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DSGVO Bussgeld Bescheide: 160.000 Verstöße mit 114 Mio. Euro in Europa

• 22.01.20 Mittlerweile gibt es einen Rückblick auf die DSGVO Bußgelder in Europa. Zuletzt hatte in Deutschland 1&1 mit einem Bussgeld Bescheid in der Höhe von 9,55 Mio. Euro für ordentlich Aufsehen gesorgt. So sind seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 schon in Europa über 160.000 Verstöße gemeldet worden. Dieses geht aus einer
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Studie der Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper hervor.

DSGVO Bussgeld Bescheide: 160.000 Verstöße sind in Europa gemeldet worden

Bei der Studie wurden Verstöße in den 28 EU-Mitgliedstaaten und auch in den Ländern wie Norwegen, Island und Liechtenstein ausgewertet. Dabei gab es neben den Niederlanden mit 40.647 Verstößen auch in Deutschland 37.636 Verstöße Dabei wurde der Zeitraum vom 25.Mai bis zum 27.Januar 2020 ausgewertet.

1&1 mit DSVGO Bussgeld
DSGVO Bußgelder in Europa © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Insgesamt wurden dann an Bußgeldern 114 Millionen Euro in Rechnung gestellt, so das Ergebnis der Studie weiter. Dabei bekam Google in Frankreich das höchste Bußgeld. Hier hatte die französische Datenschutzbehörde CNIL zugeschlagen. Somit führt Frankreich auch die Liste mit den höchsten, verhängten Bußgeldern an.

So wurden in Frankreich Bußgeldern in der Höhe von 51 Millionen Euro verhängt. Auf Platz zwei landet dann schon Deutschland mit 24,5 Millionen Euro. Hier hat sicherlich das 1&1 Bussgeld ein grosse Rolle gespielt. Laut 1&1 ist das DSGVO Bußgeld unverhältnismäßig und verstößt gegen das Grundgesetz. Bei dem 1&1 DSGVO Bußgeld geht es um die Weitergabe einer Rufnummer an einen ehemaligen Partner.

Auch in Österreich wurden dann schon saftige 18 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt.

DSGVO Hammer Bussgeld Bescheid mit 9,55 Millionen Euro gegen 1&1

So will die 1&1 Telecom GmbH gegen den erlassenen Bußgeldbescheid des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht akzeptieren und dagegen klagen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat für einen Einzelfall ein Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. Euro verhängt. Die Behörde wirft 1&1 vor, durch eine nicht den Standards entsprechende Authentifizierung am Telefon, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten nicht eingehalten zu haben.

1&1 bezeichnet das Bußgeld ist absolut unverhältnismäßig. Die neue Bußgeldregelung, nach der die Summe berechnet wurde und die für die gesamte deutsche Wirtschaft gilt, wurde am 14. Oktober 2019 veröffentlicht und orientiert sich am jährlichen Konzern-Umsatz, so die Kritik.

So können bereits kleinste Abweichungen riesige Geldbußen zur Folge haben. In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Umsatz allerdings nicht als Kriterium für die Bemessung der Bußgeldhöhe vorgesehen. Darüber hinaus verstößt die neue Bußgeldlogik gegen das Grundgesetz, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit, so 1&1 weiter.

In diesem Verfahren ging es nicht um den generellen Schutz der bei 1&1 gespeicherten Daten, sondern um die Frage, wie Kunden auf ihre Vertragsinformationen zugreifen können. Der fragliche Fall ereignete sich bereits im Jahr 2018.

Dabei gab es eine telefonische Abfrage der Handynummer eines ehemaligen Lebenspartners. Die zuständige Mitarbeiterin erfüllte dabei alle Anforderungen der damals bei 1&1 gültigen Sicherheitsrichtlinien. Zu diesem Zeitpunkt war eine Zwei-Faktor-Authentifizierung üblich, einen einheitlichen Marktstandard für höhere Sicherheitsanforderungen gab es nicht.

Nun gibt es sogar eine dreistufige Authentifizierung und so wird auch 1&1 als eines der ersten Unternehmen seiner Branche jedem Kunden eine persönliche Service-PIN bereitstellen.

Die Datenschutzbeauftragte von 1&1, Dr. Julia Zirfas, betont die hohen Sicherheitsstandards des Unternehmens: "Die Sicherheit der Daten vieler Millionen Kunden hat für uns oberste Priorität. Deshalb hält sich 1&1 strikt an die geltenden Datenschutzvorschriften.".

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