nach Hause gehen oder zu Hause zu bleiben, auf Symptome zu achten, sich testen zu lassen, und sich im Falle eines positiven Tests zu isolieren und das Ergebnis des Tests zu teilen.

Corona Warn App: Version 2.14 informiert zu Booster-Impfung

Zuletzt gab es die Version 2.14 als Corona-Warn-App, welche eine Auffrischimpfung empfiehlt. Dazu zählen alle Personen, die mindestens 70 Jahre alt sind und bei denen keine COVID-19-Infektion nachgewiesen wurde, wenn ihre Grundimmunisierung mehr als sechs Monate zurück liegt. Zum anderen informiert die App die Personen, die vor mehr als vier Wochen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden und bei denen keine COVID-19-Infektion nachgewiesen wurde, um die Grundimmunisierung zu optimieren.

Basierend auf den Empfehlungen der STIKO hat das Robert Koch-Institut Regeln erstellt, die die Corona-Warn-App mit den in der App gespeicherten Zertifikaten abgleichen kann. Dazu werden regelmäßig alle gespeicherten Zertifikate für alle Personen direkt in der App geprüft, sodass keine Daten das Smartphone verlassen.

Ferner können Nutzer das Zertifikat der Auffrischimpfung ebenso in die Corona-Warn-App übertragen wie vorherige Impfzertifikate auch. Für den Abgleich der Empfehlungen mit den Impfzertifikaten ist kein Update der Corona-Warn-App nötig. Nutzerinnen und Nutzer müssen lediglich mindestens Version 2.10 der Corona-Warn-App nutzen, um benachrichtigt werden zu können.

Corona Warn App: Corona-Warn-App Version 2.13 informiert über zurückgerufene Impfzertifikate

Es gibt immer wieder gefälscht Impfzertifikate, die durch gefälschte Impfpässe auffallen. Seit in Restaurants, auf Konzerten oder in Fußballstadien immer öfter 2G-Regeln gelten, häuften sich bei ihm die Fälschungen, sagt zum Beispiel ein Apotheker aus Rheinland-Pfalz im Interview mit Report Mainz.

Auch gibt es mittlerweile offizielle Schlüssel von Apotheken und Ärzten, welche in den Besitz von Fälschern gekommen sind. So wird auch hier das Erkennen von falschen, digitalen Impfzertifikaten schwierig.

So gibt es bei der neuen Corona Warn App ab der Version 2.13 die Möglichkeit, sich über Missbrauch und Fälschungen von Impfzertifikaten zu informieren, so das Projektteam vom Robert Koch-Institut. Dabei hat die Deutsche Telekom und SAP eine Erweiterung zu CWA Version 2.13 veröffentlicht. Der Hotfix ermöglicht es, digitale Impfzertifikate von bestimmten Apotheken zurückzurufen und in der Corona-Warn-App als ungültig zu kennzeichnen.

In der Vergangenheit gab es einige wenige Apotheken, die gefälschte Impfzertifikate herausgegeben haben. Zertifikate der betroffenen Apotheken wurden daraufhin zurückgerufen. Mit der Corona-Warn-App Zertifikatskennung können alle Zertifikate kontrolliert und geprüft werden, ob das Zertifikat von einer entsprechenden Apotheke ausgestellt wurde. Ist das der Fall, wird es als ungültig dargestellt.

Bei der Kontrolle mit der CovPassCheck-App wird ein zurückgerufenes Zertifikat entsprechend als ungültig angezeigt.

Corona Warn App: Corona-Warn-App Version 2.9 mit Auffrischungsimpfnachweis und Veranstalter-Warnungen

Mit der Corona-Warn-App Version 2.9 haben auch Veranstalter erstmals die Möglichkeit, allen Teilnehmern in Vertretung eine Warnung über die Teilnahme einer später positiv getesteten Person zu übermitteln. Dabei muss die infizierte Person auch nicht selber über die Corona-Warn-App eingecheckt gewesen sein. Dabei brauchen allerdings die Veranstalter eine Tan des zuständigen Gesundheitsamtes, um Missbrauch zu verhindern.

Erstmals ist es nun auch möglich, dass Corona-Warn-App Nutzer einen Nachweis einer Auffrischungsimpfung in der Corona-Warn-App im Zertifikatebereich einpflegen können. Bei Genesenen entfällt künftig nach der ersten Impfung (Ausnahme Johnson und Johnson) auch die 14-tägige Wartezeit. Das entsprechende Impfzertifikat wird hier unmittelbar erstellt.

Corona Warn App: Corona-Warn-App Version 2.5 wird zum Zertifikate Wallet

Die Zeiten der Zettelwirtschaft sind nun für getestete, geimpfte und genesen und auch deren Familienmitglieder vorbei. Ursprünglich wollte man nur Kontakte von infizierten Zählen bzw. dafür warnen. Nun wird aus der Warn App ein Zerfikate Wallet.

