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DSGVO: Bundesdatenschutzbeauftragter Kleber klagt gegen BND

• 27.05.24 Wenn es um den Datenschutz geht, dann macht auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kleber nicht Halt vor dem Bundesnachrichtendienst. So hat nun der BfDI vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dieses geht aus einer Pressemitteilung des BfDI hervor.

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DSGVO: Bundesdatenschutzbeauftragter Kleber klagt gegen BND

Dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wurde vom Bundesnachrichtendienst die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet, so die Verlautbarungen in einer Pressemitteilung des BfDI.

DSGVO: Bundesdatenschutzbeauftragter klagt gegen BND
DSGVO: Bundesdatenschutzbeauftragter klagt gegen BND
© PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Der Bundesbeauftragte hat derzeit nur die Möglichkeit nicht durchsetzbare Beanstandungen gegenüber dem Bundeskanzleramt als für den BND zuständigem Ministerium auszusprechen. Ähnliches gilt für das Bundesamt für Verfassungsschutz und das fachlich zuständige Bundesinnenministerium. Dies geschieht dann, wenn der BfDI datenschutzrechtlich relevante Verstöße etwa gegen das Bundesnachrichtendienstgesetz feststellt.

Auch gibt es weitere Kritik, so heisst es vom Bundesamt: "Durch die verweigerte Einsichtnahme greift der BND in die Unabhängigkeit des BfDI ein, indem er für sich in Anspruch nimmt, über die notwendigen Grundlagen, den Umfang und Inhalt der Kontrolle entscheiden zu wollen.".

So erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber: "Oft arbeiten wir gut mit den Nachrichtendiensten des Bundes zusammen und Hinweise von uns werden zum Anlass für Änderungen genommen. Leider stellen wir aber auch fest, dass bei Meinungsverschiedenheiten unsere gesetzlich vorgesehenen Beanstandungen unberücksichtigt bleiben.".

Und weiter: "Dabei ist regelmäßig nicht nachvollziehbar, warum einer Beanstandung nicht Folge geleistet wird. Es kann nicht sein, dass die dem BfDI verfassungsgerichtlich zugesprochene Kompensationsfunktion für unwissend betroffene Personen so ins Leere läuft.".

Zusätzlich gilt: "Die endgültige Entscheidung, ob eine Datenverarbeitung rechtmäßig durch einen Nachrichtendienst des Bundes erfolgt, sollte nicht der abschließenden Wertung der Bundesregierung, sondern einem Gericht zustehen.", so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, in seinem Statement.

Neue Datenschutzbeauftragte: Bonner Professorin tritt Nachfolge von Ulrich Kleber an

Dabei ist Specht-Riemenschneider Professorin für Datenrecht und neue Technologien an der Universität Bonn. Die neue Datenschutzbeauftrage tritt im im Juli die Nachfolge von Ulrich Kelber an. Dieser wird dann aus seinem Amt endgültig ausscheiden. Dieses ist ein Beschluss der Fraktionen der Grünen und FDP im Bundestag. Zuvor war die Bonnerin schon als Digitalexpertin bekannt.

Neue Datenschutzbeauftragte: Bonner Professorin tritt Nachfolge von Ulrich Kleber an
Neue Datenschutzbeauftragte: Bonner Professorin tritt Nachfolge von Ulrich Kleber an -Bild: Screenshot

Dabei haben die FDP und Grüne ein gemeinsames Vorschlagsrecht für den Posten des Datenschutzbeauftragten. Zuletzt hatte die SPD ihren Kandidaten Uli Grötsch als Polizeibeauftragten durchgesetzt.

Dabei war Ulrich Kelbers Amtszeit schon Ende des letzten Jahres ausgelaufen, allerdings gab es eine Einigung auf den neuen Posten in der Ampelregierung. So hatten sogar schon Branchenvertreter davor gewarnt, das Amt nicht durch weiteres Hinauszögern zu beschädigen. So bleibt Ulrich Kelber bis zur Ernennung der neuen Datenschutzbeauftragten kommissarisch im Amt.

Expertin für Digitalfragen

Dabei ist die parteilose Professorin erst 39 Alt und berät schon seit Jahren das Bundesministerien und Parteien, etwa als Vorsitzende des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen oder zuletzt als Mitglied im Digitalbeirat der Bundesregierung.

Ihre wissenschaftliche Arbeit geht aber weit über das Feld des Datenschutzrechts hinaus, sie ist auch Expertin für Themen wie den Handel mit Daten, Dateninfrastrukturen sowie Urheberrecht.