Außerdem werden in den Statistiken nun zusätzlich Kennzahlen über den Fortschritt der Impfungen in Deutschland angezeigt.

Neu ist bei der Version, dass Nutzer ihre Genesenen-Zertifikate in die Corona-Warn-App integrieren können. Dazu müssen sie wie bei Impfzertifikaten, in der Registerkarte auf den Reiter 2Zertifikate2 gehen und dort "Zertifikat hinzufügen" auswählen. Anschließend kann man den QR-Code vom Hausarzt scannen.

Zertifikats-Bereich wird zum nützlichen Wallet

Ferner gibt es mit der Version 2.5 im Zertifikats-Bereich in der Corona-Warn-App Möglichkeiten die Zertifikats von getesteten, geimpften und genesenen, in Form von QR-Codes integrieren zu können. Dabei können Nutzer die drei Zertifikatstypen für weitere Personen in der App hinzufügen.

Derzeit muss an den entsprechenden Kontrollstellen, zum Beispiel am Flughafen, die Gültigkeit des jeweiligen Zertifikats durch das Scannen des QR-Codes mit der CovPass Check-App, beziehungsweise der Check-App des jeweiligen Landes, und der Kontrolle des Personalausweises überprüft werden.

Corona Warn App Geburtstag: Eigentlich schon Tot --Nur Wiederauferstehung mit Impfnachweis

Die App wurde von SAP und der Telekom entwickelte und dafür gab es rund 20 Millionen Euro. Der Spahn aus dem Gesundheitsminister hatte die Auftragsvergabe nicht über eine Ausschreibung erteilt, daher sprach man damals schon von "Vetternwirtschaft". SAP als App-Entwickler war bei den Informatikern und Software-Entwicklern eigentlich eher unbekannt.

Dabei waren die Download-Zahlen in den ersten 6 Monaten der Corona Warn App nicht stimmig und widersprachen sogar Googles Zählungen. Besonders die Software-Fehler waren gravierend bei einer Gesundheits-App. Dabei lief die App noch nicht mal fehlerfrei in den ersten 6 Wochen auf den Smartphones, so die Fehleranalysen.

Dabei hätte man sicherlich viele Menschen auf eine mögliche Infektion mit Hilfe der App aufmerksam machen können. Aber politisches Versagen bei Jens Spahn, dem RKI und Co. haben einen Erfolg verhindert. Bis zuletzt wurden sogar gute 15 Millionen Testergebnisse über die App verteilt. Daher war die Idee richtig, allerdings die Umsetzung "Desaströs", so Kritiker aus der Software-Branche. Zumal viele freie Entwickler im nach hinein bei Github erst die App zum Laufen brachten und tausende von Software-Fehler beseitigten. Daher hat man nun 12 Monate später eine gut, getestete Software, welche auch den Datenschutzanforderung von den Datenschützern und Informatikern genügt. Dumm nur, dass die gute Impfquote in der Bevölkerung und die niedrigen Inzidenzen der App für eine weitere Verbreitung im Weg stehen.

Mit der neuen Corona Warn App Version gibt es erstmals einen digitalen Impfnachweis. Damit gibt es neben der CoVPass App eine weitere Möglichkeit für den digitalen Impfpass. Die Luca App bietet den digitalen Impfpass seit dem 16.Juni an, ist aber bei den Datenschützern und Informatikern durchgefallen.

Corona Warn App Version 2.3: Version 2.3. mit digitalen Impfnachweis

Die Version 2.3. der Corona-Warn-App ermöglichte es erstmals den digitalen Impfnachweis in der App hinzuzufügen. Sobald der Impfschutz vollständig ist, kann man den QR-Code in der App vorzeigen, um seinen eigenen Impfschutz nachzuweisen.

Corona Warn App: Corona-Warn-App Version 2.5 wird zum Zerfikate Wallet
Corona-Warn-App Version 2.5
wird zum Zerfikate Wallet -Screenshot: Corona Warn App Blog

Dazu ist es auch bei den Apotheken möglich, einen QR Code zu erstellen. Ansonsten stellen immer mehr Impfzentren und Arztpraxen diesen digitalen QR Code erstellen. Immerhin bekommen dafür die Apotheken 18 Euro.

Damit dann das Impfzertifikat in der App verfügbar ist, sollen Nutzer den QR-Code scannen, welchen Sie bei der Impfung erhalten haben.

Dabei bleiben die Daten auf dem Smartphone. Eine Übertragung an andere Personen findet nur statt, wenn die Nutzer Ihr Impfzertifikat zur Überprüfung vorzeigen. Die Verwendung des digitalen Impfnachweises ist freiwillig. Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes kann auch auf andere Weise erbracht werden (z.B. mit dem gelben Impfausweis).

Das Impfzertifikat enthält die Daten über Ihre Corona-Impfung. Zum Nachweis des Impfschutzes in den gesetzlich vorgesehenden Fällen genügt das Vorzeigen des QR-Codes in der App.