Louisa Specht-Riemenschneider studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bremen und promovierte 2011 mit der Schrift "Konsequenzen der Ökonomisierung informationeller Selbstbestimmung - Die zivilrechtliche Erfassung des Datenhandels" an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Für diese Arbeit erhielt sie den Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik. Nach ihrem Referendariat in Landau, Stuttgart und London wurde sie 2015 zur Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Universität zu Köln berufen, zum 1. Januar 2017 folgte sie einem Ruf an die Universität Passau auf den Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Daten- und Informationsrecht.

Datenschutz: Bundesland Schleswig-Holstein wechselt auf Open Source Software Libreoffice

Der Missbrauch von Daten besteht nicht schon erst seit der modernen Digitalisierung. Dabei kommt in den Behörden überwiegend Microsoft 365 zum Einsatz. Hier sind die Datenschützer schon sehr skeptisch. So hatte zuletzt der Arbeitskreis der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern einen rechtskonformen Einsatz von Microsoft 365 in öffentlichen Institutionen für unmöglich.

So gibt es nun im schönsten Bundesland, im Bundesland Schleswig Holstein, eine Trendwende hin zu Open-Source-Software. So werden die Daten nicht mehr in Microsofts- Cloud gespeichert. Dieses teilte die Landesregierung mit.

Datenschutz: Bundesland Schleswig-Holstein wechselt auf Open Source Software Libreoffice
Datenschutz: Bundesland Schleswig-Holstein wechselt
auf Open Source Software Libreoffice -Bild: unsplash.com

So gibt es nun einen Kabinettsbeschluss zur flächendeckenden Einführung der quelloffenen Software LibreOffice als Standard Office-Lösung.

Dabei sollen Umstellung in den nächsten 5 Jahren erfolgen. Damit käme dann im Land Schleswig-Holstein in den Verwaltungen und Schulen die Open-Source-Software LibreOffice zum Einsatz.

"Die Zukunft der Verwaltung ist cloudifiziert, automatisiert, algorithmisiert und datenbasiert. Unsere IT-Anwendungen laufen daher zukünftig als Clouddienste im Internet." sagt Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. Und weiter: "Die Sicherstellung der digitalen Souveränität ist mindestens so wichtig wie Energiesouveränität".

Von dem Kabinettsbeschluss sind bei den Open-Source-Systemen rund 30.000 Beschäftigte der Landesverwaltung betroffen.

Damit will das Bundeslandseine Abhängigkeit von proprietärer Software reduzieren und schließlich ganz beenden. Bis Ende des Jahres 2026 soll auf allen 25.000 Rechnern von Beamten und Angestellten und auch einschließlich Lehrern, Microsoft Office durch LibreOffice abgelöst und das Windows-Betriebssystem durch GNU/Linux abgelöst werden.

Lothar Becker und Thorsten Behrens von The Documentation Foundation, der gemeinnützigen Einrichtung hinter LibreOffice, waren zu einem Treffen mit den Verantwortlichen eingeladen. Im Fokus standen Cloud-Lösungen, die Integration mit LibreOffice und anderen Systemen sowie Videokonferenz-Tools.

Die Document Foundation freut sich über den Einsatz von LibreOffice in öffentlichen Einrichtungen und hofft, dass sich weltweit weitere Bundesländer, Regierungen und andere Organisationen der Migration anschließen.

Hintergrund ist, dass man sich auch unabhängiger von großen Monopolanbietern machen will. So gab es zuletzt eine Erklärung von der Bundesregierung sowie neun Bundesländer, künftig gemeinsam einen sogenannten "souveränen Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung" zu erstellen. Entsprechende Arbeiten an der Ausrichtung sollen dabei synchronisiert und abgestimmt werden.

Ferner heisst es im dem Strategiepapier: "Bei der Realisierung des Souveränen Arbeitsplatzes wird ein agiles Vorgehen gewählt. So werden in einem ersten Schritt die notwendigen Basisfunktionen des Souveränen Arbeitsplatzes in den Bereichen Produktivität (u. a. Textverarbeitung), Kollaboration (u. a. organisationsübergreifende Zusammenarbeit) und Kommunikation (u. a. Videokonferenzen) bereitgestellt, erprobt und iterativ erweitert. Der Souveräne Arbeitsplatz fördert Modularität und Interoperabilität, indem Schnittstellen verwendet werden, die offen und frei von technischen oder juristischen Beschränkungen in Bezug auf die Nutzbarkeit sind. Die geltenden Regeln und Normen (insbesondere zur Wahrung der Informationssicherheit) werden berücksichtigt. Der Souveräne Arbeitsplatz entfaltet eine besondere Signalwirkung, da er die Unabhängigkeit von Anbietern proprietärer Softwarelösungen stärkt und das Potential bietet, gezielt Innovationen entsprechend der Bedarfe der ÖV voranzutreiben.".

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