Bei der Prüfung werden in der offiziellen Prüf-App auch der Name und das Geburtsdatum angezeigt. Nutzer haben jederzeit die Möglichkeit, Impfzertifikate in der App wieder zu entfernen. Bis dahin bleiben die Impfzertifikate auf dem Smartphone gespeichert.

Corona Warn App: Kanzlerin Merkel verteidigt hohes Datenschutzniveau

Im letzten Jahr haben einige Ministerpräsidenten anlasslos den Datenschutz der Corona Warn App kritisiert. Es sind im übrigen auch die Ministerpräsidenten, die immer wieder durch hohe Fallzahlen in ihren Bundesländern auffallen. Dabei hatte die Bundeskanzlerin ein Machtwort gesprochen, und mitgeteilt, dass am Datenschutz der App zur Nachverfolgung von Coronavirus-Infektionen nicht gerüttelt wird.

So teilte die Kanzlerin am 21.Januar, mit, dass dieses wichtig für die Akzeptanz der App sei. "Eine Corona-Warn-App für sehr viel weniger Nutzer mit einem geringeren Datenschutz wäre auch nicht gut."

Daher hat sich auch die Regierung für den dezentralen Ansatz entschieden. Im Vorfeld gab es dazu auch Forderungen nach einem zentralen Ansatz. Allerdings spricht die Kanzlerin von einer "anonymisierten Mitteilung". Informatiker sprechen von einer pseudonymen (Anmerkung der Redaktion: Nicht Anonym) Information über Begegnungen.

Auch wird von der Kanzlerin hingewiesen, dass Apple dieses wohl nicht unterstützen würden. Bei Google sieht hingegen das Betriebssystem die Tracking und Standort Daten in Verbindung mit Infos über den Eigentümer, so die Informatiker.

Auch gibt es von der Kanzlerin Zweifel, ob "die Gesundheitsämter so viel entlasten würden", wenn diese die Handynummer der Kontakte hätten.

Corona Warn App: Verträge mit Telekom liegen öffentlich vor --10.000 Neuinfizierte wurden angenommen

Bei "Frag den Staat" kann man nun die Telekom Verträge nachsehen, welche die Telekom bei der Corona Warn App abgeschlossen hat. Auch sind die SAP Verträge und die Abstimmungsvereinbarung online. Bei letzterem geht es um die Geheimhaltung und die Abnahme und Prüfung der Software.

Dabei geht aus einem Vertrag zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und der Telekom, hervor dass man bei der Telekom von bis zu 25 Millionen Nutzern ausgegangen ist. Dabei ist auch von einem grossen Datenvolumen ausgegangen. So könnte jedes Smartphone dabei im Mittel einen monatlichen Traffic von 264 MByte für die App erzeugen, welches wiederum in der Spitze eine Last von 48 Gigabit pro Sekunde für das Netzwerk bedeuten würde. Hierbei ist die Telekom speziell für die Netzwerkanbindung verantwortlich.

Tatsächlich zeichnet sich laut den Informatikern eine Datensparsamkeit bei der Corona Warn App aus, welche im sich im nach hinein nun wegen der vielen Fehlfunktionen der Corona Warn App und der schlechten Akzeptanz in der Bevölkerung erklären lässt.

So hat die Telekom Berechnungen angestellt, dass täglich 10.000 Neuinfizierte ihre Schlüsseldaten auf die Server hochladen. Das ergebe dann ein Datenvolumen von 9,15 Megabyte am Tag beim Download. Tatsächlich gibt es nun mit dem Stand vom 1.April 2021, an manchen tagen über 20.000 Neuinfizierte. Damit liegen die Prognosen sogar unter den Schätzungen. Als die Telekom-Dokumente im Sommer veröffentlicht wurden, wurden die Zahlen gemeinhin als zu hoch angenommen. Die Realität hat die Schätzungen bedauerlicherweise eingeholt.

Entwicklungskosten von 20 Millionen Euro

Dabei hat sich die Bundesregierung die neue Corona Tracing App einige Kosten lassen. Laut Aussagen von Regierungskreisen aus Berlin soll die App -entwickelt durch die Deutsche Telekom und SAP- rund 20 Millionen Euro netto kosten. Dabei werden für den laufen Betrieb und die Bereithaltung mehrsprachiger Telefonhotlines nochmals monatlich 2,5 bis 3,5 Millionen Euro veranschlagt.

Dabei sollen die Hotlines bei der Installation der App und dem Eintrag eines positiven Testergebnisses in die App helfen.

EU-Kommission will freiwillige Nutzung

Auch will die EU-Kommission an einer freiwilligen Nutzung von der Corona-Tracing-App bei einer möglichen Grenzöffnungen festhalten. Dieses geht aus den Angaben von der Nachrichtenagentur Reuters hervor, welche ein Schreiben der Kommission an die Mitgliedstaaten auswertete.<> Dabei wird ausdrücklich auf die Freiwilligkeit von Reisenden gesetzt, um mögliche Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen, so Reuters.

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